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Autor Thema: Zum legalen Betrieb ist eine gültige Afu Lizenz erforderlich......  (Gelesen 16035 mal)
Frequenzwaschl
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« am: 28.Mai.2020, 12:40:58 »

Dere

Was heist das genau ?

Fiktive Annahme "ich habe einen kompletten Afu Funkraum geerbt oder "ich habe mir ein Funkgerät gekauft das eigentlich Lizenzpflichtig ist"

Ok, kaufen und im Kasten lassen ist erlaubt. Erben und nur anschauen ist auch erlaubt.

Darf ich das Funkgerät als Ungeprüfter überhaupt einschalten und zuhören ?
Oder ist bereits das Einschalten nicht erlaubt ?
Wie definiert man Inbetriebnahme genau?

Meiner bescheidenen Meinung nach als Ungeprüfter darf ich so ein Gerät nicht einschalten, obwohl ich es ja käuflich erwerben darf oder erben.

oder ?

73 helmut
(wieder etwas geistigen dünnschieß von mir)
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bort
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« Antworten #1 am: 28.Mai.2020, 12:53:10 »

Servus Waschl,

du darfst es einschalten und du darfst empfangen. Nur senden darfst du nicht.

73 LG
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gfrastsackl
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« Antworten #2 am: 28.Mai.2020, 13:51:10 »

Servus Waschl,

du darfst es einschalten und du darfst empfangen. Nur senden darfst du nicht.

73 LG
serwas bort

da bist im irrtum!!!!!!
einschalten lauschen ohne senden ist auch schon in betrieb nehmen!!!
du darfst die geräte nur anschauen und sonst nix.

wennst es nicht glaubst frag doch bei der fernmeldebehörde nach.ich hab es persöhnlich gemacht 2019 in laa da diese anwesend war. und es hiess wortwöerlich anschauen nicht mal ans netzgerät anschliessen keine batterien bzw akku darf drinnen sein denn sonst wäre es schon inbetriebnahme und das wäre dann kostenplichtig wenns dich damit erwischen

vy 73 gfrastsackl
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« Antworten #3 am: 28.Mai.2020, 14:25:27 »

Servus Gfrastsackl,

die Gesetzestexte sind wie immer nicht 100% akkurat. Ich kann mir einen Weltempfänger kaufen und darf damit jegliche, für die Öffentlichkeit bestimmte Aussendung abhören. Das heisst auch Kurzwelle. Warum sollte ich das nicht auch mit einem Transceiver dürfen? Das sind meiner Meinung nach Spitzfindigkeiten. Ob ich nun mit einem Sony Weltempfänger oder einem Yaesu empfange, läuft aufs selbe raus. Nimmst halt zur Sicherheit das Mic ab. Gut, ist natürlich bei einem Baofeng etwas schwierig Cheesy

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gfrastsackl
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« Antworten #4 am: 28.Mai.2020, 14:48:39 »

Servus Gfrastsackl,

die Gesetzestexte sind wie immer nicht 100% akkurat. Ich kann mir einen Weltempfänger kaufen und darf damit jegliche, für die Öffentlichkeit bestimmte Aussendung abhören. Das heisst auch Kurzwelle. Warum sollte ich das nicht auch mit einem Transceiver dürfen? Das sind meiner Meinung nach Spitzfindigkeiten. Ob ich nun mit einem Sony Weltempfänger oder einem Yaesu empfange, läuft aufs selbe raus. Nimmst halt zur Sicherheit das Mic ab. Gut, ist natürlich bei einem Baofeng etwas schwierig Cheesy

73 LG
serwqas bort,
da hast du schon recht bezüglich gesetzestexte. wennst dir  weltempfänger,kw empfänger scanner kaufst das ist klar du darfst nur dort zuhören was erlaubst ist sprich was für die öffentlichkeit freigegeben ist.

bei einen transceiver sieht das anders aus denn du hast einen empfänger sowie einen sender eingebaut und somit ist leider auch das blosse einschalten schon verboten.vor jahren durfte ma nso transeicer nicht mal besitzen ohne lizenz,für was der besitz erlaubt wurde aber nicht das zuhören das ist da halt fraglich weil es keinen wirklichen sinn macht.

Das mic abnehmen ist auch egal weil man ja doch auch ohne senden kann da gibt es ja meist eine rufton taste und schon sendet man  Cheesy

Warum man mit sony hören darf aber mit yaesu nicht das ist ja  so ähnlich wennst liz hast darfst auch nur mitcb gerät senden obwohl die kw geräte den cb bereich können und auch wenn man die leistung auf 4 watt zurückregeln kann so passt ja der hub bzw modulation nicht weils am afu viel breitbandiger bist und das ist ja auch ein grund warum man damit nicht senden darf ja möglichkeiten gibt es ja viele was technisch ginge was nicht erlaubt ist Cheesy Sad

vy 73 gfrastsackl
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« Antworten #5 am: 28.Mai.2020, 15:49:26 »

Servus,

wie ich 2012 herum begonnen habe mich näher für den Amateurfunkt zu interessieren habe ich im lokalen Club dazu nachgefragt.

Die Antwort war: "Besitz ja, einschalten/in Betrieb nehmen rechtlich eigentlich nein, aber".
Das "aber" war dann das abgenommene Mikrophon und im Falle einer Kontrolle der Spruch "Ich möchte die AFU - Lizenz machen und höre zwecks Betriebstechnik lernen den Amateurfunk zu"
Plus: wenn Du nur zuhörst und nicht illegal sendest, dann werdens Dich im Regelfall kaum strafen.
In Betrieb nehmen wird allgemein als "einschalten und senden" verstanden.

Die Funküberwachung nimmt den reinen Besitz sicher nicht so streng. Es hängt immer davon ab, wie Du den Kontrolloren entgegentrittst.
Grundsätzlich darfst Du besitzen und die für die Allgemeinheit bestimmten Aussendungen zuhören.
Also Broadcast, Amateurfunk, CB-Funk, PMR

Die Fernmeldebörde darf alle Räume betreten, wo sich Sende/Empfangsanlagen befinden. Wenn die dann sehen, du hast ein Amateurfunkgerät stehen,
aber das Mikrophon liegt irgendwo im Kasten und die Anlage kann innert 5 - 10 Minuten nicht auf Sendung gehen, dann hast gute Chancen nicht bestraft zu werden.

vy 73 de Martin
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gfrastsackl
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« Antworten #6 am: 28.Mai.2020, 17:19:15 »

da hast schon recht dass es auslegungssache ist  wie das die fü dann sieht und wie man das erklären kann.
aber grundsätzlich darf man das nicht mit afu gerät nur zuhören.
aber du weisst ja beamten sehens meist vurschrift is vurschrift.und ich hab ja in laa 2019 den netten herrn von der fü gefragt was da genau sache ist.

und lt den netten herren ist bereits einschalten in betrieb nehmen.

genauso wie beim autofahren wennst bissi zuviel getrunken hast und nur im auto sitzt und zündung eingeschalten (damit mein ich die zwischtenstelleung vor dem dass die lamperl leuchten) hast dasst radiohören kannst oder es reicht sogar angesteckter zündschlüssel ist das auch schon eine inbetriebnehnahme obwohl man nicht gestartet hat.
ist genau das gleiche prinzip

naja jeder soll tun war er glaubt Cheesy Cheesy Cheesy

vy 73 gfrastsackl
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« Antworten #7 am: 28.Mai.2020, 17:19:48 »

Dere alle

Hmm ...eigentlich habe ich jetzt 3 verschiedene Meinungen.

1. Du darfst zuhören, von Bort
2. Du darfst garnix, Gfrasti und ich.
3. Du darfst zuhören wenn die Kontrolle gut aufgelegt ist, MacGyver

Treiben wir es auf die Spitze und lassen den Funkraum mit den Röhrenverstärkern drehbaren Scalierungen usw. außer Acht, e klor, daß da jede Kontrolle feuchte Augen bekommt lächelt und den strikten Befehl erteilt, 1x pro Woche sorgsam wirklich sorgsam abzustauben, 1x im Monat die Anlage auf Betriebstemperatur zu bringen damit sich ja keine Feuchtigkeit einnistet. Er wäre auch gerne selbst bereit diese Arbeiten unentgeltlich zu übernehmen.

Beispiel .: Afu-Handgurke zb.Yaesu FT-4VE auf eine Diamond X30 die fix montiert ist bzw das Yaesu FT-4VE alleine. Hmm...., Accu im Gerät drin, Mike ist bekanntlich eingebaut.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das auch nur zum zuhören passt.

73 Helmut
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« Antworten #8 am: 28.Mai.2020, 18:42:40 »

Ich mach mich jetzt mal unbeliebt und sage, "Mach einfach die 3er - Prüfung oder höher, dann brauchst darüber nimmer nachdenken"  Cool Wink

Wobei damit rein die Funkprüfung gemeint ist, ein eigenes Rufzeichen brauchst ja ned unbedingt, wenn Du ned funken möchtest.
Es gibt so einige geprüfte, welche aus diversen Gründen kein eigenes Rufzeichen haben.
Mit dem ablegen der Funkprüfung für Klasse 3 bist bereits Funkamateur und darfst alle Funkgeräte einschalten, wie es beliebt.

  • Zum senden auf 2/70 brauchst ein Rufzeichen, das kann aber auch eine Klubstation sein.
  • Zum senden auf Kurzwelle brauchst ein Rufzeichen (zumeist eine Klubstation) und die Aufsicht von einem CEPT 1 Amateur "zum Zwecke der Ausbildung".

Und so nebenbei gesagt:
Die Wahrscheinlichkeit, das die FÜ anrückt ist ned sehr hoch. Die sind personell nicht so toll bestückt und rücken nur bei "richtigen" Störungen aus.
Und sie wissen sehr genau, das da tausende Chinaböller im Umlauf sind und illegal genutzt werden.
Bei "normalen " Gebrauch als PMR werdens Dir kaum was machen.

vy 73 de Martin
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« Antworten #9 am: 17.Juni.2022, 14:50:14 »

Von wegen Besitzen und nicht verwenden dürfen ist das genauso wie mit den Kochern!

Er darf bei dir rumliegen(zum Abstauben oder als Briefbeschwerer) darf aber weder in der Antennenleitung sein noch an der Spannungsversorgung.
Wenn er nicht gerade glüht weil du schnell genug warst beim Abbau liegt zwar die Vermutung nahe trotzdem können sie nichts einkassieren.
Anders war es bei den beliebten ""Presidenten (Grant,Jackson,....)"die durftest du gar nicht mal besitzen und waren(früher!!!)auch in AT nicht legal zu bekommen.
Heutzutage kannst du ja wirklich schon alles bekommen, egal woher.
Gruß Peter
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« Antworten #10 am: 17.Juni.2022, 22:02:28 »

Ich bin ohnehin der Meinung, dass da Gesetze WEIT LIBERALISIERT gehören. Es kann nicht sein, dass man für das Bedienen eines Amateurfunkgerätes ohne einer Lizenz IN IRGENDEINER FORM abgestraft wird - SOFERN damit nicht gesendet wurde.

UND DAS IST RELEVANT: Denn wieviele SWLer lieben Ihr Hobby, wollen aus anderen Gründen keine Lizenz machen (ich zum Beispiel). Ich möchte mich TATSÄCHLICH nicht festlegen und verpflichten, daher RESPEKTIERE ich, dass ich auf Afu-Frequenzen NICHTS VERLOREN HABE, wenn es um das tatsächliche Senden geht. Anders beim Besitz und Betrieb - solange ich nicht sende, dürfte es gar keine Restriktion geben. Ein vernünftiger SWLer oder HF/UHFLer (also Listener/Zuhörer) darf für sein Interesse an Elektronik, Physik, dem Hobby Funk nicht abgestraft werden - aus meiner Sicht. Ganz etwas anderes ist es, wenn er stört oder sich wirklich unter aller Sau verhält (also stört in den meisten Fällen).



Was ich hin und wieder gemacht habe: Auf 2 Meter oder 70 cm versucht kurz mal Repeater zu öffnen, um zu sehen, ob ich in TX-Reichweite bin, also vom Umsetzer gehört werde. Das hab ich aber nicht oft gemacht, und vorallem nicht, wenn jemand qrv zumindest aber im Gespräch war. Trotzdem hat es mich vorallem bei Repeatern mit Subaudio-Ton interessiert, ob ich das richtig einstellen konnte. War ja auch keine Quantenphysik, hat funktioniert und ich hab wieder was gelernt, so war das damals.

Ich glaub einfach, dass es hauptsächlich ums Stören geht, trägersetzen, deppert sein. Wenn man das nicht macht - gehts eigentlich. Und dann sollte man auch die Geräte besitzen und verwenden dürfen. Was ist schlecht daran - AUS MEINER SICHT GENAU NICHTS. Ich werde nämlich DEFINITIV NIE MEHR die Lizenz machen, interessiert mich gar nicht, womit ich mich da bereiterklären muss. Will ich nicht. Muss ich nicht.

Heißt aber auch nicht, dass ich Gerätschaften und Frequenzen nicht so nutzen könnte, dass ich Spaß damit habe, ohne anderen Schaden zuzufügen.

Geht alles, wenn man sich bisl benimmt, daher sollte das auch legitim sein. Sobald Du gehört oder gelesen werden willst - na dann brauchst zu Recht eine Lizenz.


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« Antworten #11 am: 18.Juni.2022, 20:31:12 »

Der Besitz und Betrieb von AFU Kisten is auch für Nicht-Lizensierte legal, oder zumindest semi-legal wo kein Hahn danach kräht (wenn das Mikrofon abgesteckt, verräumt etc is).
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« Antworten #12 am: 18.Juni.2022, 21:47:08 »

Der Besitz und Betrieb von AFU Kisten is auch für Nicht-Lizensierte legal, oder zumindest semi-legal wo kein Hahn danach kräht (wenn das Mikrofon abgesteckt, verräumt etc is).

Gleiche Meinung. Denke so sollte es auch sein - Finger weg von der TX-Taste, wenn man nix riskieren will, und dann passts eigentlich.
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« Antworten #13 am: 19.Juni.2022, 17:20:09 »

Finger weg reicht nicht, das Mic muß abgesteckt sein. Kannst vergleichen damals mit der GIS und "mit wenigen Handgriffen empfangsbereit". Stand der Fernseher abgesteckt neben der Dose, warst der Treffer. Steht der Fernseher im Keller, is alles gut Smiley
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« Antworten #14 am: 22.Juni.2022, 17:13:28 »

Das sollte bei Amateurfunkgeräten kein Problem sein - also bei mobilen oder bei großen Stationen.
Bei Handfunkgeräten ist das somit nicht wirklich möglich..
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echo november
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« Antworten #15 am: 06.Januar.2023, 23:31:40 »

Naja ihr seht das leider ein wenig Falsch, Mikrofon abstecken ist leider zuwenig, den jeder Transceiver hat eine Send oder Mox Taste und wenn wenn eingeb. Tuner, sobald Antenne abstimme geht er auch auf Sendung, ich kann z.B. Cw Taste anschliessen sende ich genauso, wenn digitale Betriebsart mache egal FT8, RTTY-Winlink usw. brauch ich auch kein Mikrofon dazu, wie schon oben beschrieben, sobald ich Tx am Strom oder Antenne fällt das unter Betrieb, das einzige was wirklich funktionieren würde den Tx sendeunfähig machen, d.h. Endstufe ausbauen und das ganze von der FMB plombieren lassen, diese Möglichkeit gibt es auch noch!
Heutzutage kann ich meine Tx auch Remote betreiben da hab nicht einmal den Tx neben mir stehen, das heisst der Tx steht irgendwo im 2.Qth und ich steige mittels Pc und headset ein,also soviel zum Thema Mikrofon abstecken reicht völlig aus!!1 Soll nur ein kurzer Gedankenstoss von mir sein das man nicht unbedingt ein Mikrofon zum senden braucht und das es auch ohne Problemlos geht!!!! Mit den heutigen TX, mit den ganzen Spektrum und Wasserfall braucht man sich nur das Signal ansehen und weisst sofort mit was gesprochen, das sieht man schön raus, ob das ein Cb Funkgerät ist oder ein Afu Transceiver!!!!
« Letzte Änderung: 07.Januar.2023, 00:13:15 von echo november » Gespeichert
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« Antworten #16 am: 15.Oktober.2024, 16:44:13 »

Und wenn ich nicht sende - nur zuhöre, wie will die Fernmeldebehörde dann wissen dass ich eine Gerät habe??
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Wenn Du immer Stimmen hörst, aber niemanden siehst - könnten das Funker sein...
echo november
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« Antworten #17 am: 15.Oktober.2024, 18:46:06 »

Wenn du nicht sendest, wie soll da wer was merken, kommst du aber zufällig in eine Kontrolle dann sieht es wieder anders aus, da ging es auch um Aussagen das Mikrofon abstecken und verräumen reicht, das leider nicht so. das wollte damit nur sagen!!!
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« Antworten #18 am: 16.Oktober.2024, 06:46:44 »

Zum Zuhören ist ja kein AFU Gerät notwendig Wink Wenn ich wirklich nur zuhören möcht, dann nehm ich zB das da. und schon ist das Problem vom Tisch *gg

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Wüßte ich alles wäre ich nicht hier, wenn ich aber was weiß, dann teil ich es gerne
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