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Autor Thema: Neue CB-Funknorm AM-FM-SSB  (Gelesen 394245 mal)
skydiver
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« Antworten #260 am: 07.Juli.2014, 05:01:42 »

Jeder einzelne von Euch sollte mal was unternehmen, sprich - einmal dorthin schreiben.
Nur zusehen was da einer macht und abwarten was dabei raus kommt ist ein bisschen wenig.
Das Thema geht euch alle an.
Das ist eben die österreichische Mentalität, so auf die Art - is eh verboten kannst eh nix dagegen machen.
FALSCH !
Setzt euch ein für euer Hobby, schreibt dorthin , seit Lästig. Hinschreiben, Fragen stellen, auf Antwort bestehen immer und immer wieder.
Das ist euer verdammtes RECHT und ist nicht Verboten.
Nur so wird sich was bewegen, hinsetzen und zusehen ist zu wenig.
in diesem Sinne

73 skydiver
« Letzte Änderung: 04.August.2014, 23:22:29 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #261 am: 10.Juli.2014, 12:27:55 »

Hier noch so ein Widerspruch

Multinorm Geräte nach BMVIT in dem Schreiben an mich.

Die Geräte müssen zuvor das in der EU übliche "Notifizierungsverfahren" durchlaufen, d.h. das "Inverkehr bringen" der Geräte muss der zuständigen Telekommunikationsbehörde angezeigt und von dieser gebilligt werden.

Andererseits schreiben sie aber auch das,
der Besitz, Einfuhr und Vertrieb von Multinorm Geräten in Österreich im Sinne von § 75 TKG  grundsätzlich bewilligungsfrei ist.

Einfuhr und Vertrieb ist doch in Verkehr bringen und nach § 75 TKG erlaubt, und Bewilligungsfrei obendrein noch. Warum dann noch Notrifizieren
und gebilligt werden. Jetzt glaub ich`s dann langsam  Angry !!!
Die Glaubwürdigkeit dieses Ministeriums wankt erheblich. mal so ,dann wieder so, je nachdem wie das  Wetter ist.
Und wenn diese Geräte dann schon Notrifiziert sind müsste der Betrieb dieser Multinorm Geräte ja auch erlaubt sein, oder sehe ich das Falsch.
Es ist schon schwer das Beamten Deutsch zu übersetzen.
ps.
So was von unverständliche Formulierungen und den CB Funker , wenn er denn dann alles mit besten Wissen und Gewissen befolgt und dann doch was Falsch interpretiert, wird ihm ein Strick daraus gedreht, weil: Der/die Betreiber/in einer CB-Funkanlage trägt für die ordnungsgemäße Einstellung selbst die Verantwortung
und das BMVIT wäscht die Hände somit in Unschuld.


Ich glaube wenn ich mir das noch 10 mal durchlese finde ich noch mehr fragwürdiges.


skydiver
« Letzte Änderung: 15.Juli.2014, 22:11:24 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #262 am: 11.Juli.2014, 12:29:08 »

Je mehr Personen sich über "bescheuerte" oder unsinnige Gesetze aufregen, desto eher werden die Gesetzgeber genötigt, diese sinnlosen Gesetze so anzupassen, damit der Anwohner, der in diesem Gebiet wohnt, in dem das Gesetz Gültigkeit hat, mit dieser Gesetzgebung zufrieden ist.

So gesehen ist es sehr gut, dass "es immer weniger dann nimmer glauben". Das ist gut so. Dadurch besteht die Chance, dass irgendwann mal etwas unternommen werden muss. Bis dahin braucht es aber immer mehr Personen, die nimmer "daran" glauben. Und nur so kann dann auch irgenwann mal etwas unternommen werden. Solang sich jeder aufregt, aber nur in den eigenen vier Wänden, vielleicht auch noch vor dem TV mit Bier in der Hand, solang wird niemand aufgefordert oder genötigt irgendetwas zu ändern.
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skydiver
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« Antworten #263 am: 01.August.2014, 21:10:53 »

Neues von dem BMVIT !!!

nachzulesen hier:

http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/publikationen/infoblaetter/index.html
OFB-InfoLetter 2/2014

Ich interpretiere das so :

Demnach dürfen Österreichische CB Funker Multinormgeräte in Betrieb nehmen,
wenn das Gerät intern auf 40 kanäle ( EU Einstellung ) gebracht wird und im Funkbetrieb in keine andere
Ländernorm gebracht werden kann ( Läderwahlschalter), auch wenn dieser vorhanden ist aber durch interne Einstellung
( EU Standard ) deaktiviert ist und somit der Funkschnittstelle FSB-LN001 entspricht. Schalter ausbauen geht ja wohl schlecht.
Bei der Erstinstallation des Gerätes ist besonders Bedacht zu nehmen, dass nur die in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter ausgewählt werden.
Der Betrieb von Multinorm-CB-Funkanlagen außerhalb der in der Funkschnittstellenbeschreibung FSB-LN001 festgelegten Schnittstellenparameter ist in Österreich nicht zulässig.

Jetzt wird`s Rot und das ist das wichtigste und so steht`s geschrieben, in Klammer ist mein Senf!

Der Betrieb von Multinorm-CB-Funkanlagen im europäischen Straßentransitverkehr ( dazu gehört auch Österreich ) ist nur dann zulässig, wenn der Anwender sicherstellt, dass solche CB-Funkanlagen ( Multinorm ) durch Änderung der Einstellungen nur auf den in Österreich bewilligten Kanälen und den weiteren Anforderungen der Funkschnittstellenbeschreibung FSB-LN001 betrieben werden können ( interne Einstellung ).
Die Errichtung und Betrieb von CB-Funkanlagen sind nur im Sinne der generellen Bewilligung unter Einhaltung der in der Funkschnittstelle FSB-LN001 genannten Parameter zulässig. ( die interne Einstellung gewährleistet das dann )
Der Betreiber/die Betreiberin einer CB-Funkanlage trägt für die ordnungsgemäße Einstellung selbst die Verantwortung.

Nur stellt sich die Frage ob ich Zuhause zum europäischen Straßentransitverkehr gehöre  Cheesy Cheesy Cheesy.
Somit sind wohl alle Klarheiten beseitigt  Wink .
Ein bisschen Druck machen hat ja doch geholfen  Cheesy.

Um Missverständnisse auszuräumen, sogenannte EXPORT GERÄTE sind natürlich verboten.
Die kommen mit HF Leistungen daher die jenseits des im CB Funk erlaubten sind. ( Lincoln 2  und Konsorten )

Funkmagazin.de  ( Wolf ) habe ich auch soeben informiert.

73 skydiver

ps.
Das heißt aber auch das Urlauber die ein Multinorm Gerät haben und im laufenden Betrieb auf eine andere Norm umschalten können
das Gerät weiterhin in AT nicht benutzen dürfen ( zb. Norm D ). Diese Geräte entsprechen ja nicht der Funkschnittstelle FSB-LN001 des BMVIT.
« Letzte Änderung: 29.Mai.2015, 20:36:11 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #264 am: 03.August.2014, 07:32:45 »

Wolf (http://www.funkmagazin.de/020814.htm )
bestätigt mir per eMail meine Interpretation der Veröffentlichung des BMVIT OFB-InfoLetter 2/2014.
Multinormgeräte sind somit erlaubt wenn durch die interne Geräte Einstellung gewährleistet ist das nur im Rahmen der
in der Funkschnittstelle FSB-LN001 festgelegten Parameter gearbeitet wird.
Herzlichen Dank an Wolf für die schnelle Veröffentlichung.
Ich bin froh das dieses Thema nun ein Ende hat und wir CB Funker in Österreich auch Multinormgeräte benutzen dürfen.
Wir haben nun keine Probleme mehr für uns geeignete Geräte zu finden.
ps.
Ein Dank auch an das BMVIT - war doch nicht so schwer oder, das hätte man auch gleich zu Anfang so machen können,
ohne viel Trallala. Aber warum einfach machen, wenn es auch Kompliziert geht  Tongue.

73 skydiver


« Letzte Änderung: 05.August.2014, 12:11:39 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #265 am: 03.August.2014, 10:31:52 »

Hallo Skydiver

Ein dankeschön an dich für deine Bemühungen und den Zeitaufwand den Du dafür hinein gesteckt hast.

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Das Leben in Schweden kann schön sein, auch 100 km südlich des Polarkreises
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« Antworten #266 am: 15.August.2014, 06:41:30 »

Gestern hatte ich Kontakt mit 2 CB Funkern aus Mondsee-Fuschl, waren hier in SBG beim Einkauf. Die waren auf FM Tätig.
Ich habe da mal in AM dazwischen gefunkt eine Minute Lang, dann auch auf FM gewechselt.
Die hatten geschimpft weil ich "unpostalisch" funken würde.
Daran sieht man das noch viel Öffentlichkeitsarbeit nötig ist um zu Publizieren das AM/SSB  erlaubt ist.
Die beiden waren sehr erstaunt über diese Neuigkeiten.
Um diese Neuigkeiten weiter zu verbreiten liegt nun an uns, denn die Medien und auch das BMVIT werden das mit Sicherheit nicht machen.
Auch die Händler in OE sollten das auf ihren Webshop Seiten verbreiten. Nur so sehe ich eine Möglichkeit den CB Funk wieder zu beleben.

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« Antworten #267 am: 17.August.2014, 12:58:13 »

Im Nachbarland Deutschland ist das schon längst angekommen, bei uns leider noch nicht.
Wir haben hier einfach keine Community (abgesehen von der Boardcommunity und ein paar Hausrunden).

Händler sollten angeben, das jetzt SSB und AM erlaubt ist. Das würde helfen. Aber stimmt schon, ältere Herrschaften vielleicht, oder einfach Funker welche jetzt vielleicht nicht allzuoft im Internet nach Neuigkeiten funken stehen außen vor.

Was mir natürlich extrem auf die Nerven geht: Wenn ich Sprüche wie unpostalisch von anderen CB-Funkern mir anhören lassen muss, egal ob es legitim ist oder nicht. Aber ich weiß auch, dass die Mehrzahl der CB-Funker (welche nur noch übertroffen von der Mehrzahl der AFunker wird) eine sehr impertinente Biedermeiereinstellung haben, und das beißt sich leider extremst mit meiner Einstellung. Aber jetzt wirds politisch, das spar ich mir..

Zurück zum Thema: Mehr Infos sollten verbreitet werden. Nur wird es eben gewisse Funker nicht erreichen, eben weil diese das Internet bzw Shops nicht aufsuchen, da bietet sich dann das Funkgespräch selbst an, aber auch da stößt man auf Grenzen..
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skydiver
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« Antworten #268 am: 24.August.2014, 13:50:13 »

Ja so ist das die ganze Welt weiß es schon bevor die Österreicher selbst wissen was in ihren Land so vorgeht,
das ist ein alter Hut.

"Was mir natürlich extrem auf die Nerven geht: Wenn ich Sprüche wie unpostalisch von anderen CB-Funkern mir anhören lassen muss, egal ob es legitim ist oder nicht. "

Mich stört so was überhaupt nicht, da stehe ich drüber, denn ich weiß ja das es nicht stimmt.
Aber in Deutschland läuft auch nicht alles so wie sich das Volk es sich vorstellt. Da bin ich doch lieber ein Ösi.
Wir regen uns ja nur auf wegen dem CB AM/SSB, weil es unser Hobby betrifft.
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« Antworten #269 am: 25.August.2014, 21:15:19 »

Autorisierter Umbau von AE 5890 in "Österreich-Version" jetzt möglich

Eine gute Nachricht für österreichische CB-Funkfreunde: Der Hamburger Funkfachhändler Jörn Hofmann ("Benson's CB-Funktechnik") baut ab sofort CB-Funkgeräte des Typs "Albrecht AE 5890" in autorisierte "Österreich-Versionen" um.

Der Preis für den Umbau eines handelsüblichen "AE 5890" in die Österreich-Version beträgt 19,90 Euro zuzügl. Porto. Durch den Umbau wird das Gerät intern auf die in Österreich zulässigen Parameter (40 Kanäle AM/FM/SSB mit 4 bzw. 12 Watt Sendeleistung) begrenzt, so dass eine Umstellung auf andere "Ländernormen" von außen nicht mehr möglich ist. Anschließend wird das Gerät mit einem Original-Herstellersiegel verschlossen und mit einer neuen Konformitätsbescheinigung versehen.

Der Umbau ist vom Gerätehersteller autorisiert; die Notifizierung der österreichischen Fernmeldeverwaltung ist bereits erfolgt. Damit entsprechen derart umgebaute Geräte in vollem Umfang den österreichischen CB-Funk-Bestimmungen.

Zum selben Preis rüstet Jörn Hofmann auch vorhandene Gebrauchtgeräte des Typs "AE 5890" um. Voraussetzung ist, dass Seriennummer des umzurüstenden Geräts mit A3312, 190 oder 260 beginnt.

Weitere Infos zu diesem Umbau-Service sind auf der Homepage von "Benson's Funktechnik" unter www.bensons-funktechnik.de/zubehoer/service/at-umbau-ae-5890.html zu finden.

- wolf -

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« Antworten #270 am: 25.August.2014, 21:27:02 »

Ja schönes Angebot.
Nur ist es jetzt Legitim das selbst durchzuführen und nicht nur an der  "AE 5890".
Das BMVIT hat das ja indirekt erlaubt.

Zitat:
Der Betrieb von Multinorm-CB-Funkanlagen im europäischen Straßentransitverkehr ( dazu gehört auch Österreich ) ist nur dann zulässig, wenn der Anwender sicherstellt, dass solche CB-Funkanlagen ( Multinorm ) durch Änderung der Einstellungen nur auf den in Österreich bewilligten Kanälen und den weiteren Anforderungen der Funkschnittstellenbeschreibung FSB-LN001 betrieben werden können ( interne Einstellung ).
Der Betreiber/die Betreiberin einer CB-Funkanlage trägt für die ordnungsgemäße Einstellung selbst die Verantwortung.
Zitat Ende.

Aber wer sich das selbst nicht zutraut ist das eine Option. Wink.
Bei self made erlischt übrigens die Herstellergarantie !
Trotzdem werde ich mir das Gerät bei Benson bestellen, und meine Midland 8001 xt als Zweitgerät ins Regal stellen.

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« Letzte Änderung: 25.August.2014, 23:50:47 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #271 am: 30.August.2014, 21:34:22 »


Schön das das eingetreten ist von dem ich immer schrieb
Ein händler soll mit segen des herstellers und der fü die geräte kastreieren hersteller siegel drauf fertig.
Jetzt kann ich entlich das legal machen das ich schon seit jahren mache. Multi mod funken Cheesy

Mal angenommen ich setze bei meiner albrecht 2990 afs hinter der ptt taste richtig den jumper s o das es auf die norm fixiert ist wäre es dann legal? Mit dem handfunkgerät
 Und bei meiner superstar 3900 liegt innen der kastrationsschalter wenn umgeschalten ist was ist dann das gerät hatt die leistung welche man haben darf . Und es läst sich von ausen nicht umschalten bandwahlschalter ist dan tot
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« Antworten #272 am: 01.September.2014, 22:31:52 »

Schön wenn die Bittsteller erhört wurden..
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skydiver
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« Antworten #273 am: 01.September.2014, 23:01:57 »

Wenn du bei der Albrecht 2990 AFS die Lötbrücken richtig gesetzt hast ( 40 Kanäle Norm E ), dann ist das Legal.
Bei der Superstar 3900 weiß ich nicht kenne das Teil nicht. Es gibt Geräte wo du die Leistung mit einem extra Jumper reduzieren musst.
Wie gesagt ich kenne das Gerät nicht.
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« Letzte Änderung: 01.September.2014, 23:09:54 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #274 am: 08.Dezember.2014, 00:49:38 »

Alan/Albrecht: Keine speziellen "Österreich"-CB-Geräte mehr erforderlich...

CB-Funk-Geräte der Marken Alan/Albrecht dürfen in Österreich in der "40/40-Einstellung" nun doch ohne weitere "Fixierungsmaßnahmen" benutzt werden. Das geht aus einer Mail des österreichischen BMVIT an die Firma Alan hervor. Spezielle "Österreich-Versionen" sind somit nicht mehr erforderlich.

Alan hatte der Behörde mitgeteilt, dass bei Alan/Albrecht-Geräten nach einer softwaremäßigen "Ländernorm"-Umschaltung das Gerät jeweils noch aus- und wieder eingeschaltet werden muss. Damit ist ein einfaches Hin- und Herschalten während des laufenden Funkbetriebs nicht möglich.

Das BMVIT teilte daufhin mit, dass diese Lösung ausreichend sei und derartige Geräte den Anforderungen der österreichischen Schnittstellenbeschreibung LN001 entsprechen und in Österreich betrieben werden dürfen.

Die Mail des BMVIT an die Firma Alan hat folgenden Wortlaut (Zitat):

    Sehr geehrte ......,

    die von Ihnen beschriebene Vorgangsweise, wie die Länderauswahl für Multinorm CB-Funkanlagen bei Ihren Geräten vorzunehmen ist, entspricht aus unserer Sicht den Anforderungen.

    Durch die Vorgangsweise mit dem notwendigen Aus- und Wiedereinschalten des Gerätes ist der verbotene Umstieg während des Betriebes unterbunden und die Lösung somit aus unserer Sicht ausreichend.

    Multinorm CB-Funkgeräte können mit der beschriebenen Vorgangsweise in Österreich entsprechend der Schnittstellenbeschreibung LN001 betrieben werden und die Notifizierung dieser Geräte zur Inverkehrbringung in Österreich ist auch möglich.

    Mit freundlichem Gruß
    Josef HALBERTSCHLAGER
    Radetzkystr.2
    1030 Wien
    (...)

    (Ende des Zitats)

Die Firma Alan weist darauf hin, dass sich die beschriebene (nunmehr vom BMVIT "genehmigte") Verfahrensweise des Umschaltens auf die hauseigenen Funkgeräte bezieht. Wie andere Hersteller verfahren, könne man nicht beurteilen.

- wolf -

 

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« Antworten #275 am: 08.Dezember.2014, 06:20:36 »

Zitat:
"Das BMVIT teilte darauf hin mit, dass diese Lösung ausreichend sei und derartige Geräte den Anforderungen der österreichischen Schnittstellenbeschreibung LN001 entsprechen und in Österreich betrieben werden dürfen."
Zitat Ende.

Man sollte den Rot hervorgehobenen Text beachten!
Derartige Geräte, das trifft ja nicht nur auf Alan/Albrecht-Geräte zu, sondern ist Generell auf Multinorm Geräte bezogen.
Und das BMVIT meinte das auch so, denke ich .
Aber das BMVIT hatte das ja schon in dem "OFB-InfoLetters 2/2014" Verlautbart.
http://www.funkmagazin.de/020814.htm
Also nichts Neues aus meiner Sicht, im Grunde nur Werbung von Alan/Albrecht, und für deren Produkte.

73 skydiver

ps. Das BMVIT akzeptiert auch das wenn man den Ländercode ändern will das Gerät zuerst abschalten muss und nach Änderung wieder einschalten muss, also nicht im Betrieb möglich ist. Daher auch die Nachricht von Alan/Albrecht.

« Letzte Änderung: 07.Mai.2015, 07:55:51 von skydiver » Gespeichert

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« Antworten #276 am: 26.Juli.2015, 21:05:40 »

Noch einen Nachtrag was Multinormgeräte angeht.
Das, was das BMVIT nun gemacht hat ist nur ein kleiner Schritt nach vorne.
Denn wenn du nun selbst das Gerät öffnest und das Gerät auf die Funkschnittstelle FSB-LN001 erforderliche Einstellung bringst ist auf jeden Fall die
Garantie ( Gewährleistung ) dahin. Mögliche Fehlfunktionen oder ein Defekt nach sagen wir mal 1 Jahr Betrieb, darf man dann die Rep. Kosten selbst bezahlen. Eine Benachteiligung meine ich.
Die Aufgaben der CEPT beinhaltet ja auch:
"die Förderung der Harmonisierung von Vorschriften innerhalb der EU"
OE ist ja auch dort Mitglied und hat anscheinend kein Interesse daran.
Dahingehend hat das BMVIT immer noch voll daneben geschossen.

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« Antworten #277 am: 26.Juli.2015, 23:24:51 »

Die Möglichkeit die Geräte so auf den Markt zu bringen wie es die Behörde in Österreich fordert hat jeder Hersteller.
ALAN hat zufällig auf das richtige Pferd gesetzt.
Deshalb ist kein Hersteller benachteiligt sondern bestenfalls gefordert die Geräte ebenfalls auf diese Norm zu bringen.

Das ändern, also herumbasteln in CB Geräten ist untersagt, die Geräte dürfen nicht verändert werden weil alle in Österreich "erlaubten CB Geräte" haben eine Generelle Bewilligung, diese berechtigt jeden so ein CB Gerät zu verwenden, allerdings eben nur wenn nichts verändert wird nachdem man das Gerät erworben hat.

Vermutlich darf man das Gerät aber schon aussen von Schwarz auf Weiß oder Lila umfärben  Wink.

Grundsätzlich würde ich sagen das einhalten der Vorschriften sollte in OK sein. Wie schon einmal erwähnt, aus eigener Erfahrung weis ich, wenn die Bedingungen passen kann man auch mit 4 Watt FM DX Erfolge erzielen, das ist mehr Wert als mit Illegalen Mitteln.

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« Antworten #278 am: 27.Juli.2015, 06:20:46 »

Beim öffnen des Gerätes um eine bestimmte Ländernorm einzustellen bzw. fix Festzulegen ist keine Veränderung des Gerätes.
Das würdest du ja auch mit dem Ländernormschalter von außen machen, deswegen verändert man ja am Gerät an sich nichts.
Nur darfst du das eben nicht in OE machen wenn es im Betrieb möglich ist. Illegal ist das ja nicht, so steht`s ja auch geschrieben im letzten Infoletter des BMVIT. Der Betreiber ist selbst Verantwortlich für die Richtige Einstellung bei Multinormgeräten. Dahingehend ist es Legitim selbst
die Einstellung Intern durchzuführen.
Mir ging es allein darum das ich das Garantiesiegel brechen muss um das zu machen und somit ist die Garantie dahin.
Andere Funker in anderen EU Staaten brauchen das ja nicht zu machen, da diese ja Multinormgeräte, egal von welchem Hersteller
so wie sie vom Werk kommen betreiben dürfen und wir eben nicht. Das empfinde ich als Benachteiligung.
Ob nun Alan/Albrecht auf das richtige Pferd gesetzt hat möchte ich bezweifeln, war wohl eher Glücksache.
Aber gut es ist eben so wie es jetzt ist.
Ich möchte auch das Thema nicht wieder anheizen, wollte nur auf diese Benachteiligung hinweisen.

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