Auf heutige PN-Anfrage von @timbo / Tom:
Was ich mir gedacht hätte:
Mast mit Bandschelle an den vorhandenen äußeren Blitzschutz mit 8qmm solidem Blitzdraht anschließen.
Den Schirm des Koax würde ich meinen gehört an den Potentialausgleich - könnte ich vermutlich genauso gut zum Blitzdraht dazuhängen (zur Bandschelle).
Oder? Wie macht man´s richtig, ohne, dass eine Versicherung irgendwo aussteigt?
In A wie in D sind bei Gebäuden mit Blitzschutzsystemen die Reihe IEC 62305, österreichische Klassifikation ÖVE EN 62305, sowie die Normenreihe IEC 62561 zu beachten. Somit muss die Banderdungsschelle zum Mastanschluss (Type oder Bild?) oder auch eine massive Schelle mit KS-Klemme Klasse H = 100 kA zertifiziert sein, das trifft aber nur für wenige zu.
ÖVE verweist zwar irgendwo nebenbei auf die rein deutsche DIN VDE 0855-300 für Funksende-/-empfangsantennen, der in D abweichend von internationlen Gepflogenheiten auch die CB- und Amateurfunk-Antennen zugeordnet sind. Die Beachtung dieser Norm mit stärkeren Querschnitten ist in A somit Kür und keine Pflicht.
Blitzschutzsysteme haben kein ewiges Leben. sie unterliegen der Korrosion und Verbinder können durch Einschläge zerstört werden. Sowohl nach ÖVE EN 62305 wie auch DIN EN 62305 sind Blitzschutzanlagen für Direkterdungen von Antennen durch Laien auch dann tabu, falls die vor nicht allzu langer Zeit als funktionstüchtig UND normkonform geprüft wurden.
Sowohl scheinbar simple Mast-Direktanschlüsse an Fang- oder Ableitungen mit materialgleichem Blitzableiterdraht und für Klasse H = 100 kA geprüften Verbindern als auch viel aufwändigere fachgerechte Installationen von getrennten Fangeinrichtungen nach dem Stand der Technik stellen wesentliche Änderungen dar. Die haben die unangenehme Eigenschaft, dass ein "Bestandsschutz" für nach Altnormen errichtete Anlagen entfällt und alte LPS auf aktuellen Normstand nachgerüstet werden müssten.
KONKRET:
1.) Ableitungen, welche in getrennten Erdern oder in früher Sammelleitung genannten eigenen Ringerdern ohne Verbindung zum obigatorischen Schutzpotenzialausgleich enden, müssen zum Blitzschutzpotenzialausgleich blitzstromtragfähig verbunden werden.
2.) Die Schirme von aus LPZ 0A ein- oder ausgeführten Leitungen, gehören möglichst nahe der Gebäudeeinführung in den PA einbezogen und mit LPS sind ausnahmslos ALLE Energie- und TK-Leitungen einschließlich der eigenen Koaxleitung mit energetisch koordinierten SPD 1 Blitzstromableiter als Grobschutz (10/350 µs) und SPD 2 Überspannungsableiter als Mittelschutz (8/20 µs) zu schützen.
3.) Nach aktueller ÖVE EN 60728-11, die bei Euch auch für CB- und Amateurfunk gilt, ist bei Direkterdung an normkonforme LPS der PA zum Schutz gegen den elektischen Schlag innen mittels einem korrosionsfrei verlegten niedohmigen PA-Leiter zu sichern und so wird es auch in der bevorstehenden Ausgabe der neuen IEC 60728-11 weiterhin verlangt.
4.) ACHTUNG: Die nationalen ÖVE-Anforderungen an Erdungsanlagen gehen deutlich über die Anforderungen der IEC bzw. ÖVE EN 60728-11 für Antennensicherheit hinaus.