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Autor Thema: Neue CB-Funknorm AM-FM-SSB  (Gelesen 392141 mal)
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« Antworten #180 am: 10.April.2014, 08:42:26 »

10.04.2014

Österreich: Betrieb von CB-"Mehrnormengeräten" weiterhin verboten

Auch nach der Freigabe der Modulationsarten AM und SSB ist in Österreich der Betrieb von CB-"Mehrnormengeräten" offensichtlich weiterhin verboten.

Wie die Salzburger Funküberwachung einem CB-Funker auf Anfrage mitteilte, dürfen in Österreich nach wie vor nur solche CB-Funkgeräte betrieben werden, die ausschließlich über 40 schaltbare Kanäle verfügen. Der Betrieb von Geräten, bei denen (z.B. über Tastenkombinationen oder interne Jumper) die Kanalzahl oder die Sendeleistung erhöht werden kann, sei nicht erlaubt.

Diese restriktive Rechtsauslegung, die in Europa einmalig ist, praktiziert die österreichische Fernmeldeverwaltung bereits seit Jahren. Sie stützt sich dabei offenbar auf die Verordnung zur Erteilung genereller Genehmigungen. In deren Anlage ist ein Passus enthalten, aus dem u.a. hervorgeht, dass Funkgeräte, für die eine "generelle Bewilligung" erteilt wurde, so konstruiert sein müssen, dass ein Betrieb ausschließlich im Rahmen der für das Gerät geltenden "Schnittstellenbeschreibung" möglich ist. Weil die österreichische Schnittstellenbeschreibung für CB-Funkgeräte nur den Frequenzbereich 26960 bis 27410 kHz vorsieht und "Mehrnormengeräte" aufgrund ihrer Konstruktion auch außerhalb dieses Bereichs betrieben werden können, hält die österreichische Fernmeldeverwaltung den Betrieb solcher Geräte offenbar für unzulässig.

Wer in Österreich eine Funkanlage ohne "Bewilligung" errichtet oder betreibt, der begeht eine "Verwaltungsübertretung" (ähnlich der deutschen "Ordnungswidrigkeit"). Eine solche "Übertretung" kann gemäß § 109 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes mit Geldstrafe bis 4000 Euro bestraft werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


Danke Wolfgang Fricke für deinen Bericht
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« Antworten #181 am: 10.April.2014, 09:01:47 »

Ja, ja.
Die sind Alle sehr lustig bei der Behörde!

Das wäre in etwa so, als würde man sagen:
Mit dem Führerschein könnt Ihr Auto fahren, aber nur, wenn es 3 Antriebsräder hat. Shocked
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sputnik1
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« Antworten #182 am: 10.April.2014, 10:37:23 »

In den 90er Jahren hatte ich eine Freecit JC2204 als Mobilfunkgerät mit Postpickerl, die hatte auf einer Seite eingelötete Dioden die nur auf der 2 Seite ebenfalls mit der Platine zu verbinden waren und man hatte über 200 Kanäle.

Betrifft das Verbot dann nur umsteckbare Jumper oder auch Lötbrücken die geschlossen werden müssen, finde das sehr spannend wie die das Gesetz auslegen..
Verstehe nicht warum ein Siegel eines Fachbetriebes nicht ausreichen könnte..
LG

« Letzte Änderung: 10.April.2014, 10:43:28 von sputnik1 » Gespeichert
skydiver
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« Antworten #183 am: 10.April.2014, 11:29:20 »

@Krampfader
Das mit der CRE-8900 kannst du gleich wieder vergessen.
Wenn das wer machen würde, würde der Aufwand enorm hoch sein.
Neue Endstufe - anderes Eprom - Schalter für Normeinstellung und und und, müssten geändert bzw. entfernt werden, wenn überhaupt möglich.
Die Umbau Kosten würden meiner Meinung nach noch einmal soviel Kosten wie das Gerät selbst kostet, wenn nicht mehr.
Dann stellt sich die Frage ob das Gerät nach Umbau dann noch über eine generelle Genehmigungen verfügt und der
hier zitierten Schnittstellenbeschreibung entspricht.
ps.
Wie kommt das so schnell ins Funkmagazin.de ?
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« Letzte Änderung: 10.April.2014, 11:37:43 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #184 am: 10.April.2014, 13:40:14 »

@Krampfader und alle Anderen Members

Vergesst all die Gedankengänge über Umbau und sonstige Gedanken.
Ist nicht, wird zur Zeit nicht, und Überhaupt.
Es zählt nur das was in der Funkverordnung steht und uns von den verandwortlichen Ministerien Vorgeschrieben wird, Punkt und Aus.
Es bleibt nur zu hoffen das sich die Fernmeldeverwaltung Österreich sich mit der mir Mündlich Versicherten Überarbeitung der Schnittstellen Verordnung nicht wieder Jahre Zeit lässt, sondern nur um ein paar Wochen. Wie auch im Funkmagazin.de steht das allein Österreich so eine Regel in Europa was Multi Norm Geräte betrifft gehandhabt wird. Wie wir ja wissen kratzt denen das aber wenig. Man kann nur noch auf das Wohlwollen der Ministerien hoffen.

73 skydiver
 
« Letzte Änderung: 26.Juli.2015, 04:45:50 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #185 am: 10.April.2014, 16:11:19 »

Das heißt allerdings auch, dass jeder ausländische Urlauber sein
Gerät bei uns illegal betreiben würde - Perverso!
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« Antworten #186 am: 10.April.2014, 17:49:29 »

@ Cobra, keine LKW Fahrer, keinen Urlauber kratzt unser Gesetz, die werden auch nicht oder selten belangt aber einer der regelmäßig QRV ist z.B. SSB dann wird wohl über kurz oder lang unangemeldeter Besuch vor der Tür stehen und dann kann´s durchaus unangenehm teuer werden aber das sei nur neben bei erwähnt.

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« Letzte Änderung: 10.April.2014, 18:09:53 von Ganymed » Gespeichert

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« Antworten #187 am: 11.April.2014, 09:22:55 »



Das heißt allerdings auch, dass jeder ausländische Urlauber sein
Gerät bei uns illegal betreiben würde - Perverso!
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Ich würde sagen da liegst du nicht falsch mit deiner Annahme. Ich kenne etliche DE Womofahrer die bei Grenzübertritt ihrer Geräte ausschalten.
« Letzte Änderung: 11.April.2014, 09:25:03 von AT4NFM » Gespeichert

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« Antworten #188 am: 11.April.2014, 09:32:42 »



ps.
Wie kommt das so schnell ins Funkmagazin.de ?
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Da gibt es ja wohl nur 2 Möglichkeiten.

Der Schreiber vom FUNKMAGAZIN hat das hier selbst gelesen oder ein User hat das sofort weiter an die gegeben.
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« Antworten #189 am: 11.April.2014, 09:44:36 »



Ich gehe aber davon aus dass jemand welcher in seinem Wochenendhäuschen brav und gesittet jetzt schon das Seitenband nutzt und dabei niemand anderen stört auch keine Probleme bekommen wird. Zu verworren ist die derzeitige Situation. Einerseits erlaubt, andererseits verboten ...


Ich würde mich darauf nicht verlassen.

Die FÜ ler werden wohl in nächster Zeit ihr Augenmerk auf CB richten und danach Exempel durchführen.


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« Antworten #190 am: 11.April.2014, 09:46:57 »

@AN4NFM

Das kann ich mir garnicht vorstellen, aber bitte...
Vielleicht die, die nur unser Land richtung Süden queren.
Da sind die 1-2 Stunden wurscht, wenn das Gerät aus ist.

Aber hier in Wien hört man in den Sommerferien
genug Deutsche auf 80 Kanälen und allen Mods.

Deswegen hat sich bisher auch keiner gestört gefühlt.

Warum dürfen dann wir´s nicht?

-------------------------------------------------------------

Das die FÜ jetzt mal genauer schaut, glaub ich auch.
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« Antworten #191 am: 11.April.2014, 10:06:51 »


Wie auch immer. Die derzeitigen Bestimmungen drängen viele von uns in die "Illegalität". Angeblich sind schon mehrere CRE-8900 im Umlauf, die Besitzer sind begeistert ...


Ich gehe von der Annahme aus, dass so manche CB ler aus längst vergangenen Tagen ( sind ja hier etliche, wie auch ich von der Anfangszeit von CB vertreten ) noch gute alte  Geräte haben , wie Sommerkamp, etc  oder nun ein Multinormgerät verwenden, mit beide Geräten ist man dann auch illegal on Air.

Die Höhe der  Verwaltungsstrafe wird ja dann auch in  etwa gleich ausfallen,
« Letzte Änderung: 11.April.2014, 10:19:07 von AT4NFM » Gespeichert

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« Antworten #192 am: 11.April.2014, 10:12:51 »

@ Cobra-X

@AN4NFM

Das kann ich mir garnicht vorstellen, aber bitte...
Vielleicht die, die nur unser Land richtung Süden queren.
Da sind die 1-2 Stunden wurscht, wenn das Gerät aus ist.

Aber hier in Wien hört man in den Sommerferien
genug Deutsche auf 80 Kanälen und allen Mods.

Deswegen hat sich bisher auch keiner gestört gefühlt.

Warum dürfen dann wir´s nicht?

-------------------------------------------------------------

Das die FÜ jetzt mal genauer schaut, glaub ich auch.


Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern ( in etwa 1998/99 ) als in Ungarn SSB freigegeben wurde, da hast du auf Kanal 39 auf der A3 die ungarischen LKW Fahrer ständig in SSB gehört und da hat sich auch keiner von der Behörde (FÜ) darum gekümmert.




« Letzte Änderung: 11.April.2014, 10:15:09 von AT4NFM » Gespeichert

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« Antworten #193 am: 11.April.2014, 12:54:34 »

Aber unsere ganzen Alten Mühlen die 40 cm 12 am können sind sicher wieder erlaubt und solche Kisten hat doch fast jeder von uns.  Also bis jetzt hatten die Geräte ja die Bezeichnung Pr27d welche erlaubt war wie müste die neue Bezeichnung lauten oder Giebts da keine mehr?
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« Antworten #194 am: 11.April.2014, 16:20:18 »

Aber unsere ganzen Alten Mühlen die 40 cm 12 am können sind sicher wieder erlaubt und solche Kisten hat doch fast jeder von uns.  Also bis jetzt hatten die Geräte ja die Bezeichnung Pr27d welche erlaubt war wie müste die neue Bezeichnung lauten oder Giebts da keine mehr?


Zumindest sehe ich damit kein Problem alte Geräte wie die 12 Kanal AM 0,5W Mobilgeräte oder 22 Kanalgeräte ebenfalls mit AM/FM zu benutzen (die hatten das Postpickerl drauf).
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« Antworten #195 am: 12.April.2014, 10:21:35 »

Ich habe mich Heute noch einmal mit der Multi Norm Problematik auseinander gesetzt.
Da die BMVIT die CEPT/ECC-Decision so umgesetzt hat das weiterhin kein AM/SSB im Österreich möglich ist,
ob das nun Absicht, Nachlässigkeit oder einfach Sch....... will ich nicht unterstellen.
Mir ist durch den Kopf gegangen das ich mich bei dem Verfassungsgerichtshof einmal Kund tun werde, oder gleich beim
Europäischen Gerichtshof Beschwerde einbringen soll. Ich denke das ich am kommenden Montag zuerst mal beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof anfragen werde was möglich ist oder in welcher Reihenfolge man das machen soll falls Überhaupt. Ich werde aber erst wie schon zuvor erwähnt auf die Nachbearbeitung der Funk-Schnittstellenbeschreibung FSB-LN001 der BMVIT abwarten. Ich werde das im Vorfeld mal alles Vorbereiten.
Da eine Beschwerde Klage beim Verfassungsgericht laut deren Website mit Kosten verbunden ist, werde ich mich auch wegen Gerichtskosten Erlass Informieren. Sorry Geldr , na dann eben Goldesel habe ich noch keinen. Aber wie es so oft ist wird's daran scheitern. Na mal sehen.
Ich wollte Heute schon anrufen aber ist ja Wochenende, so Dusselig kann man sein wenn der Kopf voll ist von dem .
Ich muss mal Abschalten.  Undecided

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« Antworten #196 am: 12.April.2014, 13:59:41 »

Viel wichtiger, als das Kleingedruckte aus meiner Sicht, ist die Frage, auf welchen Frequenzen man CB-Funker trifft.
Und zwar tatsächlich trifft, nicht treffen kann. Wo man sie finden könnte, des weiß ich schon. Nur wo und in welcher Modulation hört man sie tatsächlich.

Bei mir in der Umgebung hör ich zB so gut wie nieeee jemand aufm Kanal 9. Dafür öfters mal auf Kanal 40. Dann gibts noch den Kanal 20 und des woas es dann scho wieder. Jetzt würd mich aber noch interessieren, ob es zumindest in meiner Gegend (Industrieviertel NÖ) noch andere Kanäle gibt, die interessant wären sich dafür zu merken. Auf Kanal 18 oder 19 hat es da vor Kurzem so ein Relais (Internet-Relais, irgendsowos) geben, das habe ich das letzte Mal auf glaub ich Kanal 35 oder 36 gehört, des war auch schon wieder her.

Gibts überhaupt schon Funker, die auf AM oder SSB bei uns senden?
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« Antworten #197 am: 12.April.2014, 14:15:50 »

@Dookie

wärst Du da nicht in dem von Dir selbst eröffneten Treat "http://www.cb-funk.at/forum/index.php/topic,107.0.html"
besser aufgehoben?

Nicht böse gemeint, nur so ein Gedanke Undecided
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« Antworten #198 am: 12.April.2014, 15:59:24 »

Ich habe eine Mail an Markus Neuner (Funkshop) geschickt und erfahren das er eine Anfrage an die Fermeldebehörde geschickt hat ob der Betrieb in Österreich gestattet ist, wenn die Multinormumschaltung intern deaktiviert wird und das Gerät anschließend ein Siegel bekommt.

Antwort seitens der FÜ steht noch aus
lg
« Letzte Änderung: 12.April.2014, 16:01:22 von sputnik1 » Gespeichert
panman
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« Antworten #199 am: 12.April.2014, 19:02:28 »

hallo...

zur " multinorm-problematik "....

also ich kann in der FSB_LN001 keinen hinweis auf  ein explizites verbot bzgl. multinorm geräte finden...

dagegen finde ich sehr wohl unter punkt 13 ( referenzen ) den eintrag == EN 300 135-2; EN 300 433-2 == der sich meiner ansicht nach wiederum auf die entscheidung zur cept directive bezieht...

zusätzlich ein " copy " einer " certificate of conformity...

CERTIFICATE OF CONFORMITY
We, GROUPE PRESIDENT ELECTRONICS, Route de Sète,
BP 100 – 34540 Balaruc – FRANCE,
Declare, on our own responsibility that the CB radio-communication transceiver
Brand :
PRESIDENT
Model :
GRANT II
is in conformity with the essential requirements of the
Directive 1999/5/CE (Article 3) adapted to the national law, as well
as with the following European Standards:
EN 300 433-1 V1.3.1 (2011-07)
EN 300 433-2 V1.3.1 (2011-07) <<<<<<<<<<<<<<<<<<< !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
EN 301 489-1 V1.9.2 (2011-09)
EN 301 489-13 V1.2.1 (2002-08)
EN 60215 (1996)
and is in conformity with Directive RoHS2: 2011/65/EU
(2011/06/08).
Balaruc, the 2013/11/25

von den herstellern von cept-konformen geräten wird ja auch ein solches " certificate of conformity " dem gerät beigefügt und aus diesem ist ja auch die betriebsbewilligung eben nach EN 300 433-2 ersichtlich.

ist nur meine sicht der dinge....vielleicht könnt man da einmal " nachhaken "... Wink

ps:
danke auch noch an die leut's  die sich doch sehr engagiert ( kontaktaufnahme mit der behörde etc.etc.) bzg. dieser thematik auseinandersetzen...

lg
willi
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...Think for yourself... Question Authority...
( by Timothy Leary )
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