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Autor Thema: Was darf man anhören?  (Gelesen 20992 mal)
Radio2.0
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« am: 01.August.2013, 12:00:56 »

----  Cheesy
« Letzte Änderung: 29.März.2017, 00:16:59 von Radio2.0 » Gespeichert
MacGyver
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« Antworten #1 am: 01.August.2013, 15:46:30 »

Grundsätzlich gilt gemäss Fernmeldegesetz:

Du darfst alle Sendungen hören, welche für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Darunter fallen etwa sämtliche UKW,MW,LW Sendungen, sowieKurzwellensender (Broadcast) für Kurzwellenhörer(SWL)
Des weiteren dürfen Amateur-, CB- und PMR Funk Sendungen abgehört werden.
Flug-, Schiffs-, BOS-, Betriebs- und Taxifunk und ähnliche sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und
dürfen daher nicht abgehört werden. Wenn Du "zufällig" auf einer solchen Frequenz landest,
dann darf sie nicht im Gerät gespeichert werden.
Aber wer will schon so QRGs wie 121.500MHz oder 168.125 Mhz einspeichern...  Grin
Solltest Du beim scannen auf eine Frequenz stossen, welche nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, so darfst Du abgehörte Sprüche weder weitergeben noch, in welcher Art auch immer, aufzeichnen.

Nicht gerichtete Flugfunkfeuer, wie etwa um 300kHz im Langwellenbereich dürfen soweit ich weiss abgehört werden.
Gibt schöne Einblicke in die Ausbreitungen wenn Du zB Funkfeuer Graz hörst.

Was ACARS bzw ADS sind entzieht sich meiner Kenntnis, kann ich daher nicht beantworten.
Codierte Sprüche wie PSK31, AMTOR,HELL,... dürfen abgehört und decodiert werden, wenn auf Amateurfunkbändern gesendet.
Das Rote Kreuz etwa sendet etwas ausserhalb der offiziellen Bänder mit Pactor.
Die Sendungen sind allerdings nicht wirklich interessant.

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« Antworten #2 am: 27.Oktober.2013, 20:59:03 »

Hey
Was darf man anhören für Signale?

Nix wissen fragen die Hasan in 16te Betzirg in Wien.......Muhahaha!

Alles darf man anhören Signale wenn hören Signale........

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« Antworten #3 am: 22.November.2013, 14:33:48 »

was ACARS oder ADS-B oder Flugfunk generell angeht gibts anscheinend in österreich keine wirkliche regelung
was das abhören von flugfunk und decodierung der oben genannten sendemodi angeht.
sporadisch gibts sogar im www einige seiten wo der flugfunkverkehr aus österreich sogar ins web gestellt wird.
ich sage immer wo kein kläger da kein richter.
man muss ja nicht immer alles an die grosse glocke hängen was manch einer so hört.

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« Antworten #4 am: 22.November.2013, 16:41:35 »

"was ACARS oder ADS-B oder Flugfunk generell angeht gibts anscheinend in österreich keine wirkliche regelung"

*oberlehrermodus an*

doch gibt es :-)  steht im Telekommunikationsgesetz.
Man darf alle Sendungen hören, welche für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Darunter fallen Radiosendungen auf UKW,MW,LW,KW sowie CB-Funk und Amateurfunkaussendungen.
Wenn ACARS/ADSB für Öffentlichkeit bestimmt sind, dann darf man sie empfangen und hören/lesen.
Sonst nicht, da bei Strafe verboten.

*oberlehrermodus aus*
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« Antworten #5 am: 11.Dezember.2013, 21:08:06 »

Die Wiener Verkehrsbetriebe übertragen ihre Stationsdurchsagen auf 164,400Mhz frequenzmoduliert. So wie sie dann aus den Lautsprechern tröten, etwa wenn 3,5cm Schnee liegen und deshalb das Chaos ausbricht, diese Durchsagen sind eigentlich für die Öffentlichkeit bestimmt.
Oder?
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« Antworten #6 am: 12.Dezember.2013, 05:41:11 »

hierzu ein klares nein. die durchsagen werden auf einer betriebsfunkfrequenz gemacht. auch wenn es in diesem falle eine serviceleistung seitens der wiener linien ist. betriebsfunk darf jedoch nicht abgehört werden.
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