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QSOs => Rechtliches => Thema gestartet von: Frequenzwaschl am 03.April.2020, 20:08:45



Titel: CQ bei CQ
Beitrag von: Frequenzwaschl am 03.April.2020, 20:08:45
Dere

Laut Orf 2 Zeit im Bild heute 19:30, ist die Fahrt zum 2. Wohnsitz (Wohnung,Haus), Motorradausfahrten usw gestattet, natürlich nur mit Familienmitgliedern. Fahrten ins Grüne sind ebenso gestattet (Familienmitglieder Abstand zu Fremden usw. beachten.

Das heißt eigentlich, du fährst auf deinen Funkerhügel funkst und fährst wieder Heim und alles ist gut. Abstand zu anderen Funkern einhalten!!
Ist deine Autobatterie leergefunkt darf dich dein OPA nicht abschleppen !! :-\

CQ ist bei CQ also  doch möglich.

" Fahrt ins Grüne mit längerer Pause "

Zumindest lese ich das so aus den Nachrichten heraus, übernehme allerdings keinerlei Haftung dafür.

73
Helmut

(CQ copyright bei Atlantis )


Titel: Re: CQ bei CQ
Beitrag von: Atlantis am 03.April.2020, 20:40:08
Servus,

ist halt, wie so vieles, großteils Auslegungssache der Kojaks.
Laut Regierung ist ja nur um eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden, Weg zur Arbeit, Einkaufen, Betreuung von Hilfsbedürftigen und letztendlich Bewegung im Freien erlaubt. https://www.servustv.com/ausgangsbeschraenkungen-in-oesterreich-uebersicht/
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.html

Also rein theoretisch, im Breakerplatzl langsam im Kreis fahren erlaubt (Bewegung im Freien ;) ) aber nicht bei stehenden KFZ funken :o
"Um eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden" dürften die Kojaks in 99,9% der Fälle nicht akzeptieren :)

Zitat
Ist deine Autobatterie leergefunkt darf dich dein OPA nicht abschleppen
Für's Batterieleerfunken haben viele Funker ja die OMA an Bord :D

73 Günter

Edit: Um eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden. Eingefügt & Link zur Aussendung des BM Gesundheit.. hinzugefügt