Grüß Euch!
Eine Amateurfunk-Notfunk- und –Katastrophenfunkübung muß bei der Fernmeldebehörde angezeigt werden. Für Funkübungen im CB Bereich gilt diese Pflicht nicht.
Ich habe heute die Auskunft darüber von der Rechtsabteilung der Fernmeldebehörde bekommen:
Die Meldung einer AF-Notfunk- und –Katastrophenfunkübung hat aufgrund § 78c Abs 6 TKG 2003 zu erfolgen. Eine korrespondierende Bestimmung gibt es für CB-Funk nicht.
Somit, wenn Ihr mal eine Übung im CB Band veranstalten wollt, es besteht keine Meldepflicht. Anders wäre dies vermutlich bei einer gemeinsamen Übung AFU & CB, aber da nehme ich an, dass diese Meldung von Seiten der AFU erfolgt.
73 Günter