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Autor Thema: Antennenmast  (Gelesen 26192 mal)
Charly13
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« am: 10.Oktober.2013, 08:45:29 »

Hallo Leute,jetzt hat es mich erwischt!  Angry
Ich hatte meine CB-Antennen auf div.Alurohre,Stahlrohr im Garten auf verschiedenen Standorte aufgestellt(um den besten Platz zu finden.Durch Zufall bekam ich jetzt einen 6m hohen Gittermasten welchen ich gleich hintern Haus (von der Strasse nicht einsehbar,Haus ist 7m hoch)
aufstellte.
Knapp 14 Stunden später flatterte eine Anzeige seitens Gemeinde ins Haus (Nachbar angezeigt)
Gibts irgend eine Möglichkeit(juristisch)den Fall für mich positiv abzuschliessen???(Notfunk,....)
Laut Auskunft Bauamt,schlechte Chance auf Genehmigung.
Jetzt beginnt die Rennerei,Einreichplan,Bauanzeige,etc........
So vertreibt man auch noch den letzten Funker von Tulln  Angry
Vorallem kotzt mich die Blödheit der Unwissenden an wie mein Nachbar.Vor kurzen meinte er das meine Funksignale sooooo schädlich sind und ich es sofort einstellen müsste.Der hat einfach keine Ahnung,nur momentan sitzt er am längeren Ast.
Vielleicht kann mir einer von Forum ERNSTHAFTE Tipps geben,was ich machen soll.

LG.Charly 13
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MacGyver
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« Antworten #1 am: 10.Oktober.2013, 09:41:53 »

weswegen wurdest du angezeigt? baurechtlich, fernmelderechtlich? mit begründung notfunk wirst du als cb-funker kaum durchkommen. das ginge maximal dann, wenn du die CEPT 1 Lizenz machst, da du mit einer AFU station quasi automatisch dabei bist (stichwort A.R.E.N.A, A.L.L.S.) wenn baurechtlich, dann wirst den gittermast durch die behörde genehmigen lassen müssen, wird kaum anders gehen.
sofern du mit deinem nachbar bislang einen halbwegs guten draht hast, rate ich an, das gespräch mit aufklärung zu suchen.
"funkstrahlen sind schädlich" kommt von den medien, die falschinformationen verbreiten, von selbsternannten gurus, usw.
wenn du möchtest, fahre ich gerne rüber und vesuche zu vermitteln. als aussenstehender tue ich mir da leichter, da die emotionen weniger reinkommen.

generell rate ich jedoch, mit dem örtlichen amateurfunkclub kontakt aufzunehmen: http://adl305.oevsv.at/
und dort mal um rat fragen. erfahruzngsgemäss sitzt immer einer dabei, der so ein thema mal hatte oder über QRL ein gutes wort einlegen kann. die können das thema punkto strahlung sicher auch etwas verständlicher erklären.

lg macgyver
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hali
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« Antworten #2 am: 10.Oktober.2013, 12:26:59 »

kann mir die situation gut vorstellen, wäre fast in die selbe falle getappt.

nachdem die anzeige von der gemeinde kommt bin ich sicher, dass der bürgermeister von amtswegen "das gebäude" als anlass nahm deinen nachbarn zu besänftigen.

Laut NÖ Bauordnung gibt es Bauvorhaben
- die bewilligungspflichtig sind
- die anzeigepflichtig sind und welche die
- bewilligungs- und anzeigefrei sind

Eine Antenne (auch der Gittermast) solange sie im Ortsgebiet auf Bauland aufgestellt ist fällt meistens nicht unter die bewilligungspflichtigen(bauverhandlung), kann aber in die anzeigepflichtigen(Bauanzeige) fallen.

Daher braucht man keine Bauverhandlung, es genügt eine einfache Bauanzeige welche der Baubehörde (Bürgermeister) vorgelegt werden muss. Wenn diese innerhalb von 8 Wochen keinen negativen Bescheid / Absage erteilt, kannst du den masten ohne bedenken aufstellen.
Für so ein "verhandlungsfreies" Bauvorhaben liegen in der Gemeinde Formulare auf die man einfach ausfüllt.

Wenn nicht, schreib es eigenhändisch
(wenn Du nicht weißt wie, dann melde dich per pm - ich schick dir einen scan von unserem gemeindeformular)

sicherheitshalber hänge als attachement zur bauanzeige dran
- kopie der technischen beschreibung (TÜV-Zertifikat wenn du hast) des gittermasten oder eines sehr ähnlichen,
- skizze deiner Parzelle mit den abmessungen der entfernungen zu den nachbarparzellen und den Gebäuden rundherum
- eventuell foto vom geplantem standort der antenne und von deiner parzelle von der strasse gesehen

nachdem höchstwahrscheindlich keine bauverhandlung notwendig sein wird,
werden deine nachbarn von der gemeinde zwar zu deinem Vorhaben benachrichtigt, haben aber kein veto-recht.

und wenn sich die gemeinde innerhalb 8 wochen nicht meldet um noch zusatzinfos zu bekommen, kannst in 8 wochen den mast aufstellen und loslegen. dann kann der nachbar oder die gemeinde höchstens die fü aufhetzen.....

@wenn wer den Bürokratenweg noch genauer haben will - bitte google
- "NÖ-Bauordnung";
- "$14 - bewilligungspflichtige Bauvorhaben";
- "$15 - anzeigepflichtige Bauvorhaben"
- "$17 - freie Bauvorhaben"
« Letzte Änderung: 10.Oktober.2013, 12:45:17 von hali » Gespeichert
Dookie
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« Antworten #3 am: 11.Oktober.2013, 00:01:08 »

Ist eigentlich eine komplette Frechheit.
Auf meinem Grund und Boden kann ich aufstellen, was ich will, solange ich nicht mein Umfeld damit gefährde. Dass eine Kurzwellenrundstrahlantenne, die mit normalerweise 4 Watt befeuert wird (selbst wenn es 50 wären) auf einem 4, 5 oder gar 7 Meter hohem Gerüst niemanden normalerweise verletzen sollte, sofern sie gut montiert ist und nicht dem Nachbarn bei Windgang auf den Schädl fliegt, diese Beweislast sollte nicht bei Dir liegen, die Beweislast sollte beim Nachbarn liegen, dass Deine KW-Abstrahlung der Antenne seine Gesundheit gefährdet. UND DAS WILL ICH SEHEN, wie er da so argumentiert, dass diese Anklage durchgehen würde bei Behörden.. (sofern es nicht nicht um komplette Volltrottel handelt. Leider gibt es diese Beamten leider auch immer wieder und überall).

Also wenn ich in meinen Garten (wenn ich einen hätte) auf meinem Grund einen Indianermatherpfahl stellen möchte, auf dessen Spitze ein holzgeschnitzter Hund runter"ka.ckt", dann kann ich das machen. Völlig egal, ob es den Nachbarn stört oder nicht, ich kann das machen, es ist mein Grund, ich gefährde damit NIEMANDEN. Wird mir verboten auf meinem Grund und Boden dieses "Kunstwerk" aufzustellen, ist es nichts anderes als TERRORISMUS. So seh ich das.

Wir werden immer mehr und mehr begrenzt und eingeschränkt von Behörden, Politik, unserem Umfeld, von Personen, die glauben sie hätten ein Recht uns jede Kleinigkeit und jeden Ablauf in unserem Leben vorzuschreiben. Das GEFÄHRLICHE DING an der Sache ist, dass wir es oft mit uns machen lassen, weil wir erst viel zu spät aufschreien und uns zur Wehr setzen.
Das ist so ein österreichisches Mentalitätsproblem, meiner Meinung nach. Da wird solang gekuscht oder akzeptiert, bis es wirklich wirklich weh tut und schon weit über dem Grenzwert hinausgeht, der noch akzeptabel ist. Ich weiß nicht weswegen das so ist, aber mir ist es speziell hier bei uns schon öfters aufgefallen. Ich will mich auch nicht grundlos über irgendetwas aufregen. Aber wie gesagt, dieser Thread ist wieder so ein Beispiel.

Der Nachbar regt sich auf, weil er an Voodoo glaubt, bzw kein Hintergrundwissen besitzt und lieber auf urban Legends hört und sich ankackt, dass tote Tauben vom Himmel fallen und es Blut regnet, nur weil man eine Antenne aufstellt.

DIE BEWEISLAST SOLLTE IN ZUKUNFT IMMER BEI SOLCHEN WAHNSINNIGEN LIEGEN, die würden dann nämlich eh keinen Meter reißen. Und ohne fundierter Aussage bzw bischen Basiswissen, sollten solche Leute gar nicht angehört werden. Da kann dann schließlich jeder "Wappler" kommen und sich wegen irgendetwas anderem aufregen:

Ihr Hund ist viel zu groß für ihren Garten. Ihr Auto tropft, da läuft Öl aus und das gelangt ins Grundwasser. Ihre Wiese gehört gemäht, das Unkraut wird blühen und mir meinen Garten versandeln. Lassens ihren Griller nicht draußen stehen, das zieht hungrige Außerirdische an. Könnens ihre Fassage neustreichen, ich mag die Farbe nicht..

Da greift man sich ja teilweise am Kopf, haben gewisse Volldeppen WIRKLICH NICHTS ANDERES mit ihrem Leben anzufangen, als sich über Dinge zu beschweren, die diesen Menschen wirklich NICHTS ANGEHEN, oder sie noch nichtmal ansatzweise verstehen, aber meinen irgendeinen Schwachsinn als Vorwand zu nehmen um ihre Dummheit geltend zu machen?

Trauer..
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« Antworten #4 am: 11.Oktober.2013, 06:07:43 »

Totale Dumme aktion! Hey charlie stell mal ein foto von der Anzeige rein!
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Charly13
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« Antworten #5 am: 11.Oktober.2013, 09:20:02 »

Hallo Leute!!
1.Das Bauamt hat mich Telef.benachrichtigt über die Anzeige bzw.das ich eine Bauanzeige machen
   muss,habe nichts Schriftliches.
2.Der Masten ist von 3 Seiten (vorallem Strassenseitig)NICHT einsehbar!!
3.Der Grund von Verhalten des Nachbars ist was anderes,dies ist nur ein Vorwand,denn es störte
  ihn das Gebelle von einen Hund der kurz bei uns Wohnte bis der Besitzer eine neue Wohnung
  hatte!!!!!!

Die NÖ-Landesbauordnung kennt Antennenanlgen nur als SAT-Anlage welche man ab 10m Bauhöhe
genehmigen müsste!Also Funk-Antennenanlge kennt sie nicht!!!
Wird ein  zäher langer Kampf,was mich persönlich am Ar...... geht,aber anscheinend geht es nur mehr so bei uns,sonst könntma gleich alle Funkgeräte wegschmeissen und sich der totalen überwachen des Netzes stellen  Cry

Vielen Dank für eure Antworten

LG.Charly 13
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« Antworten #6 am: 11.Oktober.2013, 11:27:19 »

Sowas ist ärgerlich.

Bei mir war es keine Antenne, sondern eine Holzverschalung: http://www.hobsite.eu/hobbys.php?hobby=13&blog=42


Ich wünsch dir viel Glück ... mehr Glück als ich es hatte.
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Charly13
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« Antworten #7 am: 11.Oktober.2013, 13:18:56 »

Das ist Österreich  Sad
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hali
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« Antworten #8 am: 11.Oktober.2013, 21:58:35 »

Also:
.... was kostet das bei den Behörden?
(Bau)Anzeige kostet nix, ist ja nur eine Meldung was Du vor hast, und gleichzeitige frage an die Behörde ob diese keine Einwände hat. Quasi nur Anfrage und Mitteilung.....

...Auf meinem Grund und Boden kann ich aufstellen, was ich will, solange ich nicht mein Umfeld damit gefährde. ....
Ja, genau, aber...
Für Alles Mögliche ist die Behörde zuständig. Und so zB ist die Baubehörde (Bürgermeister) verantwortlich für alles gebaute, errichtete, ... und haftet als Aufsichtsbehörde, falls mal was mal zusammenstürzen sollte und jemand verletzt wird.
Und damit sich der Bürgermeister nicht befürchten muss dass alle 5 minuten jemand unter irgendwelchem Trümmerhaufen verreckt, schaut er die Bauanzeigen durch und entscheided - basierend auf dem gültigen Gesetz - ob der bürger jetzt loslegen darf, ob noch zusätzliche technischen information gebraucht werden oder ob eine bauverhandlung darüber entscheiden soll.

1.Das Bauamt hat mich Telef.benachrichtigt über die Anzeige bzw.das ich eine Bauanzeige machen muss,habe nichts Schriftliches.
gut so. melde dein vorhaben (wie weiter oben beschrieben) dem bürgermeister und leg dich aufs ohr....

Die NÖ-Landesbauordnung kennt Antennenanlgen nur als SAT-Anlage welche man ab 10m Bauhöhe genehmigen müsste!Also Funk-Antennenanlge kennt sie nicht!!!
weiss ich. weist du. aber nicht der nachbar (dem alles stört) und der bürgermeister (der angst davor hat, dass was gemacht wird wofür er haftbar gemacht werden kann....

Wird ein zäher langer Kampf,
gar nicht war!!!!! warts ab.
sobald der bürgermeister drauf kommt, dass es nicht in seinen haftungsbereich liegt, kann er - ausser vielleicht einer auflage betreffend der höhe oder entfernung zum nachbarhaus - nix mehr sagen und wird nix mehr unternehmen. ausser der nachbar zickt weiter.

PS:
hab zu beginn meiner bautätigkeiten ziemliche Angst vor der Bürokratie gehabt.
Mittlerweile melde ich jeden kleinen sch... dem Bürgermeister schriftlich.
Weil auch dann, wenn ich weiss, dass es nicht meldepflichtig ist, nehme ich damit den nachbarn den wind aus den segeln.
Und der bürgermeister kann ihre bemerken wegradieren noch bevor sie merken dass ich die schafel schwinge....
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MacGyver
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« Antworten #9 am: 12.Oktober.2013, 11:46:58 »

mir ist dazu noch etwas eingefallen: schau mal ob du für den gittermast eine statische berechnung mit windlast usw. bekommst. manche behörden verlangen das im vorfeld. ist so ne art "was hält der mast aus und wann kippt er um" berechnung. wenn da eh  nur ne imax2000 oder ähnliches draufsteckt, dann werdens kaum was dagegen sagen können.
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« Antworten #10 am: 13.Oktober.2013, 12:41:45 »

Werde euch am laufenden Halten!!


Vorallem die Auslegungssachen sind ein Hammer;hier einige Beispiele:
      1. Es ist kein Mast sondern eine Antenne (fehlende Dipolhälfte von Vertikalantennen)
      2.Es ist ein Fahnenmast (muss da einfach eine Flagge hissen)
      3.Es ist das Grundrecht jedes Bürger Radioempfang zu haben (egal ob kw,mw,gw,lw,ukw,....)
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« Antworten #11 am: 16.Oktober.2013, 20:12:51 »

1. Dein Baum  Undecided
2. Ein Baum ist eine ziemlich wackelige Geschichte  Shocked
3. Beachte, dass dich niemand anzeigt. von wegen "Naturschutz"  Angry
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HaderLump
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« Antworten #12 am: 05.Januar.2020, 21:30:03 »

Hallo zusammen,

ich kram den alten Beitrag mal hervor...

Ich bin auch umgeben von Nachbarn die evt. sensibel auf Antennen reagieren.

Man liest ja überall dass die Antenne bzw der Mast ink Antenne 10 Meter haben darf.

Gilt das auch wenn ich den Mast am Dach habe?  Also die 10 Meter vom Dach weg gerechnet?

Die Sache ist die...   ich wohne in einem Hang. Ober mir sind noch zwei weitere Häuser. Der Nachbar schaut quasi wenn er in seinem Garten ist, auf meine Antenne....

Hab die Antenne jetzt zwar am Dach, würde aber gerne den Masten um 3 Meter erhöhen....

LEGAL / ILLEGAL / SCHEI**EGAL?


Gruß HaderLump
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