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Autor Thema: Nächster Blick über die Grenzen: "Mikrophonverbot" ab 2020 in der BRD  (Gelesen 26059 mal)
Atlantis
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« am: 06.August.2018, 21:41:49 »

Grüß Euch!

Ich hab da zwar keine Gesetzesgrundlange dazu eruiert, denke aber mal wenns der Neuner schreibt....
Siehe ersten Absatz zum neuen Freissprechmikro von Albrecht:
https://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgeraete/Zubehoer-CB/AFU/Handmikrofone/Albrecht-WP-24-Freisprecheinrichtung-fuer-CB-Funk-Geraete-Albrecht::12276.html


73  Günter

Edit: Rechtschreibfehler im Betreff korrigiert
« Letzte Änderung: 19.August.2018, 14:42:45 von Atlantis » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 07.August.2018, 05:59:16 »

Guten Morgen,

der Hintergrund hierfür ist die Änderung in der StVO unserer Nachbarn. Demnach dürfen Mobiltelefone und Funkgeräte nur mehr mit Freisprecheinrichtung benutzt werden. Das Gesetz wurde in der Entwurfsphase bereits heftig diskutiert. Nach Protesten von Anwendern und Herstellern (!) wurde beschlossen, das die Freisprecheinriichtungen für Funkgeräte erst ab 2020 gelten sollen. Demnach müssen wir für Fahrten nach bzw. durch Deutschland entsprechend nachrüsten

http://funkmagazin.de/191017.htm

vy 73 de Martin
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Atlantis
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« Antworten #2 am: 12.September.2018, 20:21:46 »

Trans.info (Webseite & Forum für Transport & Ligistik) kündigt schon das Ende des CB Funks (zumindest für die Trucker) in Deutschland an:
https://trans.info/en/end-of-cb-radio-in-germany-in-two-years-use-while-driving-will-be-punished-105315

Und Österreich ist ja auch nicht weit weg davon, wenn ich an das Urteil des NÖ Richters denke https://www.cb-funk.at/forum/index.php/topic,493.0.html
Ist ja derzeit bei uns glücklicherweise relativ ruhig darüber

73 Günter
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« Antworten #3 am: 13.September.2018, 11:57:42 »

Hallo!

Obwohl ich eigentlich ein gesetzestreuer Bürger bin, muss ich sagen mit dieser Vorschrift können sie mich mal Kreuzweise. Und den Dünnpfief des Richters aus NÖ interessiert mich genauso überhaupt nicht.
Ja es stimmt schon dass Reden ablenkt beim Fahren, aber wird dann das auch verboten oder Licht einschalten od. ähnliches?! Da manipulier ich ua auch umher und bin abgelenkt!

Ausserdem muss mir der Polizist mal Beweisen das ich ims Mike gesprochen habe und nicht nur meine Nase gekrazt habe!

 
Aber Grundsätzlich denke ich dass hier die wenigsten Polizisten etwas machen werden. Der Aufwand lohnt nicht!

73' Bernhard
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Berni1976
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« Antworten #4 am: 13.September.2018, 12:07:00 »

PS: Eines noch.

Eigentlich müsste das Fahren mit allen modernen Fzg verboten werden. In diesen Raumschiffen bist mehr abgelenkt mit der Bedienung der Funktionen (touchscreens: untermenüs...). Seh das ja sogar bei meinem billigen Dacia mit Medianav. Ich muss schauen wo ich hintippe um die Richtige Funktion zu haben.
Früher ohne den Schnickschnack waren die Bedienelemente intuitiv. Radio, Heizung,...... mann fühlte ob es der richtige Schalter ist.
Heute hat die Oberklasse 5000 Knöpfe, endlos einstellbare Elektronik. Das lenkt ab. Nicht eine dämliche PTT Taste!
Aber leider werden entscheidungen von  Leuten getroffen die keine Ahnung haben.

73 Berni
« Letzte Änderung: 13.September.2018, 15:40:54 von Berni1976 » Gespeichert
gfrastsackl
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« Antworten #5 am: 14.September.2018, 15:01:58 »

mich könnens auch kreuzweise,
denn wie soll denn das funktionieren mit vox schaltung wennst mehere funkerl im auto hast sendet dann alles zugleich aus!  genausi wie freisprecheinrichtung wennst mehere telefone hast was eh schon jeder hat dann geht das auch nicht.

aber als alternative zum mikrofonverbot so könnten wir ja morden denn dan haben die schlauen gesetzes leute wenigstens erreicht was sie wollten man muss sich auf das hören konzentrieren und auf das geben und ist wenigstens viel viel mehr abgelenkt als wenn man ein mikrofon in der hand halten würde.

viel spass und lasst euch ned entmutigen

73 gfrastsackl

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Dookie
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« Antworten #6 am: 14.September.2018, 20:37:13 »

Ich bin Anarchist - hate it or love it..
(mir ist klar, dass die Mehrheit nicht weiß, was Anarchismus bedeutet.
Selbst einige "selbsternannte" Anarchisten haben keine Ahnung und
sind auch keine Anarchisten).

Als Anarchist (oder Libertärer) berufe ich mich auf das Eigentumsrecht
und setze mich für eine Privatrechtsgesellschaft ein. Aber das führt zu
weit.

Kurz gesagt: Das Mikrofonverbotgesetz tangiert mich genau NULL.
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SM01
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« Antworten #7 am: 14.September.2018, 20:48:49 »

Das Problem ist sollte es gesetzlich vorgeschrieben werden
Hast du keine Chance da raus zu kommen, sollten sie dich erwischen iSt halt wie beim Handy  Cry
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« Antworten #8 am: 15.September.2018, 07:44:10 »

Ja eh.. wenns Dich erwischen - MUSST Du zahlen. Das is ja leider kein neuer Hut..
das ist ja eine weitere Folge, weswegen ich mich gegen Zwangsgesetze ausspreche
(wo im Prinzip das Volk bzw die Bürger EBEN NICHT selbst dafür abgestimmt, dass heißt sich dafür
entschieden haben).

Ich bin ja absolut dafür, dass man abstimmt und dass ein Miteinander nur erfolgen kann
(erfolgreich), wenn jeder an einem Konsens bemüht ist. Was ich gar nicht mag, sind so
Situationen, wo Du ungefragt zur Kasse gebeten wirst. Ich bin zwar sehr wohl der Meinung,
dass es kontraproduktiv ist, wenn Autofahrer permanent mit einem Mobiltelefon am Ohr
am Straßenverkehr teilnehmen. Aber das komplett zu verbieten - ich weiß nicht.. Es kommt
immer darauf an..

Bei CB-Funk war es schon immer so (auch Amateurfunk), dass im Auto dann eben mit
Handmikrofon gesendet wurde - ich glaube auch nicht, dass deswegen mehrheitlich
Unfälle ausgelöst wurden in der Vergangenheit..

Mich tangiert es nicht, weil ich es eher in Kauf nehme vom Staat wiedereinmal gegen meinen
Willen (no na Smiley ) bestohlen zu werden, so wie es eben in der Natur des Staates liegt, als
dass ich das Mikrofon nicht mehr in die Hand nehmen würde, wenn es mir danach ist.
Ich empfinde es als ein Verbrechen, also Diebstahl vom Staat, wenn ich um MEIN GELD,
oder Du UM DEIN GELD gebracht wirst, weil Du Dein Eigentum auf eine Weise verwendest,
die mit Deinen Rechten einhergeht, nur weil jetzt Gesetze dafür verabschiedet wurden,
wo das Volk nicht gefragt wurde diesbezüglich.. Aber ich will hier ja nicht ausufern lassen.
(Obwohl es zum Thema passt)
« Letzte Änderung: 15.September.2018, 07:51:54 von Dookie » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 15.September.2018, 10:53:33 »

Ein Apfel und eine Banane sind beides Obst und dienen dem Selben - dem Essen.
Die Bedienung ist aber etwas anders. Den Apfel ess ich, die Banane schäle ich und ess sie dann.

Und ein Telefon muss ich auch zum Hören in der Hand halten, das Funkgerät im Auto nicht.
Kommunikator sind aber beide. Und ein Handmike lass ich beim Hören im Auto nicht in der Hand.
Es ist mir daher unverständlich, wie so ein Richterspruch durchging, und ob man hätte
nicht riskieren sollen, weiter den Staat zu bekämpfen. Angry
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manchmal auch auf Kanal 9 FM. Hin und wieder auch mobil erreichbar.

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« Antworten #10 am: 15.September.2018, 12:36:26 »

Richtig so, das kommt noch dazu, dass letzten Endes ja auch nur zugehört werden kann..
Ich weiß auch nicht, wie sowas richtig sein kann. Was wird dann als nächstes verboten,
wir dürfen gespannt sein..
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« Antworten #11 am: 15.September.2018, 18:55:08 »

Richtig so, das kommt noch dazu, dass letzten Endes ja auch nur zugehört werden kann..
Ich weiß auch nicht, wie sowas richtig sein kann. Was wird dann als nächstes verboten,
wir dürfen gespannt sein..
Das unterhalten mit den Insassen 😂😂😂😂
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« Antworten #12 am: 15.September.2018, 21:07:51 »

 Cheesy

Vermutlich muss man sich dann eine Freisprecheinrichtung um den Hals binden..
(damit man dann mit seinem Beifahrer reden darf..)
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« Antworten #13 am: 15.September.2018, 21:23:43 »

Achwas. Da gibts dann ein abgekapselte Fahrerkabine und eigenen Fahrgastraum Wink
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bort
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« Antworten #14 am: 17.September.2018, 09:09:28 »

Es gibt noch einen wesentlichen Punkt, der den Funk drastisch von einem Telefongespräch unterscheidet, nämlich die Simplex Verbindung. Wenn man spricht, spricht einer alleine, und der Gesprächspartner KANN einem nicht ins Wort fallen. Es ist konzentrationstechnisch etwas völlig anderes, wenn das Gegenüber jederzeit zu sprechen beginnen, einem also ins Wort fallen kann, da ist weit mehr Aufmerksamkeit gefordert.

Ich verstehe vollkommen, warum Smartphones am Steuer verboten sind, die sind nämlich ein konzentrationstechnischer Alptraum. Touchscreens sind alles andere als intuitiv,  die Augen daher am Bildschirm wie festgeklebt. Konsequenterweise müssen dann aber auch sämtliche Touchscreen Steuerungen aus den Autos verbannt werden, denn die werden immer mehr und die sind GENAU DASSELBE wie ein Smartphone.

Ein Funkmic ist etwas völlig anderes. Man hat es in der Hand, man bedient es blind, kann es jederzeit fallen lassen ohne es zu beschädigen, es wird nur betätigt wenn man selber spricht, und dann spricht auch niemand anderes. Spricht man nicht, dann hört man einfach zu. Beides benötigt wirklich sogut wie keinen Konzentrationsaufwand. Das schaut beim Telefonieren vollkommen anders aus...
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Atlantis
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« Antworten #15 am: 17.September.2018, 09:43:38 »

Bezugnehmend auf den Richterspruch Bei uns in NÖ, soweit mir das bekannt ist, war das ein Funkgespräch auf Betriebsfunk.
Es sind ja nicht nur wir CB & Amateurfunker betroffen, sondern auch die ganzen Betriebsfunker (ASFINAG, usw.)
Streng rechtlich haben da jetzt auch das Rote Kreuz, der Samariterbund und die ganzen anderen Sanitätsdienste ein großes Problem. Wobei ich hier konkret den Rettungsdienst ausschließe.
Aber der Krankentransportdienst fällt nicht unter Nottfall. Der Fahrer eines KTWs dürfte keinen Funkspruch beantworten wenn er fährt. Da die meisten KTWs (Krankentransportwagen) mit zwei Mann besetzt sind und einer hinten bei den Passagieren sitzt (sitzen sollte) müßten alle Funkgeräte mit einer Freisprechanlage nachgerüstet werden....

Und ja, ich bin auch kein Fan dieser Verordnungen und Richterspüche.


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« Antworten #16 am: 30.Oktober.2018, 10:39:59 »

Hallo

wenn man sich die Regelung in Österreich ansieht (help.gv.at) könnten doch ein paar "Schlupflöcher" auftauchen:

1. Das Funkgerät ist fest mit dem Fahrzeug verbunden (Schrauben / Kleber)
2. Den Lautsprecher des Funkgerätes könnte man als Freisprecheinrichtung
3. Im Text auf help.gv.at steht:
Zitat
Es ist grundsätzlich zulässig, das Mobiltelefon während des Fahrens in einer Hand zu halten. Es muss aber mit der anderen Hand jedenfalls die Lenkvorrichtung gehalten werden. Das Handy darf aber nicht an den Kopf gehalten werden [...]
Ersetze "Mobiltelefon" durch "Mikrofon des Funkgerätes" und alles passt wieder.


Und wenn man den zusammenfassenden Text von http://funkmagazin.de/191017.htm betrachtet:
Zitat
[...]zur Bedienung [...] des Gerätes nur eine kurze [...] Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist"

Wenn die oben genannte Regelung (help.gv.at) weiter bestehen bleibt und die im FM zitierte Regel hinzukommt müsste man doch trotzdem ein fest eingebautes Gerät weiter benutzen dürfen.

VG,
Tango 4

P.S.
Ein Headset wie in einem Kleinflugzeug mit PTT-Taste am Steuer wäre sicherlich cool anzusehen, jedoch vermutlich nur dann legal wenn ein Ohr offen bleibt (man muss ja den Verkehr oder das Martinshorn eines Einsatzfahrzeuges hören können)

*Scherz-Modus:ein* oder ... man fährt immer zu zweit und hat einen Radio-Operator als Beifahrer *Scherz-Modus:aus*
« Letzte Änderung: 30.Oktober.2018, 11:12:35 von DAT4 » Gespeichert

MEHR DRAHT => MEHR ANTENNE => MEHR SIGNAL => MEHR REICHWEITE => MEHR VERBINDUNGEN Cheesy
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« Antworten #17 am: 30.Oktober.2018, 14:13:01 »

@Tango4
Zitat aus dem Richterspruch des Einzelrichters des Landesverwaltungsgericht Niederösterreich:
Zitat
Zum Tatbestandsmerkmal Telefonieren ist auszuführen, dass damit das Fernsprechen, also das Führen eines Ferngespräches, erfasst wird.

Nun wird vom Beschwerdeführer aber nicht bestritten, über das Funkgerät ein Gespräch geführt zu haben, ein dienstlicher Funkspruch wurde beantwortet.

 Damit ist auch dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt.
Hier nachzulesen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_NI_20150708_LVwG_S_1719_001_2015_00/LVWGT_NI_20150708_LVwG_S_1719_001_2015_00.html

Somit fallen Deine Punkte 1&2 schon mal flach.
Die restliche Diskussion, ob der Richterspruch Österreichweit gültig ist etc hatten wir schon hier angerissen: https://www.cb-funk.at/forum/index.php/topic,493.0.html

Ich für meinen Teil werde in mein neues, "altes" Auto meine President Grant2 einbauen und dabei auch gleich ein Voxmikro mitverbauen. So kann ich, sollten die Gesetze in Zukunft da noch restrektiver werden, die Vox aktivieren.

Bitte nicht mit voreilendem Gehorsam verwechseln, aber wenn ich schon die Verkleidungen runter habe zu Kabelverlegen und Geräteeinbau, dann häng ich das Voxmike auch gleich mit rein.

Momentan ist die Grant2 auf den Weg nach Graz, wo endlich der Hub in normale Bereiche gehoben wird. Ist das werksmäßig miserabelst eingestellte Gerät das ich je hatte (im Bezug auf den FM Hub).

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« Antworten #18 am: 01.November.2018, 23:25:07 »

@Atlantis
schade man hätte versuchen können sich irgendwie rauszuwinden.
Andererseits ... ein ins Fahrzeug integriertes Funkgerät (wie bei einem Kleinflugzeug) mit der PTT-Taste an strategisch günstigen Orten (Lenkrad / Schalthebel) und Buchse für Mikrofon / Headset klingt auch nach einer feinen aber etwas aufwändigeren Sache als das Original-Mike zu benutzen.
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Atlantis
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« Antworten #19 am: 02.November.2018, 09:59:27 »

Glücklicherweise hab ich ein KFZ, dass in 3 Jahren autonom fahren kann. (dann ist es 18 Jahre alt und darf den Führerschein machen Cool ).

Bei den heutigen "modernen" Autos wirds mit Zitat: "ein ins Fahrzeug integriertes Funkgerät" nicht mehr viel spielen. Da kannst ja fast nicht mehr den Autoradio wechseln. Geschweige einen Platz zum Integrieren des Funkgeräts finden. Bzw. ist der Betrieb eines Funkgeräts mit ? Watt ausdrücklich verboten, wegen Beeinflussung der Bordcomputer.

73 Günter
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