Grundsätzlich gilt gemäss Fernmeldegesetz:
Du darfst alle Sendungen hören, welche für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Darunter fallen etwa sämtliche UKW,MW,LW Sendungen, sowieKurzwellensender (Broadcast) für Kurzwellenhörer(SWL)
Des weiteren dürfen Amateur-, CB- und PMR Funk Sendungen abgehört werden.
Flug-, Schiffs-, BOS-, Betriebs- und Taxifunk und ähnliche sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und
dürfen daher nicht abgehört werden. Wenn Du "zufällig" auf einer solchen Frequenz landest,
dann darf sie nicht im Gerät gespeichert werden.
Aber wer will schon so QRGs wie 121.500MHz oder 168.125 Mhz einspeichern...
Solltest Du beim scannen auf eine Frequenz stossen, welche nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, so darfst Du abgehörte Sprüche weder weitergeben noch, in welcher Art auch immer, aufzeichnen.
Nicht gerichtete Flugfunkfeuer, wie etwa um 300kHz im Langwellenbereich dürfen soweit ich weiss abgehört werden.
Gibt schöne Einblicke in die Ausbreitungen wenn Du zB Funkfeuer Graz hörst.
Was ACARS bzw ADS sind entzieht sich meiner Kenntnis, kann ich daher nicht beantworten.
Codierte Sprüche wie PSK31, AMTOR,HELL,... dürfen abgehört und decodiert werden, wenn auf Amateurfunkbändern gesendet.
Das Rote Kreuz etwa sendet etwas ausserhalb der offiziellen Bänder mit Pactor.
Die Sendungen sind allerdings nicht wirklich interessant.
73 MacGyver