--- EVENTS: 19.01.2038 - Testevent | Connection could not be established.
CB-Funk.at Board
24.November.2024, 04:16:59 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
 
   Übersicht   Hilfe Suche IN ARBEIT Einloggen Registrieren  
Seiten: [1]   Nach unten
  Drucken  
Autor Thema: Vorsicht bei vorgezogenen Weihnachtseinkäufen!!!  (Gelesen 3214 mal)
Frequenzwaschl
Funker
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.379



« am: 21.November.2020, 09:46:48 »

Dere

Nur zur Info für Gehaltsempfänger, Lohnempfänger, Pensionsempfänger usw.

Die Steuersätze für Weihnachts- & Urlaubsgeld wurden empfindlich geändert, betroffen sind auch Remunerationen und Sonderzahlunge.
Anscheinend wurde der Freibetrag mit begünstigter Versteuerung für Sonderzahlungen usw. geändert oder gestrichen.
Das heurige Urlaubsgeld wird nachverrechnet, da die Besteuerung auch rückwirkend für das ganze Jahr 2020 gilt.
Unter Umständen können so mehrere 100 Euros weniger beim Dezembergehalt+Weihnachtsgeld ausbezahlt werden.

Mein Tipp, warten bis das Geld am Konto ist und dann erst zuschlagen.

73 Helmut

( irgentwie finde ich, daß die Steuereform von heuer dadurch ad absurdum ist )
Gespeichert
Bacardi
Breaker
****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 36


« Antworten #1 am: 22.November.2020, 19:01:45 »

Wer Geld ausgibt das er noch nicht am Konto hat, macht sowieso was Grundlegendes falsch.
Gespeichert
C3PO
Funker
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 51


Selbst ich kann ihrer Logik bisweilen nicht folgen


« Antworten #2 am: 24.November.2020, 15:27:36 »

Dere

Nur zur Info für Gehaltsempfänger, Lohnempfänger, Pensionsempfänger usw.

Die Steuersätze für Weihnachts- & Urlaubsgeld wurden empfindlich geändert, betroffen sind auch Remunerationen und Sonderzahlunge.
Anscheinend wurde der Freibetrag mit begünstigter Versteuerung für Sonderzahlungen usw. geändert oder gestrichen.


( irgentwie finde ich, daß die Steuereform von heuer dadurch ad absurdum ist )

Hallo Helmut,

wie kommst Du auf das ? Ich war immer der Meinung das ich da immer ganz genau bei den Medien zugehört habe aber Deine Info habe ich nicht erhalten in keinster Form.
BG Alfred
Gespeichert
Frequenzwaschl
Funker
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.379



« Antworten #3 am: 25.November.2020, 11:46:07 »

Sers Alfred

Grund des Post´s war ein Schreiben der pensionsaustellenden Stelle meiner Frau die darauf hinwies.
Ich wollte mich diesbezüglich schlau machen, konnte aber weder bei Finazamt noch AK sowie Gewerkschauft keinen Hinweis finden.
Da das Schreiben allerdings von hoch offizieller Stelle ist ...............?.

73 Helmut
Gespeichert
Frequenzwaschl
Funker
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.379



« Antworten #4 am: 25.November.2020, 14:36:42 »

Dere

Teilentwarnung

Die  gestzliche Regelung des Einkommenssteuergesetz von 1988 wurde heuer tatsächlich geänder, betroffen sind am stärksten allerdings nur Treuegehälter, Dienstjubileumszahlungen usw.
Jemand der ganz normal seine 14 Gehälter, Lohn, Pensionszahlungen erhält dürfte nur minimal oder auch gar nicht betroffen sein.

73 Helmut
Gespeichert
C3PO
Funker
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 51


Selbst ich kann ihrer Logik bisweilen nicht folgen


« Antworten #5 am: 25.November.2020, 20:55:27 »

Dacht ich mir doch  Wink Wink Habe schon an mir gezweifelt hihi.

BG Alfred
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
  Drucken  
 
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.21 | SMF © 2006, Simple Machines Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS