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Autor Thema: Neue CB-Funknorm AM-FM-SSB  (Gelesen 392346 mal)
Ramazotti
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« Antworten #240 am: 03.Mai.2014, 13:30:15 »

Das Gerät ist sehr zu empfehlen - habe die AE5890EU schon einige Zeit in der Schweiz in Betrieb und bereits gute Verbindungen gehabt - u.a. mit Spanien und UK.
Und die Eigenschaften als AE5890 werden sich gegenüber meiner Multinorm-Version ja nicht differenzieren. Ich betreibe sie im gleichen Modus wie ihr dann in Österreich!

Viel Glück und Spass

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73, Roli
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skydiver
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« Antworten #241 am: 04.Mai.2014, 07:13:20 »

Mail von Bensons Funktechnik


Moin

Bislang nur AE 5890 und AE 7500

Stabo und President Geräte werden vielleicht vom Hersteller vertrieben, aber genau weiss ich das nicht, sorry. Ich werde dort am Montag nachhaken…
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hali
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« Antworten #242 am: 04.Mai.2014, 21:40:58 »

kann mir bitte wer erklären, warum es in AUT nicht möglich ist
die Definition der "Funk-Schnittstelle" per Gesetz an die Realien anzupassen.
Müssen wir immer mit halbherzigen Zwischenlösungen leben?
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skydiver
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« Antworten #243 am: 04.Mai.2014, 22:47:20 »

Ja und das kurz und bündig,
weil die Ministerien in Österreich mit Dinosauriern besetzt sind.
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« Antworten #244 am: 04.Mai.2014, 22:59:04 »

ganz einfach, da kann niemand abkassieren oder da gibts nix zum rausholen - absahnen - verdienen - abmelken etc....
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« Antworten #245 am: 06.Mai.2014, 22:40:45 »

Auf einer weiteren anfrage von mir wegen weiterer Geräte die vielleicht noch zugelassen werden kam folgende

Mail von Bensons Funktechnik

Guten Morgen

Ich habe eben mit Stabo telefoniert, wegen der Grant II

Es ist noch nicht mal im Ansatz darüber nachgedacht worden. Der Kollege macht sich schlau, ob das möglich wäre, und informiert mich dann. Vermutlich wird aber die Notifizierung von President erfolgen müssen, und die haben ja noch nicht einmal Bestreben, eine deutsche Bedienungsanleitung zu erstellen, die sagen schlicht: interessiert uns nicht.

Von daher sehe ich persönlich schon mal schwarz für eine zugelassene Grant II für AT, aber wir werden sehen.

ps. Die Midland 8001 xt ist wieder zurück und funktioniert jetzt Prima.

Unter dem Link:
http://www.bensons-funktechnik.de/zubehoer/service/at-umbau-ae-5890-/-ae-7500.html

steht ein rotgerändertes Feld mit dem Text - Dieser Artikel steht derzeit nicht zur Verfügung! --
Wenn dieses Feld Grün ist kann man Bestellen.
« Letzte Änderung: 07.Mai.2014, 18:23:46 von skydiver » Gespeichert

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Berni1976
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« Antworten #246 am: 08.Mai.2014, 19:54:53 »

Hab mir auch bei Benson eine 5890 geholt, klasse Teil. Österreich Paket kostet zwar 19,9 Aufpreis, aber dafür ist sie auch optimal eingestellt Smiley
Und voraussichtlich soll sie in den nächsten Wochen auch offiziell genehmigt sein bei uns . Smiley

Berni
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« Antworten #247 am: 25.Juni.2014, 04:09:13 »

Nach zweimaliger Anfrage beim BMVIT kam endlich nach 2 Monaten eine Antwort.

Sehr geehrter .......

 

Bezugnehmend auf ihre Anfrage vom 22. April 2014 sowie ihrer Urgenz vom 15. Juni 2014 erlaubt sich das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ihre Fragen wie folgt zu beantworten.

 

Bei CB-Funkgeräten handelt es sich im Sinne des Bundesgesetzes für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) BGBl. I Nr. 134/2001 zuletzt geändert durch das BGBl. I 123/2013 um eine Klasse 2 Funkanlage. Gemäß §74 Telekommunikationsgesetz (TKG) BGBl. I Nr. 70/2003 zuletzt geändert durch das BGBl. I 96/2013 ist für den Betrieb einer Funkanlage ein Bewilligung notwendig.

 

Besitz, Einfuhr und Vertrieb

Die Einfuhr, der Vertrieb und Besitz von Funkanlagen im Sinne von § 75 TKG grundsätzlich bewilligungsfrei. Im Sinne des FTEG müssen aber Funkanlagen die grundsätzlichen Anforderungen des § 3 FTEG in punkto Sicherheit, EMV und effektive Nutzung des Frequenzspektrums entsprechen. Da CB-Funkanlagen europaweit nicht voll harmonisiert sind, handelt es sich im Sinne von § 10 Abs. 4 FTEG um notifizierungspflichtige Funkanlagen. Die Funkanlagen müssen mit einem CE-Kennzeichen und einem Alarmzeichen (Rufzeichen im Kreis) gekennzeichnet sein. Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens wird geprüft, ob die Funkanlage in Österreich bewilligungsfähig ist. Ist dies nicht der Fall, bekommt der Notifizierer vom Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (BFTK) eine Information, dass der Betrieb dieser Anlage in Österreich nicht möglich ist.

 

Errichtung und Betrieb

Im Sinne von § 74 TKG sind die Errichtung und der Betrieb alle Funkanlagen bewilligungspflichtig. CB-Funkanlagen fallen unter die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden (siehe BGBl. II Nr. 64/2014 von 24. März 2014) sofern sie der Funkschnittstelle FSB-LN001 entsprechen. Diese Schnittstelle beinhaltet zurzeit 40 Kanäle (laut der in der FSB-LN001 enthaltenen Kanalliste) in den Modulationsarten AM und  FM mit einer maximalen Senderleistung von 4 Watt sowie denselben 40 Kanälen in der Modulationsart SSB mit einer Senderleistung von 12 Watt p.e.p. (siehe auch Beilage FSB-LN001)

 

Bezüglich Multinormgeräten wurde nach eingehender Beratung folgende Entscheidung getroffen:

 

Der Besitz, Einfuhr und Vertrieb ist in Österreich im Sinne von § 75 TKG grundsätzlich bewilligungsfrei.

 

Die Errichtung und der Betrieb von CB-Funkanlagen ist nur im Sinne der generellen Bewilligung unter Einhaltung der in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter zulässig. Dies bedeutet, dass bei der Verwendung von Multinormgeräten sichergestellt werden muss, dass die Inbetriebnahme ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Frequenzen stattfinden muss. Eine Änderung der Einstellung darf mit einfachen Mitteln nicht funktionieren. Dies bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung nicht möglich sein darf.

 

Bei der Erstinstallation des Gerätes ist besonders Bedacht zu nehmen, dass nur die in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter ausgewählt werden.

 

Der/die Betreiber/in einer CB-Funkanlage trägt für die ordnungsgemäße Einstellung selbst die Verantwortung.

Bei Nichtbeachtung kann der/die Betreiber/in verwaltungsstrafrechtlich von der zuständigen Fernmeldebehörde belangt werden.

 

Eine Änderung der entsprechenden Funkschnittstelle FSB-LN001 ist derzeit nicht vorgesehen.

Eine entsprechende Information auf der Web-Seite des BMVIT ist in Ausarbeitung und wird demnächst veröffentlicht werden.

 

 

Für weitere Fragen stehe wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Ing. Mag. Peter DITRICH
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« Letzte Änderung: 06.Juni.2015, 20:03:26 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #248 am: 25.Juni.2014, 04:28:08 »

Auch bei Bensons-Funktechnik.de finde ich den Hinweis Umbau auf Ö-Norm nicht mehr.
Entweder haben auch die eine Absage von der BMVIT bekommen oder ich bin Blind.

Ich möchte aber auf einem Abschnitt des Schreibens an mich von der BMVIT hinweisen,

Zitat:

Die Errichtung und der Betrieb von CB-Funkanlagen ist nur im Sinne der generellen Bewilligung unter Einhaltung der in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter zulässig. Dies bedeutet, dass bei der Verwendung von Multinormgeräten sichergestellt werden muss, dass die Inbetriebnahme ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Frequenzen stattfinden muss. Eine Änderung der Einstellung darf mit einfachen Mitteln nicht funktionieren. Dies bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung nicht möglich sein darf.

Zitat Ende.

 ( Das ist nun schon die dritte Version ( Auslegung von Multinorm Betrieb ) die ich lese ).

Dem Brief nach sind Multinorm Geräte dann doch   eingeschränkt erlaubt, sofern im Betrieb außen am Gerät nicht auf eine andere Ländernorm umgeschaltet werden kann .
Ich würde dann jedem der ein Multinorm Gerät Verwendet nahe legen  sich dieses Schreiben ( vorhergehender Beitrag ) auszudrucken und Mitzuführen.
Zudem auch am Gerät Intern so einzustellen das es für Österreich Funkschnittstelle FSB-LN001  passt. Einstellung Spanien ( E ) , Italien ( I ) oder Band EU.
Und darum ging es uns eigentlich, ein Gerät zu betreiben das persönlich anspricht und das auch AM-SSB machbar ist.
Somit hat sich die ganze Schreiberei doch noch gelohnt und unser einer weiß nun endlich genau was erlaubt ist.
Ich sehe nun keinen Anlass mehr ein Multinorm Gerät nicht zu betreiben, sofern intern Für Österreich eingestellt.
Na dann viel Spaß mit "Multinorm" und SSB.


73 Skydiver

ps.
Ich habe  Funkmagazin.de  auch informiert und denen die Mail zukommen lassen.
Des weiteren habe ich mit Bensons Funktechnik.de telefoniert , die meinen das dies laut ihrer Info von dem BMVIT trotzdem nicht erlaubt sei, möglicherweise wegen dem in verkehr bringen solcher umgebauten Multinorm Geräte und das sich das Angebot Umbau noch hinziehen werde.




« Letzte Änderung: 14.Juli.2015, 10:11:18 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #249 am: 25.Juni.2014, 21:00:38 »

Und trotzdem spricht niemand es aus:

..dass unsere Gesetzesgeber vom Feinsten einen an der Waffel haben, oder bitte wie sind solche Gesetze überhaupt möglich.

Warum dann nicht auch: Ja es ist erlaubt einen Panzer zu besitzen und anzumelden als Mofa, sofern das Kanonenrohr während des Fahrbetriebs nicht aktiviert werden kann, bei der Erstinstallation des Panzers muss dafür sorgegetragen werden, dass der Panzer richtig eingestellt ist und nur die nach der länderspezifischen Norm "Mofa-Panzer" betrieben werden darf..

Mag für manch einen überspitzt klingen, ABER SOWEIT IST DAS NICHT ENTFERNT von der Wahrheit..

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« Antworten #250 am: 26.Juni.2014, 16:00:12 »

Heute habe ich Antwort von Funkmagazin.de bekommen.
Hier ein Auszug der Mail :

Lieber OM Peter,
 
vielen Dank für die Info!
 
Ich teile Deine Ansicht, dass den Ausführungen des BMVIT zufolge das Errichten und Betreiben von Mehrnormgeräten, bei denen die Umschaltung intern erfolgt (nach Öffnen des Gerätes, also nicht mit "einfachen Mitteln"), zulässig ist.
 
Das Problem besteht halt darin, dass solche nur intern umschaltbaren Geräte m.W. derzeit nicht auf dem Markt sind. Die Hersteller müssten also entsprechende Sonderserien auflegen bzw. vorhandene Geräte umrüsten lassen (siehe Bensons Funktechnik).
 
Klarheit werden wir letztlich erst im Notifizierungsverfahren haben, wenn wir sehen, ob das BMVIT solche Geräte billigt oder ablehnt.
 
Beste Grüße aus dem hohen Norden :-)
Wolf
Red. FM - DAS FUNKMAGAZIN
 
www.funkmagazin.de

Veröffentlichung ist unter www.funkmagazin.de nachzulesen.

73 skydiver
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« Antworten #251 am: 28.Juni.2014, 17:24:05 »

Ich teile Deine Ansicht, dass den Ausführungen des BMVIT zufolge das Errichten und Betreiben von Mehrnormgeräten, bei denen die Umschaltung intern erfolgt (nach Öffnen des Gerätes, also nicht mit "einfachen Mitteln"), zulässig ist.
 
Das Problem besteht halt darin, dass solche nur intern umschaltbaren Geräte m.W. derzeit nicht auf dem Markt sind. Die Hersteller müssten also entsprechende Sonderserien auflegen bzw. vorhandene Geräte umrüsten lassen (siehe Bensons Funktechnik).
 
Aus dieser Sicht ist dann beispielsweise meine Albrecht AE 8090 Heimstation genau richtig. Bei diesem Gerät ist es nämlich während dem Betrieb nicht möglich, hier einfach umzuschalten! Hierzu muß man für etwa 30 Sekunden das Gerät komplett von der Stromversorgung trennen und im ausgesteckten Zustand einen Wahlschalter auf der Rückseite betätigen. Sonst nimmt das Gerät die Einstellung nämlich nicht an! Es gibt ohnehin nur 3 Schalterstellungen. Das wären 40 FM, 40 FM/40 AM oder 80 FM/12 AM. Mein Händler im bayrischen Mitterfelden hat auch den Umschalter anders platziert und seinen Firmenaufkleber über die Stelle geklebt. Wink

73 de Robert, OE2MFP
« Letzte Änderung: 28.Juni.2014, 17:29:58 von OE2MFP » Gespeichert

73 de Robert, OE2MFP
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« Antworten #252 am: 29.Juni.2014, 07:18:00 »

Hallo Robert

In dem Schreiben an mich von der BMVIT steht:

Bezüglich Multinormgeräten wurde nach eingehender Beratung folgende Entscheidung getroffen:
Der Besitz, Einfuhr und Vertrieb ist in Österreich im Sinne von § 75 TKG grundsätzlich bewilligungsfrei.

Die Errichtung und der Betrieb von CB-Funkanlagen ist nur im Sinne der generellen Bewilligung unter Einhaltung der in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter zulässig. Dies bedeutet, dass bei der Verwendung von Multinormgeräten sichergestellt werden muss, dass die Inbetriebnahme ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Frequenzen stattfinden muss. Eine Änderung der Einstellung darf mit einfachen Mitteln nicht funktionieren. Dies bedeutet, dass während des Betriebes eine Änderung nicht möglich sein darf.

Andererseits schreibt die BMVIT aber auch vor, das die Gerätebeschreibung verwendeten Geräte der Funkschnittstellenverordnung   FSB-LN001 entsprechen müssen. - So der Stand von Heute.
Die schreiben auch weiter:
Bezüglich Multinormgeräten wurde nach eingehender Beratung folgende Entscheidung getroffen....
Und eine Änderung der entsprechenden Funkschnittstelle FSB-LN001 ist derzeit nicht vorgesehen.
Eine entsprechende Information auf der Web-Seite des BMVIT ist in Ausarbeitung und wird demnächst veröffentlicht werden.
Was mit demnächst gemeint ist weiß ich auch nicht.

Deine Albrecht AE 8090 ist ja , wenn ich das richtig sehe kein Multinorm sondern ein Multi Channel Gerät.
Wo das BMVIT da unterschiede macht weiß ich nicht.
Aber in der Gerätebeschreibung wird wohl 80 FM/12 AM stehen, und ist daher meiner Meinung nach Verboten.
Wenn ich die Infos von Diesnerfunk.de und Bensons Funktechnik.de zitiere hat sich dein Händler auch nach Deutschem Recht Strafbar gemacht weil er das Gerät umgebaut hat, und es daher der Gerätebeschreibung nicht mehr entspricht. Somit ist auch das Betreiben dieses Gerätes verboten. Ich denke du weißt worauf ich hinaus will.
Es liegt einzig allein an der Gerätebeschreibung und die muss zu dem Gerät passen, bei 99,9% aller Gerätebeschreibungen der zur zeit erhältlichen Multinorm Geräten passen nicht zur Funkschnittstelle FSB-LN001 .
Daher würde ich dir Abraten das Gerät in Betrieb zu nehmen da du ja auch seit kurzem eine AFU Lizenz hast, und
ich denke das du den Lappen auch behalten willst. Denn im Falle einer Kontrolle bist dann der Dumme.
Jetzt werden einige wieder schreiben, Multi Channel und Multinorm - wo ist da der Unterschied. BMVIT Fragen !
Man muss beim Betrieb des Geräts immer den Wortlaut der Verordnung der BMVIT zitieren, alle anderen eigenen Denkweisen sollte man beiseite schieben.

Wie auch schon erwähnt, habe ich mir eine Midland 8001 xt zugelegt die all dem entspricht, auch die Geräte Beschreibung ( liegt jedem Gerät beim kauf bei )  dieser Funke entspricht der  Funkschnittstelle FSB-LN001. Eigentlich ist es das einzige Gerät das ich kenne was FM_AM_SSB  4/12 Watt kann - nicht mehr aber auch nicht weniger - und in Österreich zur Zeit Legal betrieben werden darf wenn man die BMVIT Verordnung Zitiert. Leider wird das Gerät nicht mehr Produziert und es sind nur noch Einzelstücke bei einigen Händlern zu finden. Siehe pdf Datei ( in der Fußzeile Download ) unter Technische Daten ( Kanäle )! So sollte die Gerätebeschreibung aussehen und sollte dem Gerät auch entsprechen. Wenn da was anderes steht ist es schlecht  Sad . Alles andere ist aus meiner Sicht zur Zeit Verboten.
Ich würde jetzt mal abwarten was in der angekündigten Veröffentlichung der Ausarbeitung steht.
Das sollte dann hier zu finden sein.

http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/publikationen/infoblaetter/index.html

Wann und ob überhaupt veröffentlicht wird steht in den Sternen, so wie die Freigabe von AM-SSB 4/12 Watt, das bis Heute nicht auf dem oben genannten Link veröffentlicht wurde. Schlamperei sage ich da nur.

55/73 skydiver

ps.
@ Dookie

Ja man stelle sich vor, in Ö ist auf Autobahnen max. 130 km/h Erlaubt.
Der Porsche meines Nachbarn kann aber 260 km/h, und das mit einfachen mitteln  Tongue . Warum ist dann das Porsche fahren in Ö erlaubt ?
Einfach nicht drüber nachdenken denn sonnst wirst Krank im Kopf. Bringt nichts, ist eben so.

Solche Vorschriften was CB Multinorm in Österreich angeht werden von Bürokraten gemacht die vom Funk allgemein keine Ahnung haben.
Schreibtisch Täter eben. Es wurde ja auch behauptet das HF Mehrleistung als 0,5 Watt andere Frequenzen ( Funkdienste ) im 11 Meter Band stören würden. Und jetzt nach der EU Verordnung nicht mehr !? Aber Hallo.
Andererseits wird aber von den AFU auf dem 10 Meter Band - gerade mal 500 kHz höher mit über 100 Watt und mehr gefunkt,
und da sollen keine Störungen auf benachbarte Frequenzen auftreten. Hm...., das ist aber erlaubt !
Denkweisen wie zu K&K Zeiten meine ich.

Mir stellt sich allein nur die Frage , warum das BMVIT den österreichischen CB Funkern das Leben immer und immer wieder schwer macht, wohl wissend das es solche Geräte die der Ö Funkschnittstelle FSB-LN001 entsprechen nicht auf dem Markt erhältlich sind.
Weiter stellt sich mir die Frage, Unwissenheit oder Absicht. Wohl eher das letztere.
Dahin gehend hält sich das BMVIT bedeckt und ist alles andere als Informationsfreudig.
Es heißt ja auch Sinngemäß, das in der Europäischen Union alle Verbote und Gebote gleich sein sollen, darauf arbeitet ja die EU hin, das ist ja der Grundgedanke des ganzen.
Nur mit solchen Vorschriften wie das BMVIT sie erlässt hat Österreich in der EU nichts verloren. Österreich kocht sich sein eigenes Süppchen, die ich auch noch mit meinen Steuern bezahle. Unfassbar !
Das auch Österreich erst ich glaube nach 2 Jahren nach dem EU Erlass diesen umgesetzt hat, als letztes deutschsprachiges EU Land, liegt wohl daran das Österreich kurz vor Ende der Umsetzungsfrist stand und es eine Strafe in Millionenhöhe gehagelt hätte.
Ich werde das was CB Funk und das BMVIT angeht mit Argusaugen beobachten und gegebenenfalls die Öffentlichkeit ( Medien ) informieren, sprich an die große Glocke hängen das man es bis Straßburg hört. Es kann nicht sein das ein EU Erlass umgesetzt wird und durch nationales Recht wieder ausgehebelt wird ( obwohl freigegeben weiterhin kein AM-SSB möglich ). Das ist ein Widerspruch in sich. Sicher, gewisse Vorschriften müssen sein keine Frage, aber es wird Zeit das sich in diese Hinsicht mal was tut, damit die Ministerien nicht glauben alles machen zu können was sie wollen. Es wird auch Zeit das die Behörde - Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie -  den Namen auch endlich mal gerecht wird. Erkennen kann ich das jedenfalls bisher nicht.
In allen EU Staaten funktioniert das mit den Multinorm Geräten, nur in Österreich nicht.
Woran liegt das mein liebes BMVIT? Ich vermute mal das hier mitgelesen wird !

Wie Funkmagazin .de gerade veröffentlicht hat ist nun auch in Großbritannien AM und SSB freigegeben worden. Wie es dort mit Multinorm Geräten aussieht wurde nicht erwähnt. Die Freigabe erfolgte anscheinend im Dezember 2013.
.....




* Manual_Midland_8001XT_DE.pdf (741.67 KB - runtergeladen 1480 Mal.)
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« Antworten #253 am: 30.Juni.2014, 20:35:49 »

Liebe Freunde,

die AM/SSB-Freigabe erfolgte in Großbritannien am 27. Juni 2014. Im Dezember 2013 hatte die Behörde schon mal vorab die technischen Parameter bekanntgegeben.

Zu "Multinormgeräten" hat gibt meines Wissens keine Stellungnahmen der britischen Regulierungsbehörde Ofcom. Auch in den Schnittstellenbeschreibungen (heißen dort "Interface Requirement") gibt es keine Hinweise dazu.

Die neue britische Schnittstellenbeschreibung für AM/SSB findet Ihr unter
http://stakeholders.ofcom.org.uk/binaries/spectrum/spectrum-policy-area/spectrum-management/research-guidelines-tech-info/interface-requirements/IR_2027.2.pdf

Die alte (für FM noch gültige) Schnittstellenbeschreibung gibts unter
http://stakeholders.ofcom.org.uk/binaries/spectrum/spectrum-policy-area/spectrum-management/research-guidelines-tech-info/interface-requirements/uk2027.pdf

Gruß
Wolf :-)
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« Antworten #254 am: 30.Juni.2014, 21:06:30 »

Zitat
Ja man stelle sich vor, in Ö ist auf Autobahnen max. 130 km/h Erlaubt.
Der Porsche meines Nachbarn kann aber 260 km/h, und das mit einfachen mitteln  Tongue . Warum ist dann das Porsche fahren in Ö erlaubt ?
Einfach nicht drüber nachdenken denn sonnst wirst Krank im Kopf. Bringt nichts, ist eben so.

Solche Vorschriften was CB Multinorm in Österreich angeht werden von Bürokraten gemacht die vom Funk allgemein keine Ahnung haben.
Schreibtisch Täter eben. Es wurde ja auch behauptet das HF Mehrleistung als 0,5 Watt andere Frequenzen ( Funkdienste ) im 11 Meter Band stören würden. Und jetzt nach der EU Verordnung nicht mehr !? Aber Hallo.
Andererseits wird aber von den AFU auf dem 12 Meter Band - gerade mal 500 kHz höher mit über 100 Watt und mehr gefunkt,
und da sollen keine Störungen auf benachbarte Frequenzen auftreten. Hm...., das ist aber erlaubt !
Denkweisen wie zu K&K Zeiten meine ich.

Ja, da hast Du recht.. Das Porsche-Beispiel triffts nochmal so gut. Stimmt paar MHZ drüber oder drunter befinden sich gleich die 10 und 12 Meter Bänder, da klappt es ja auch mit der höheren Sendeleistung. Nun ja, jetzt würd ich mich nur noch freuen, wenn diese Norm Einzug hält und sie aber nicht zu biedermeiergemäß ausgelegt wird. Ich finde eben genauso, dass bei so einem Multinormgerät etwas großzüger umgegangen werden sollte mit der Legalität, zumindest werden die meisten OMs hier in Ö ohnehin auf 26.545-26.955 nur Rauschen und Störgeräusche hören (daher rein von der Möglichkeit uninteressant) und weiters, wenn der Schalter umgelegt ist entspricht es doch auch den Richtlinien, aber wie Du richtig gesagt hast: Lieber nicht aufregen.
Im Endeffekt wo kein Kläger, da kein Richter. Allerdings traurig, dass es im Fall des Falles REIN RECHTLICH evtl doch eingeklagt werden könnte. Traurig, vielleicht wird das aber bald berücksichtigt. Die Händler werden jetzt wohl nicht extra wegen Österreich passende Geräte anfertigen..


PS: Jetzt Montag Abend, ein wahres DX Wetter, die Deutschen stehen bei mir auf Vollanschlag!

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« Antworten #255 am: 30.Juni.2014, 21:14:54 »

@Wolf
Herzlichen Dank für die Info

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« Antworten #256 am: 30.Juni.2014, 21:39:43 »

@ Dookie
Es sind in den EU Staaten eh nur 40 Kanäle erlaubt. Die 80 Kanäle FM sind nur in Zwei Staaten erlaubt
und das auch nur begrenzt ( Grenzzonen ).
FM ist auf Kurzwelle so wieso uninteressant, kaum Reichweite, ( jetzt mit 4 Watt vielleicht nen KM mehr  Tongue ) hohes Rauschen und Schlechte Modulation.
Ich glaube kaum das ein österreichischer CB Funker wenn er ein Multinorm Gerät betreibt, zb. auf DE Ländercode schalten würde und zb. auf Kanal 41 - FM funkt.
Du schreibst - Im Endeffekt wo kein Kläger, da kein Richter -, das ist schon Richtig. Andererseits machst dann dein Ding mit einem schlechten Gewissen im Hinterkopf.
Ich persönlich verwende NIE die Betriebsart FM seit ich die Midland 8001 xt habe.
Mich ärgert auch das man von dem BMVIT auf klare Fragen keine klaren Antworten bekommt.
Es werden wie man ja an dem Brief an mich sehen kann nur Dinge Zitiert die man eh auf deren Website lesen kann.
Ein klares Ja oder Nein auf gewisse Fragen wird nicht gegeben. Nur um den heißen Brei wird herum geredet. Für mich ein eindeutiges  Zeichen von Unwillen und Desinteresse. Dabei haben wir Bürger ein Grundrecht auf klare und verständliche Informationen. Wir österreichischen CB Funker wollen nur das gleiche Recht wie unsere Hobby Kollegen in den anderen EU Staaten.

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« Antworten #257 am: 30.Juni.2014, 23:10:37 »

Und da ist eben der Unterschied: Du glaubst eben noch daran (und das ist Dein gutes Recht)! Ich glaube aber schon lange nicht mehr daran, dass wir soetwas wie klare und verständliche (tatsächliche und ehrliche) Informationen von Behörden, Medien und Ämtern uns erwarten dürfen. Und wahrscheinlich deswegen habe ich in dem Belangen KEIN schlechtes Gewissen, aus meiner Sicht sollten das eher jene haben, die uns ihr Unwissen als Wissen und Lösung oder Antwort verkaufen. In dem Fall ist deren Unwissenheit ja tatsächlich geschönt in politikerwürdigen Jein-Aussagen verpackt. Die sollten eher ein schlechtes Gewissen haben, meiner Meinung nach Wink

Korrekt, gleiches Recht für alle. Das würde ich auch begrüßen.

Ansonsten: Ja, mich interessiert SSB sehr, eben auch als CB-Funk-Modulation, aber noch hat sich das bei uns nicht ganz durchgesetzt. FM klingt einfach besser. Allerdings hat es eben andere Nachteile, besonders bei 4 Watt max. Sendeleistung.
Ich hoffe, dass bald vermehrt Stationen über USB bzw LSB zu hören sein werden.


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« Antworten #258 am: 01.Juli.2014, 08:53:36 »

Es ist ja auch so, das Multinorm in der Funkschnittstelle FSB-LN001 oder meines Wissens auch nirgendwo anders beim BMVIT geregelt ist.
Multinorm wird mit keinem Wort erwähnt. Es steht nur da, grob gesagt, mit welchen Betriebsarten und auf welchen Frequenzen gearbeitet werden darf.
( In der Funkschnittstelle FSB-LN001 habe ich möglicherweise einen Widerspruch entdeckt den ich aber noch prüfen muss. )
Das mit dem Verbot von Multinorm wird nur auf anfrage schriftlich ausgesprochen und entspricht meines wissens keiner gesetzlichen Grundlage oder Verordnung. Also ein Verbot das nirgendwo in einer Verordnung oder Gesetz geregelt ist.
Die haben mir ja auch geschrieben das sie das mit den Multinorm nach eingehender Ausarbeitung.........
Die haben sozusagen etwas bearbeitet was nirgendwo schriftlich in einer Verordnung steht. Kopfschüttel  Undecided !
Im Falle des Falles berufen die sich ja immer auf den Wortlaut einer Verordnung, gut ---- ich kann das aber auch.
Wenn irgendwo in einer Verordnung von einem Verbot nichts steht, sondern nur nach anfrage in einem Brief, ist das für mich Gegenstandslos weil nicht nachvollziehbar !
Ich hoffe nur das diese Ausarbeitung schnellstens Veröffentlicht wird, sonst muss ich wieder dorthin schreiben aber dann mit ein wenig schärferen Worten.
Ein Brief an die Volksanwaltschaft habe ich auch schon vorbereitet. Wenn`s nicht mit einfachen mitteln geht mach ich es eben auf die harte Tour.


73 skydiver


« Letzte Änderung: 04.Juni.2015, 01:24:03 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #259 am: 03.Juli.2014, 16:00:18 »



Respekt für Deine Bemühungen!

Und ja, seh ich auch so, wenn es nicht dezidiert drinnen steht, dann kann da gemutmaßt werden nach Belieben und eigenem Gusto, es bleibt Mutmaße.

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Dookie
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