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Autor Thema: Neues Funkgerät....oder nicht?  (Gelesen 7411 mal)
Retro
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« am: 07.Juli.2015, 22:36:52 »

Hallo

Ich hab jetzt schon einige Tage mein Funkgerät stehen aber bis jetzt kein QSO zustande gebracht...ich vermute das dieses Gerät zu unempfindlich ist, hat ja schon paar Jahr oder auch Jahrzehnte auf dem Buckel. Mittler weilen sind ja Kanäle dazugekommen im CB Bereich...hab ich auch erst nachlesen müssen^^.

Würde es Sinn machen ein Neues Gerät zu kaufen und welches wäre dann zu empfehlen?!
Oder wäre es Sinnvoller eher eine Amateurfunkberechtigung zu erwerben  und gleich ein „Gescheites“ Funkgerät kaufen, wo auch das 11m Band drauf ist?

Interesse am Amateurfunk hab ich ja schon seit über 25 Jahren, damals erschien mir der Erwerb dieser Lizenz noch als nicht erreichbar.
Heute sieht das schon anders aus...da hat sich ja auch einiges getan, mit der Bewilligungsklasse 4 (CEPT Novizen-Lizenz) wäre ich wahrscheinlich schon sehr gut bedient.

Weis jemand wo ich Informationen über Kurse....Prüfung und Kosten und dergleichen bekomme?

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Retro
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Lulatsch
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« Antworten #1 am: 08.Juli.2015, 09:24:49 »

Hallo Servus

In Sachen Amateurfunk kann dir der hier im Forum aktive "MacGyver" vermutlich einen Kontakt zu dem ADL (das ist der bei dir zuständige Amateurfunk-Klub) herstellen.

Was deine Funkgerät Sache betrifft - Auch ich habe vor etwa einem Jahr meine gut 20 Jahre alten Geräte wieder "entdeckt" und aktiviert.
Ebenfalls FM Geräte mit 40 Kanälen - mehr als die 40 sind ja auch heute nicht erlaubt. Mit deiner Antenne hast du sicher eine der besonders guten welche es gibt. Wichtig ist natürlich das die Antenne gut eingestellt ist.

Ein neues Gerät selbst macht natürlich Spaß, aber wenn in deiner Gegend keine weiteren Funker aktiv sind wird das auch keine Wunder bringen.

Neu ist seit einiger Zeit das man auch SSB also USB u.LSB auf CB zulässig ist.
Generell ist es aber so das es so richtige "Funklöcher" gibt wo man mangels weiterer CB Funker eher heiser wird vom rufen, als das sich jemand meldet.

Im meiner Umgebung gibt es mehrere Funker, und irgendwer ist fast täglich mal zu hören. Aber täglich ein QSO zu führen ist auch nicht immer möglich weil manchmal hat schon jeder Schluß gemacht oder es ist noch niemand aktiv.

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CB:1x FreeCit JC 2204, 1x SATCOM SCAN40F (auch bekannt als PAN PC 505 FM) - Ant: Wilson Little Wil, Wilson 5000-Magnet und Albrecht Racer 60-Magnet / PMR: 2x UCOM Twintalker 4710, 2x DNT XLP77 (inkl LPD), 3x Albrecht Tectalk Contact 2
alphamike
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Beiträge: 48


« Antworten #2 am: 09.Juli.2015, 08:35:33 »

aus eigener erfahrung am messplatz - und jaaaa das hat mich selber erstaunt - ist mir aufgefallen das eine uralte uniden pc-404 um einiges besser geht als eine alan 48+. egal welche investition du planst, das alte gerät würde ich mir auf jeden fall aufheben.

wenn du wirklich die amateurfunklizenz machen willst, möchte ich dich ermutigen gleich die CEPT 1 zu machen. so schlimm ist das nicht. als ich lizenz gemacht hab gabs noch keine 4er, ich wollte eigentlich nur die 3er machen.... aber ein paar gute freunde haben mich auch zur 1er überredet, und so hab ich die gemacht. macht einfach viel mehr spass mit selbstbau usw. ich bin zwar techniker, aber der vorbereitungskurs war wirklich notwendig. und man lernt gleichgesinnte kennen Smiley
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Retro
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Beiträge: 3



« Antworten #3 am: 25.Juli.2015, 08:40:30 »

Hallo


Hab im Forum nichts gefunden oder es schlicht überlesen....Hab folgende Frage!

Welche Betriebsarten/Frequenzen und Sendeleistungen sind nun im CB Band  legal zulässig und erlaubt in Österreich?

Im übrigen könnte man ein Thema im Infobereich des Forums damit erstellen, wäre sicher auch hilfreich für alle Neulinge, wieder Einsteiger und Interessierten. Damit die Leute wissen was sie für Geräte betreiben dürfen und nicht unnötig die falsche Funkkiste kaufen.

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Retro
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Lulatsch
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Beiträge: 64


« Antworten #4 am: 25.Juli.2015, 09:57:15 »

Hallo, Servus

Auszug aus den aktuellen Informationen des BMvIT

Im Sinne von § 74 TKG sind die Errichtung und der Betrieb alle Funkanlagen bewilligungspflichtig. CB
-
Funkanlagen fallen unter die Verordnung
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der
generelle Bewilligungen erteilt werden (siehe BGBl. II Nr. 64/2014 von 24. März 2014) sofern sie der
Funkschnittstelle FSB-LN001 entsprechen.
Diese Schnittstelle beinhaltet zurzeit 40 Kanäle (laut der in der FSB-LN001 enthaltenen Kanalliste) in den Modulationsarten AM und  FM mit einer maximalen Senderleistung von 4 Watt sowie denselben 40 Kanälen in der Modulationsart SSB mit einer Senderleistung von 12 Watt p.e.p.
Nur wenn ein CB Funkgerät ausschließlich die in der Funk Schnittstelle vorgeschrieben technischen Bedingungen erfüllt, ist die Errichtung und
Betrieb in Österreich im Sinne des TKG zulässig.

Für weitere Infos schau mal auf https://de.wikipedia.org/wiki/CB-Funk hier sind die Kanäle 1 bis 40 mit Frequenzen aufgelistet - die Nutzung weiteren Kanäle also höher als 40 sind in Ö nicht erlaubt.

Lg Andreas
« Letzte Änderung: 25.Juli.2015, 10:00:03 von Lulatsch » Gespeichert

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