Ich mach da mal einen euen Thread auf, um MacGyvers CBAT Funkmobil Thread nicht noch weiter zu Verwässern. Vespa300 hat da eine interessante Frage zur rechtlichen Seite der Übernachtung in Zuge einer Funkaktion aufgeworfen
(
https://www.cb-funk.at/forum/index.php/topic,119.60.html Antwort 78)
Mal abgesehen davon: Wie sieht denn eigentlich die rechtliche Situation in Österreich aus wenn ich mit nem Wohnwagen irgendwo am Berg/im Wald "wild" übernachte ?? ... Da könnte es doch schon mal Probleme geben mit Jagdaufsehern, Förstern und Waldbesitzern ... im schlimmsten Fall eine Anzeige ... oder ??
Hier würde ich gerne mit Euch die rechtliche Seite der Übernachtung irgendwo, meist im Gebirge, beleuchten.
Info vom Bundeskanzleramt:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/375/Seite.3750020.htmlund die Links vom BKA zu den einzelnen Bundesländern:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/339/Seite.3390000.htmlDer Österreichische Alpenverein hat auch eine Zusammenfassung, ausgelegt auf das Zelten:
https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/z_alt/portal/Home/Downloads/Bergauf_3_09/Essl_Camping.pdfEinmaliges Übernachten im KFZ ist in Wien, Tirol, in den Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten verboten (Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Camping#%C3%96sterreich: war jetzt zu faul die einzelnen Quellen herauszusuchen)
Meines Wissens gibts allgemein den Unterschied zwischen Campen und Übernachten.
Übernachten: Du stellst dein Auto ordnungsgemäß ab und legst dich zum "Wiedererlangen der Fahrtüchtichkeit" hin. Wobei man bei einer Funkaktion nicht mehr von reinen Übernachten sprechen kann.
Campen: Defakto alles was darüber hinausgeht: Markise ausfahren, Kocher/Griller anwerfen, Campingsessel rausstellen....
Können unsere AFUs da vielleicht mehr Licht ins Dunkel bringen? Oder gibts Erfahrungsberichte?
73 Günter