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Autor Thema: Neue CB-Funknorm AM-FM-SSB  (Gelesen 391968 mal)
sputnik1
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« Antworten #160 am: 08.April.2014, 07:59:08 »

Die US Funker haben tatsächlich 40 Kanäle mit 4Watt AM und 12W SSB PEP nur dürfen die nicht auf FM funken (da ein FM Signal gleicher Qualität immer mehr Bandbreite hat) daher würde bei diesen Kisten FM fehlen.
Allgemein haben die AMIS mehr Beschränkungen als man denkt z.b was die Höhe der Antenne angeht, sie dürften theoretisch nicht mit Stationen funken die weiter als 250km weg sind  Tongue Wen es interessiert: http://www.strokeramps.com/cbrules.html

Man könnte das natürlich mit einer Platine nachrüsten, nur ob das dann irgendwelchen Normen entspricht sei auch dahingestellt.

Bei vielen neuen Multinomgeräten z.b der Grant II kann man "EU" einstellen, was heißt 4W AM/FM 12W SSB 40 Kanäle.
« Letzte Änderung: 08.April.2014, 08:12:12 von sputnik1 » Gespeichert
Ganymed
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« Antworten #161 am: 08.April.2014, 08:13:26 »

@ Sputnik, das ist der Knackpunkt der Staat Österreich ist der Meinung, dass ein paar CB Funker mit Multinormgeräten nicht umgehen kann/darf!
... wir sind eben für den Österreichischen Gesetzgeber nicht vertrauenswürdig...
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein. Sagte Einstein Smiley
Alpenfunk Austria Callsign: 35AFA 02
sputnik1
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« Antworten #162 am: 08.April.2014, 08:19:20 »

Wir als einziges Land ohne Zulassung für Multinormgeräte, ich weiß das ist wie Steinzeit... Bleibt zu hoffen das die Geräteindustrie spezielle Österreich Versionen rausbringen wird.
Inoffiziell wird es ja angeblich geduldet was ich so gehört habe, natürlich keine Garantie  Sad
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skydiver
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« Antworten #163 am: 08.April.2014, 08:51:58 »

Hallo und guten Morgen

Ich habe gerade mit der Postbehörde telefoniert die übrigens ein Teil der bmvit ist.
Meine Anliegen habe ich dem zuständigen Herrn dargelegt und er hat sich das alles notiert. Zum Zeitpunkt des Telefonates konnte er mir keine genauen Auskünfte geben was die Multinorm Geräte und die 40 Kanäle betrifft geben.
Und das es so wie es ist, Praktisch kein CB Funk laut aktueller Funkschnittstellen Beschreibung möglich ist.
Er wird Erkundigungen einholen und mich im laufe des heutigen Tages zurück rufen.
Übrigens bedankte er sich für meine Fragen und Kritiken und sei sogar Froh das sich jemand mit dieser Thematik beschäftigt.
In diesem Sinne bis zum Nachmittag wenn ich Antwort erhalten habe.

73 skydiver
« Letzte Änderung: 08.Juli.2014, 08:28:39 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #164 am: 08.April.2014, 09:18:44 »

Hallo ich schon wieder  Cheesy

Ich wurde soeben zurück gerufen, ging ja schnell.
Mir wurde mitgeteilt das die Behörde bescheid weiß wegen dieser Problematik .
Es ist auch laut diesem Herrn am Telefon eine Überarbeitung im Gange.
In den nächsten Wochen ( wie lange das nun ist weiß ich nicht ) wird diese Veröffentlicht.
Nachzulesen ist das dann hier:

http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/publikationen/infoblaetter/index.html

Also in der nächsten Zeit ab und zu mal nachsehen.
Das nicht 80 Kanäle in Österreich zulässig sind liegt daran das außerhalb der erlaubten 40 Kanäle andere Funkdienste gestört werden könnten.  Undecided
Diese Aussage kennen wir ja schon die ist ja Asbach Uralt.
Nun heißt es Abwarten was dabei Raus kommt.

Also liebe CB Funker mehr kann ich zur Zeit nicht machen.

73 skydiver
« Letzte Änderung: 08.April.2014, 09:54:21 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #165 am: 08.April.2014, 09:29:19 »

@skydiver:
Ich kann nur sagen: Danke für Deine Bemühungen!

Cobra-X.
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Wien-Ost: Unregelmäßig Stand-by auf Kanal 35 FM,
manchmal auch auf Kanal 9 FM. Hin und wieder auch mobil erreichbar.

PMR auf Anfrage (CB-Funk, PN oder E-M@il)
sputnik1
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« Antworten #166 am: 08.April.2014, 11:25:21 »

@skydiver Klasse! Toll deine Bemühungen

Andere Funkdienste im 11m Bereich (Bedarfsträger), wohl nur mehr auf dem Papier, neue Geräte gibt es doch gar nicht mehr zu kaufen.

Und wenn freuen sie sich im Sommer täglich über die Russen Taxis, die mittlerweile schon auf 25-30Mhz zu hören sind (AM/FM), denke da sind viele zu PMR oder Betriebsfunk im 2m Band gewechselt.

Ich glaub nicht das sich was ernstes im Bereich von 26.100-28.000 abspielt.
« Letzte Änderung: 08.April.2014, 11:36:50 von sputnik1 » Gespeichert
skydiver
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« Antworten #167 am: 08.April.2014, 15:50:00 »

Es macht jetzt keinen Sinn ein Gerät zu kaufen.
Einfach  noch mal Abwarten was da noch kommt.
Warten können wir ja mittlerweile  Sad .

73 skydiver
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Nano
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« Antworten #168 am: 08.April.2014, 21:01:18 »

Grüße euch...

Zitat aus dem funkmagazin.de:

"Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat am 24. März 2014 die Modulationsarten AM und SSB im CB-Funk freigegeben. Die entsprechenden Verordnungen wurden im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bisher war in Österreich nur die Modulationsart FM erlaubt."

mfG. Nano

PS: Vl. könntet ihr eure Erfahrungen mit SSB im CB Funk hier noch weiter dann posten.
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Dookie
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« Antworten #169 am: 08.April.2014, 22:23:25 »

Was ich nicht check? Hier wird stundenlang rumdiskutiert, ob dieses oder jenes Gerät verwendet werden darf. Wie sinnlos und erbärmlich.

Wenn es ein Multinormgerät ist, und ich würd es haben wollen. Ich würds haben. Ich würds verwenden. Und?

Biedermeier-Stimmung hier. Die "heilige" EU, die ja scheinbar hier die heiligen Richtlinien vergibt, hat beschlossen dass 4Watt für AM/FM auf 40 Kanälen und 12W auf USB/LSB auf 40 Kanälen verwendet werden darf. Dann ist es mir eigentlich sch-egal, ob Österreich sich wieder mal wichtig macht, denn bei gewissen Bankenrettungspaketen hat Österreich auch niemand gefragt, obw wir unser Steuergeld an die Banken verschenken, denn die wurden ja gerettet (obwohl sie niemals gefährdet waren) und nicht ein Volk (wie Spanien oder Griechenland). Da wurden wir auch nicht gefragt, König EU hat befohlen und wir sind gefolgt. Und jetzt auf einmal will man Österreich fragen?

..Die suchen sich aber auch immer die Rosinen heraus, wie es scheint.

VIEL WICHTIGER IST DOCH:

Auf welchen Frequenzen und in welcher Modulation sendet ihr, warum hab ich noch keinen Österreicher auf USB oder LSB gehört? Schreibt doch mal paar Frequenzen an, auf denen Ihr am Start seid!

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skydiver
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« Antworten #170 am: 08.April.2014, 22:50:14 »

@Dookie

Anscheinend hast du nicht verstanden um was es hier geht. Du schreibst Dinge die hier nicht hingehören und
in kleinster weise mit der Thematik zusammenhängen. Es geht hier ganz allein um die Rechtlich korrekte Österreichische Umsetzung der Funk-Schnittstellenbeschreibung Verordnung. Was du Persönlich machst und denkst wie du das handhabst ist deine Sache und kratzt mich Persönlich auch nicht. Man sollte einfach Sachlich bleiben und nicht über Bankenrettungspaketen oder sonst was schreiben.
Du schreibst auch: "warum hab ich noch keinen Österreicher auf USB oder LSB gehört".
Meine Antwort darauf ist, weil es noch nicht, rechtlich gesehen Legal möglich ist. Zudem habe ich keine Lust mich ständig wiederholen zu müssen. Lese einfach alle Beiträge zu diesem Thema dann weißt du worum es hier geht.

73 skydiver


« Letzte Änderung: 08.April.2014, 22:58:40 von skydiver » Gespeichert

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Eine gute Antenne ist der beste Verstärker


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« Antworten #171 am: 09.April.2014, 07:26:09 »

Auch von mir ein Danke an Skydiver für den Kontakt zur Behörde und die klärenden Worte.

Das derzeit noch wenige Österreicher auf USB/LSB zu hören sind wird unter anderen daran liegen, das nicht sofort alle umgestiegen sind, sowas dauert seine Zeit. Ich hatte bis dato auch kein  USB/LSB Gerät daheim, musst erst eines kaufen.

@Dookie: die CEPT Norm hat mit der EU an sich nur bedingt bis nix zu tun. Die CEPT - Konferenz ist die Vereinigung der europäischen Post und Telegraphenverwaltungen und ein eigenständiges Organ.
Bankenrettung und Co bitte draussen lassen ==> hat hier nichts verloren. Funk ist unpolitisch und Grenzüberschreitend
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Funken verbindet
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Referent für Ausbildung & Newcomer im ÖVSV
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« Antworten #172 am: 09.April.2014, 11:21:07 »

Es ist auch so das die bmvit mit der Veröffentlichung der neuen Regelung ein wenig Sparsam umgeht.
Das hatte ich in dem Telefonat auch bemängelt. Nur auf der webside der bmvit das zu veröffentlichen ist einfach zu wenig. Ich hatte von der neuen Regelung auch nur durch Zufall erfahren und das auch nur in einer DEUTSCHEN Fachzeitschrift.
Wenn man in einer Suchmaschine im web danach sucht hast eigentlich keine Treffer aus Österreich. Ich wüsste auch nicht das in den österreichischen Medien auch nur ein Wort darüber verloren wurde. Auch daher rührt das, meiner Meinung kaum auf SSB eine Österreicher zu hören ist, eben weil es keiner weiß, zudem es ja auch NOCH nicht wirklich Praktisch und LEGAL möglich.
Ich bastele auch schon an ein Beschwerde Brief für Brüssel falls die Überarbeitung in Wien wieder mangelhaft ist.
Ich kümmere mich jetzt weiterhin darum bis zum hoffe ich erfolgreichen Ende. Irgend etwas muss ja die bmvit machen damit das Thema
endlich mal von Tisch ist.

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« Letzte Änderung: 09.April.2014, 11:35:33 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #173 am: 09.April.2014, 15:53:40 »

Ich war gerade in der Rubrik IWG Mobile Funktechnik unterwegs und da wird auch über dieses Thema geschrieben.
Da wird auch über Amateurfunker und CB geschrieben.
Ich will hier nicht den Moralapostel spielen aber für Amateurfunker gilt das gleiche, die haben keine Sonderrechte was CB Funk angeht.
Wenn ein Amateurfunker mit einem AFU Gerät als Beispiel gab`s dort eine yaesu Ft 757 sich auf die CB Frequenzen begibt und dort Funkt steht er auch neben dem Gesetz.
Auch eine CB Multinorm im CB Band darf er nicht betreiben auch wenn diese auf 10 Meter funktioniert.
Er könnte auch seine Lizenz dadurch verlieren. Ich weiß nicht wo all die Mythen und Gerüchte herkommen.
Dies nur nebenbei erwähnt.

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« Letzte Änderung: 09.April.2014, 15:57:46 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #174 am: 09.April.2014, 16:19:44 »

Ich war gerade in der Rubrik IWG Mobile Funktechnik unterwegs und da wird auch über dieses Thema geschrieben.
Da wird auch über Amateurfunker und CB geschrieben.
Ich will hier nicht den Moralapostel spielen aber für Amateurfunker gilt das gleiche, die haben keine Sonderrechte was CB Funk angeht.
Wenn ein Amateurfunker mit einem AFU Gerät als Beispiel gab`s dort eine yaesu Ft 757 sich auf die CB Frequenzen begibt und dort Funkt steht er auch neben dem Gesetz.
Auch eine CB Multinorm im CB Band darf er nicht betreiben auch wenn diese auf 10 Meter funktioniert.
Er könnte auch seine Lizenz dadurch verlieren. Ich weiß nicht wo all die Mythen und Gerüchte herkommen.
Dies nur nebenbei erwähnt.

73 skydiver






Meines Wissens nach darf ein Amateurfunker sehr wohl veränderte Geräte sowie Eigenbau benutzen (Klasse 1), wenn sie zumindest ein Amateurfunkband abdecken, durchstimmbar ist hierbei auch kein Problem. Es gelten hier andere Gesetze, da der OM nun durch Prüfung bewiesen hat, sich selbst um Dinge wie Frequenzgenauigkeit, Bandbreite, Oberwellen etc. zu kümmern. Gibt ja viele die bauen CB Geräte für 10m um. Also spricht auch nichts gegen Verwendung von Multinorm CB Geräten auf 10m.

Was den 11m CB Bereich angeht, darf hier der OM auch nur CB- Funkgeräte mit Allgemeinzulassung betreiben (nicht modifiziert). So zumindest habe ich das mal gelernt.
LG
« Letzte Änderung: 09.April.2014, 16:27:13 von sputnik1 » Gespeichert
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« Antworten #175 am: 09.April.2014, 21:10:48 »

@sputnik1

Es muss beachtet werden was eben Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung-FSBV CB Funk steht.
Da sind solche Geräte nicht erlaubt. Egal nun ob da nun ein Normale CB Funker oder ein Amateurfunker sein Hobby im CB Band nachgeht.
Geräte die , die AFU`s betreiben verfügen auch oft  über mehr Hf Leistung als im CB Funk erlaubt ist, diese Geräte so auch Multi Norm oder irgendwelche AFU Kisten, entsprechen eben nicht mehr der hier diskutierten Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung CB  und dürfen nicht im CB Band benutzt werden. Die zitierte yaesu Ft 757 wenn sie 11 Meter CB kann ist Modifiziert und somit auch für AFU als CB Funke Illegal ( HF Leistung zu Hoch ). Die meisten AFU Geräte kann man nur bis 25 Watt HF herunter regeln und wenn er dann mit 25 Watt auf den CB Frequenzen arbeitet ist das nicht erlaubt, in Zukunft 4/4/12 Watt und nicht mehr. Da spielt es keine Rolle das man eine AFU Lizenz hat. So einfach ist das.
Im übrigen sind diese Geräte meist modifiziert um auf CB Frequenzen zu funken. Da das meist nicht geht wegen der HF Leistung kann einem AFU sogar Absicht unterstellt werden. Ruf einfach kurz beim BMVIT an die werden dir das auch so bestätigen.

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« Letzte Änderung: 10.Juli.2015, 15:51:30 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #176 am: 09.April.2014, 21:22:37 »

@sputnik1

Es muss beachtet werden was eben Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung-FSBV CB Funk steht.
Da sind solche Geräte nicht erlaubt. Egal nun ob da nun ein Normale CB Funker oder ein Amateurfunker sein Hobby nachgeht.
Geräte die , die AFU`s betreiben verfügen auch oft  über mehr Hf Leistung als im CB Funk erlaubt ist, diese Geräte entsprechen eben nicht mehr
der hier diskutierten Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung CB  und dürfen nicht im CB Band benutzt werden.
Da spielt es keine Rolle das man eine AFU Lizenz hat.
So einfach ist das. Ruf einfach kurz beim BMVIT an die werden dir das auch so bestätigen

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@skydiver Ich glaube das war dann ein Mißverständnis, klar das man keine modifizierten Amateurfunkgeräte für CB nutzen darf, umgekehrt der Amateur darf das auf den AFU Bändern sehr wohl.
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skydiver
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« Antworten #177 am: 09.April.2014, 21:29:36 »

Modifizierte Geräte dürfen Amateurfunker auch nicht benutzen auch nicht im den Afu Bändern.
Eine Erteilte Geräte Zulassung erlischt bei einer Modifikation.

73 skydiver
ps. Korrektur -
Modifizierte Geräte dürfen Amateurfunker auch nicht benutzen nicht im CB Band,
in den meisten Fällen kann man bei AFU Geräten die HF Leistung nicht soweit runter Regeln das es dem erlaubten
entspricht. Ob die Bandbreite auch passt ist dann noch die Frage.
« Letzte Änderung: 26.Juli.2015, 04:41:48 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #178 am: 09.April.2014, 21:36:24 »

Laut den Unterlagen des ÖVSV entnehme ich:

B73. Was ist hinsichtlich der Herstellung oder Veränderung von
Amateurfunkgeräten zu beachten?

Lizenzierte Funkamateure sind berechtigt, Sendeanlagen selbst zu errichten, d.h. im
Eigenbau herzustellen bzw. kommerzielle Sendeanlagen für Zwecke des Amateurfunks zu modifizieren.
Dabei ist zu beachten, dass diese Eigenbaugeräte oder die modifizierten Geräte den technischen Bestimmungen betreffend Art und Bandbreite der Aussendungen, Neben-und Oberwellenfreiheit, sowie der zulässigen maximal abgegebenen Sendeleistung entsprechen.
Verfügt die Sendeanlage über keine geeignete Frequenzanzeige (quarzgesteuerte Geräte
ausgenommen), ist ein entsprechendes Frequenzmessgerät zur Kontrolle der
Sendefrequenz erforderlich, ebenso ein Strom- und Spannungsmessgerät, wenn
Spannungen über 50 V verwendet werden, und ein Leistungsmessgerät, wenn das Gerät
mehr als die lizenzierte Leistung abgeben kann.
Es wird kein CE-Kennzeichen benötigt.
« Letzte Änderung: 09.April.2014, 21:39:51 von sputnik1 » Gespeichert
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« Antworten #179 am: 10.April.2014, 01:36:56 »

Ungesetzliches

@ sputnik1
Du schreibst es ja selbst - für Zwecke des Amateurfunks zu modifizieren - also nicht für CB Funk.

Seit Jahren ist weltweit privater Funkbetrieb außerhalb der dem CB-Funk zugeteilten Frequenzen zwischen 26 und 28 MHz zu beobachten. Eine aktive Nutzung solcher nicht zugeteilter Frequenzen stellt in Deutschland auch nach meinen  Recherchen in Österreich  eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Verwendung von Sendeleistungsverstärkern (umgangssprachlich Brenner oder Oma). Außerdem werden auch häufig modifizierte 10-Meter-Band-Amateurfunkgeräte verwendet, ein Sendebetrieb im CB-Funk ist damit auch für Funkamateure unzulässig. Es gibt derzeit (Mai 2013) kein kommerziell gefertigtes Amateurfunkgerät welches die grundlegenden Anforderungen an die gesetzlichen Bestimmungen für CB-Funkgeräte erfüllt und dafür die erforderliche Hersteller- Freigabe und berechtigte CE-Kennzeichnung hat.

Funkamateure genießen im CB-Funk keinerlei Sonderrechte. Im Gegenteil, es kann bei Zuwiderhandlung gegen die CB-Funk-Verfügung oder Sendebetrieb auf nicht für den CB-Funk oder Amateurfunk freigegeben Frequenzen unter Umständen sogar viel eher ein vorsätzlicher Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen unterstellt werden.  Verfahren wegen Verstößen gegen die einschlägigen Funkvorschriften können aufwändig und langwierig werden und sind ohne fachkundige juristische Hilfe schwer zu gewinnen.

Es besteht noch sehr viel Aufklärungsbedarf bei den CB Funkern was die Vorschriften angeht. Manch einer legt die Vorschriften so aus wie er es gern hätte,
aber nicht wie sie richtig zu Interpretieren sind. Ich schließe mich da selbst nicht aus. Ich versuche aber mich richtig zu Informieren.

73 skydiver
« Letzte Änderung: 08.Juli.2014, 08:37:55 von skydiver » Gespeichert

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