Offenen Brief an BMVIT soeben verschickt !
An das
Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
1030 Wien, Radetzkystraße 2
Abs.
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5020 Salzburg
Offener Brief
Guten Tag
Ich hatte vor ein paar Tagen ein Telefongespräch mit einem Herrn -Name ist mir entfallen-
bezüglich der neuen Funkschnittstellenbeschreibung FSB-LN001.
Im Detail ging es da um die Multinorm Geräte die in Österreich als einziger Staat in der EU nicht zugelassen sind.
Mir wurde Sinngemäß mitgeteilt, das diese Problematik bekannt sei und eine mögliche Überarbeitung der neuen Funkschnittstellenbeschreibung FSB-LN001 anstehe. Ich sollte mich in einigen Wochen des Öfteren auf folgender Website
http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/publikationen/infoblaetter/index.html auf mögliche Änderungen Informieren.
Mir ist nun bekannt geworden dass sich die Funkzeitschrift Funkmagazin.de sich auch mit ihrer Behörde in Verbindung gesetzt hat und folgende Information bekommen hat.
Zitat:
BMVIT bekräftigt Mehrnormengeräte-Verbot - auch für Urlauber
Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat seine ablehnende Haltung zu sog. CB-Funk-"Mehrnormengeräten" gegenüber dem Funkfachjournalisten Harald Kuhl (DL1ABJ) bekräftigt und konkretisiert. Darüber berichtet Harald Kuhl in der Ausgabe 5/2014 der Zeitschrift "Funkamateur".
Harald Kuhl hatte beim BMVIT angefragt, ob die Behörde auch nach der Freigabe von AM und SSB in Österreich das bestehende Verbot von CB-"Mehrnormengeräten" aufrecht erhält.
Die Behörde antwortete, dass CB-Funkgeräte für Österreich "ausschließlich nur über Frequenzen (40 Kanäle im Bereich 26,960 MHz bis 27,410 MHz) mit den Modulationsarten AM, FM und SSB mit einer Senderleistung von 4 W (AM/FM) und 12 W (SSB)" verfügen dürfen.
Für Multinorm-CB-Funkanlagen gebe es in Österreich keine entsprechende Funk-Schnittstelle, wodurch der Betrieb nicht gestattet sei. Nur wenn ein CB-Funkgerät die in der Funk-Schnittstelle vorgeschriebenen technischen Bedingungen erfülle, seien die Errichtung und der Betrieb im Sinne des (österreichischen) TKG zulässig. Weil "Multinorm-CB-Funkanlagen auch andere als die frequenzmäßig abschließenden 40 Kanäle zur Verfügung stellen", sei das Errichten und Betreiben - auch bei richtiger Einstellung der "Ländernorm" - nicht erlaubt.
Es müsse gewährleistet sein, dass für den Anwender solcher CB-Funkanlagen durch Änderung der Einstellungen auf andere als die bewilligten Kanäle ein Betrieb nicht möglich ist. Das ist nach Ansicht des BMVIT bei den am Markt befindlichen Multinormgeräten offenbar nicht der Fall. Deshalb - so die Behörde - "werden solche Geräte für den österreichischen Markt nicht notifiziert".
Zu dem Begriff "Errichtung" erklärte das Ministerium: "Unter den Tatbestand einer Errichtung fällt auch der Begriff einer betriebsbereiten Bereitstellung. Darunter versteht man, dass durch einfaches Einschalten des Gerätes der Betrieb möglich ist."
Auch für durchreisende Urlauber gibt es der Behörde zufolge keine Ausnahmen. In der Antwort des Ministeriums heißt es dazu: "Für das Durchreisen empfiehlt es sich daher, entweder das Gerät auszubauen oder in einen Zustand zu versetzen, dass es mit einfachen Mitteln nicht in Betrieb genommen werden kann (z.B. Entfernen des Stromversorgungskabels, Entfernen der Antenne)." Auch die Entfernung der CB-Funkantenne reiche aus, nicht jedoch das einfache Entfernen des Mikrofons.
Siehe dazu auch unseren Beitrag "Österreich: Betrieb von CB-Mehrnormengeräten' weiterhin verboten".
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.deZitat Ende.
Funkmagazin.de hat somit sinngemäß eine andere Auskunft bekommen als ich.
Da mir trotz intensiver Recherchen kein Hersteller bekannt ist der CB Funkgeräte herstellt
die der der neuen Funkschnittstellenbeschreibung FSB-LN001 gerecht werden, ist somit weiterhin
der Betrieb der Modulationsarten AM und SSB nicht möglich, sprich AM-SSB ist zwar jetzt erlaubt
aber Praktisch nicht Machbar.
Ich bitte höflichst um Stellungnahme.