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Autor Thema: Rechtliche Frage - Antenne am Dach  (Gelesen 12553 mal)
timbo
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« am: 27.Mai.2016, 11:33:08 »

Hallo,

wir wohnen in einem Reihenhaus am Land und haben leider sehr beschränkte Nachbarn.
Kaum ist meine Blizzard 2700 am Dach montiert, regen sich die Herrschaften schon auf.

Ob das nicht das TV stört usw...

Man muss erwähnen, hier wohnen leider nur Querulanten...regen sich wegen jedem Furz auf.

Haus ist Eigentum, demnach das Dach auch :-).

Muss ich irgendjemanden um irgend ne Erlaubnis fragen, was mein Grundstück betrifft, wenn ich ne Antenne auf mein Dach stelle?

Ich weiß, etwas spät die Frage weil die Antenne schon steht, aber es ist nun mal so.

Danke und lG,
Thomas
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« Antworten #1 am: 27.Mai.2016, 11:39:20 »

Nein ist eine ganz klare Antwort, aber solche Leute gibt es überall.
Du solltest aber unbedingt an den Blitzschutz denken.
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73,

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timbo
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« Antworten #2 am: 27.Mai.2016, 11:53:57 »

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Blitzschutz ist selbstverständlich vorhanden, möchte ja mein Haus nicht abfackeln.

lG, Thomas
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timbo
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« Antworten #3 am: 27.Mai.2016, 12:19:04 »

Kurze Zusatzfrage:

Es ist bei uns so, dass unsere Reihenhaussiedlung auf einem großen Grundstück (no na ned) gebaut wurde und wir Eigentümer eines Anteils davon sind, also unsere Grundfläche ist ein Teil der Gesamtgrundfläche der Siedlung.

Ändert das was an der Sachlage? Oder ist Eigentum, Eigentum in dieser Hinsicht auf die Antenne bezogen?

Danke,
lG, Thomas
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« Antworten #4 am: 27.Mai.2016, 16:08:00 »

Glaube  ich eher nicht, denn wenn dein Dach einen Schaden hat Sturm oder sonstiges wird ja auch deine Versicherung  zahlen und nicht die eines anderen,  und wegen den Störungen im fernsehen
würde ich mir keine grossen Gedanken machen, so etwas tritt
heute nur noch auf wenn du es mit der Leistung übertreibst oder eine total verkurbelte Kiste hast und davon gehen wir jetzt mal nicht
aus.
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timbo
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« Antworten #5 am: 27.Mai.2016, 22:43:17 »

Nein die Kisten kann ich ausschließen, eine ist kaum verwendet, die andere wurde sauber abgestimmt.

Danke!
lG, Thomas
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MacGyver
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« Antworten #6 am: 28.Mai.2016, 13:30:31 »

servus,

also grundsätzlich kannst auf deinem haus resp. grund & boden antennen aufstellen soviel du willst. nur musst du auch entsprechend gegen umfallen oder sturm absichern.
es sei denn, du wohnst in einem mietshaus/genossenschaftshaus da benötigst dann die zustimmung der genossenschaft/hausbesitzer/bei häusern mit eigentumswohnungen die mehrheit der wohnungseigentümer.

bezüglich der nachbarn: lad sie einfach mal ein, zeig ihnen da hobby und wenn sachliche information nicht hilft, dann schlag sie mit den eigenen waffen! ruf bei der fernmeldebehörde funküberwachung an, mach dir einen termin aus und lass dein gerät messen/prüfen. für wien, niederösterreich u burgenland ist die funküberwachung beim krapfenwald. die messen mit eiem R&S Messplatz, der die Flöhe husten hört. dann bekommst ein pickerl drauf und keiner kann dir ans bein pinklen. oder du gibst deinen nachbarn die telnummer der FÜ, die sollen anrufen wenn's zweifel haben. passieren kann nicht viel ausser das festgestellt wird das der nachbar ggf. keine GIS zahlt (wird als erstes geprüft) oder selbst stört mit PLC, Fernseher,...

vy 73 de MacGyver
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timbo
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« Antworten #7 am: 30.Mai.2016, 14:28:29 »

Hallo MacGyver,

danke für Deine Antwort - Mast ist schon sehr massiv gebaut - da fällt nichts um.

Nun, ob das mit der FÜ so eine tolle Idee ist :-) weiß ich nicht - würde dann meine Geräte doch lieber gern behalten. *hust*

lG, Tom
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MacGyver
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« Antworten #8 am: 30.Mai.2016, 14:58:24 »

so schnell nehmens dir die geräte sicher ned weg. es sei denn, du hast stark verbastelte/umgebaute/extra illegale geräte oder verwendest externe PA's oder offensichtliche AFU geräte. da könnte es eher schon brenzlig werden.

der besitz von AFU geräten ist ja grundsätzlich erlaubt, ebenso wie das einschalten für den hörbetrieb, wenn auch nur ohne mikrophon.
wenn beim funkgerät etwas festgestellt wird, das es unerwünschte nebenaussendungen hat, dann gesteht dir die FÜ einen zeitlichen rahmen zu, wo das gerät entstört werden kann.

übrigens ist die FÜ öfters bei den grösseren veranstaltungen mit einem messplatz vertreten:
funkaustelllung laa/thaya, ostarichifunktage in neuhofen, amateurfunktage altlengbach (wieder im august)
dort kannst ohne voranmeldung hingehen und prüfen lassen.

dann hast auch bessere karten, wenn die nachbarn austicken und diir die Funküberwachung aufhussen.
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« Antworten #9 am: 28.Dezember.2016, 09:16:44 »

Servus Martin!!!!

Das mit den einschalten der AFU TX, ist eigentlich nicht mehr Besitz den schon Betrieb, hab mich vor einiger Zeit mit der FMB unterhalten, da einen solchen Fall hatte, du darfst das Gerät besitzen, aber sobald du Strom oder Antenne anschliesst, fällt das unter Betrieb, und somit verboten, dachte auch immer so wie du das wenn kein Mikrofon vorhanden, ich den Tx zum hören verwenden darf, es ist leider nicht so, hab mit dem Hr. in der FMB darüber geredet der dein Technikprüfer war, ist dir eh bekannt wer das ist!!!
Gruss Ewald

« Letzte Änderung: 28.Dezember.2016, 09:18:19 von echo november » Gespeichert
Dookie
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« Antworten #10 am: 28.Dezember.2016, 14:12:26 »

Hallo Echo November,

sag mal ist das immer noch so?
Ich dachte Martins Aussage ist aktuell gültig. DH zum Hören ist es legitim. In Deutschland ist dies absolut der Fall, ob Österreich da wieder zurückliegt?

Dachte, dass wir da gleiche Gesetze wie Deutschland hätten..


Ansonsten, ja - es gibt Nachbarn, die haben bereits Migräne und können die Strahlung spüren, nur wenn eine Antenne auf dem Dach oder Balkon oder im Garten aufgestellt wird UND DIESE NOCH NICHTMAL ANGESCHLOSSEN IST.. Kennt man ja. Mit Phantomschmerz verdient die Pharmaindustrie sich auch dumm und dämlich. Richtige Phantomschmerzen sind auch absolut nicht lustig und werden tatsächlich legitim behandelt, PARANOIA-SCHMERZ allerdings.. da hab ich kein Mitleid.

Ansonsten sollten die "lieben Nachbarn", welche sofort einen gestörten Ferhnsehempfang haben, mal lieber darüber nachdenken, ob sie sich diesen nicht nur EIGENE evtl neue ELEKTRONIK versauen. Neue Mirkowelle günstig erworben (Chinaprodukt?), Stromnetzwerk (Powerline, etc)? Babyphone aus Kazachstan? Und so weiter und so fort.
Natürlich KANN auch ein CB-Funkgerät zu Störungen führen, die meisten CB-Funker die es HEUTZUTAGE ÜBERHAUPT noch gibt, nehmen das Hobby aber dann doch ernst und versuchen ihre Funkanlagen ordentlich aufzustellen zu warten und zu betreiben. Selbst wenn sie keine Funkamateure sind (oder noch keine), Personen die heutzutage (noch) CB-Funk betreiben, haben schon einen gewissen Anspruch an die Materie. Zumindest würd ich das meinen.

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spreisslwolf
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« Antworten #11 am: 27.Dezember.2018, 19:03:08 »

Hallo ich glaube auch nicht wenn du nicht mehr wie 100 watt hast und vielleicht sogar noch einen tvi filter dranhängst falls du mit ziegel arbeitest ist das sicher kein problem. wenn dein nachbar einen fetten plasma tv hat kann es höchstens sein das er dich stört damit beim Funken Wink meine Nachbarn sind ähnliche pfosten.
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