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Autor Thema: Neues Amateurfunkgesetz soll kommen !!! Aber mit Negativen Auswirkungen!!!  (Gelesen 16534 mal)
Lulatsch
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« am: 14.September.2014, 22:46:04 »

Neues Amateurfunkgesetz geplant! ALLE Bewilligungen erlöschen ab 2016! - Diese Meldung findet man auf den Seiten des Österreichischen Versuchssenderverbandes, kurz OEVSV.

Man liest von Änderungen im Prüfungwesen aber besonders die befristete Gültigkeit von nur 5 Jahren  Angry der Lizenz wird wohl keine Freude unter der Amateurfunkgemeinschaft finden.

Derzeit ist das wohl noch in den Kinderschuhen - aber offensichtlich doch ernsthaft geplant.
Jeder der daran Interesse hat sollte das auf den OEVSV Seiten weiter verfolgen.
Andreas
« Letzte Änderung: 14.September.2014, 22:51:13 von Lulatsch » Gespeichert

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Nano
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« Antworten #1 am: 16.September.2014, 19:25:18 »

Habe auch heute den Artikel auf der ÖVSV Homepage gelesen.
Irgendwie müssen ja die Kassen aufgebessert werden. Das man dabei die (wenigen) Funker belangt....
Sollte sich wirklich vieles zum negativen wenden, dann können sie meine Bewilligung gerne behalten.
Wenn wir mal auf den Boden der Tatsachen bleiben....Amateurfunk ist Hobby. Ein oft hilfreiches Hobby (siehe im Katastrophenfall). Jeder der sich damit beschäftigt soll eine Freude daran haben und nicht noch mit weiteren Gesetzen gestraft werden.
Ich denke es gibt viel wichtigeres im Telekommunikationsbereich als sich auf die paar Amateurfunker zu stürzen.
Als Beispiel.: was ist mit dem Ausbau des Breitbandinternets und der Funkversorgung von abgelegenen Gebieten in Österreich....
Dazu....
"Ihre Sorgen möchten wir haben"

lG. Nano
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Dookie
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« Antworten #2 am: 16.September.2014, 20:25:46 »

..bis der letzte Indoktrinierte erkennt, dass der Mensch erfolgreich über sich selbst bestimmen kann.

Aber bis dahin braucht es noch wenigstens 5 große "Amateurfunk-Novellen"..
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MacGyver
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« Antworten #3 am: 17.September.2014, 09:36:42 »

ab heuten auf der dachverbandsseiten nachzulesen:

Dringende Ergänzung zur Meldung unten:

Wie das Ministerium uns heute mitgeteilt hat, handelt es sich bedauerlicherweise um ein Missverständnis. Der erste Entwurf war lediglich als Startpunkt für weitere Gespräche mit dem ÖVSV gedacht. Durch Verhandlungen in den kommenden Wochen soll ein mit der Interessenvertretung abgestimmter Entwurf zum AFG erstellt werden. Der ÖVSV begrüßt die kommenden Gespräche und bittet seine Mitglieder von direkten Interventionen beim BMVIT Abstand zu nehmen!

Der Präsident Mike, OE3MZC


Kann man nicht eine lizenz in einen anderen Land machen?

Die Prüfung(CEPT/ARRL) kann auch im Ausland gemacht werden, Lizenzen sind Nationalrechtliche Angelegenheiten.
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MacGyver
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« Antworten #4 am: 17.September.2014, 17:28:05 »

Daher wenn ich eine gültige in den USA mache darf ich auch hier funken?!

wenn Du die US - Lizenzprüfung gemacht hast, dann kannst Du in Österreich gemäss der Reziprozität einen Antrag auf Gastlizenz machen.
Wenn Du die CEPT Prüfung in Deutschland, Frankreich, der Schweiz oder wo auch immer gemacht hast, dann gilt sinngemäss das selbe:
Antrag auf Lizenz = Bewilligung bei Amateurfunk ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Fernmeldebüro einzureichen.

Ohne entsprechendes (CEPT -) Zeugnis ist es jedoch nix mit der Lizenz.
Und ohne Zeugnis machst du Dich bei Funkbetrieb auf Amateurfunkfrequenzen strafbar.
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Nano
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« Antworten #5 am: 17.September.2014, 19:20:02 »

Kurz dazu...ein Beispiel zum Verständnis..
Die CEPT Lizenz in Österreich erstanden....Urlaub in Deutschland....die Lizenz ist für 3 Monate gültig....ohne Beantragung.
Nach 3 Monaten, ich gehe über die Deutsch - Österreichische Grenze und kehre nach Deutschland zurück...die Lizenz ist wieder 3 Monate gültig, ohne Beantragung.
Klingt komisch, ist aber so.
Der Amateurfunker, muss sich trotzdem an die dortigen Gesetze des Gastlandes halten. Somit ist es ratsam, sich zu informieren!
Aber schweifen wir bitte nicht ab.
Wie heißt es so schön, abwarten und Tee trinken.

Und ich möchte anbei eines betonen, da dies doch ein CB Funk Forum ist:
Über den "freien", Jedermannfunk - CB, bin ich erst zum Amateurfunk gekommen.

lG. Nano
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« Antworten #6 am: 20.September.2014, 10:40:30 »

Hej

Das ist auch hier in Schweden so mit CEPT Lis.
Als Gast kannst du 3 Monate hier FunKen , müstest ausreisen und wieder Einreisen.

Bei Wohnsitz in Schweden kannst du aber ein schwedisches Rufzeichen beantragen und auch sogar ein Wunschrufzeichen.
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73 de Peter

Skip       : Polarkreis, SWE2P
DX         : 21 RF 111
PR-Node : VB2GAT / VB2NOD + APRS
TRX  : Stabo 3200, Stabo 3200 II, Team MX 8, TeamCom 1011, Twintalker 4710, 450 MHZ Internet TRX
Ant  : 5/8 Sigma 2, FD-4, Reussenantenne, Spiderbeam, 2 ele HyGain 40 m Beam, 5 ele Cushcraft 10 m Beam, diverse Drahtantennen, 2m =  4 / 9 ele Yagi,  70 cm =  9 / 11 / 19 ele Yagi  mit Elevation + Azimuth Rotor Yaesu G 5400B , Diamond X-510 + X-30, GP 2m + 70 cm

QRA : JP94TT
ITU  : 18
Das Leben in Schweden kann schön sein, auch 100 km südlich des Polarkreises
MacGyver
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« Antworten #7 am: 11.Juli.2018, 16:49:41 »

wir können allesamt, gleich ob AFU oder nicht, bis 31.07.2018 Einspruch erheben:

"Bitte sende Sie Ihre Stellungnahme bis 31. Juli 2018 über das Begutachtungsverfahren online auf:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00063/index.shtml

Stellungnahmen können sowohl von jedem Bürger/Bürgerin ab vollendetem 16. Lebensjahr als auch Vertreter einer Organisation (z.B. Verein) eingebracht werden.
Sie können auch einer bereits eingebrachten Stellungnahme zustimmen."

Bitte diesen demokratischen Weg zahlreich zu nutzen! Nutzen wir unser Recht, Einspruch zu erheben!

vy 73 de MacGyver aka OE3RQA
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« Antworten #8 am: 04.September.2018, 23:29:58 »

Hats auch schon in den Deutschland-Rundspruch des DARC geschafft. Gleich der erste Beitrag. https://www.darc.de/der-club/distrikte/k/ortsverbaende/52/deutschland-rundspruch/

73 Günter
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