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Autor Thema: Neue CB-Funknorm AM-FM-SSB  (Gelesen 392106 mal)
Tramp2
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Tramp2 oder Whisky 12


« Antworten #120 am: 26.März.2014, 19:31:52 »

AM-FM-SSB in Österreich , am 24.03.2014.  Anbei :CB Funkschnittstelle FSB-LN001

Frequenznutzungsverordnung,

 
  BGBl. II Nr. 63/2014
 24.03.2014
 Frequenznutzungsverordnung 2013 - FNV 2013
 
  BGBl. II Nr. 64/2014
 24.03.2014
 Erteilung genereller Bewilligungen
 
    BGBl. II Nr. 65/2014
 24.03.2014
 Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung-FSBV

Österreich
(Austria)
Funk-Schnittstellenbeschreibung
(Radio Interface Specification)
Diverse Funknetze
FSB-LN001
Entwurf 5.6.2013
Nr
Parameter
Beschreibung (Description)
Bemerkungen (Comments)
Normiativer Teil
(Normiative Teil)
1
Funkdienst
(Radiocommunication Service)
Beweglicher Funkdienst



2
Verwendungszweck / Anwendung
(Application)
CB-Funk



3
Frequenzband
(Frequency band)
26960,0 kHz - 27410,0 kHz
folgende Frequenzen dürfen nicht verwendet werden: 26,995MHz; 27,045MHz; 27,095MHz; 27,145MHz; 27,195MHz


4
Kanalbelegung
(Channelling)
10 kHz



5
Modulation / belegte Bandbreite
(Modulation / Occupied bandwidth)
8K00A3E-- 8K00F3E-- 8K00G3E-- 2K70J3E-
Der Betrieb der HF-Sendearten F3D, F2B, G3D, G2B, A3D, A2D, J3D
und J2D ist nur zusätzlich zur Sprachübertragung zulässig, wobei die
NF-Signale dem Mikrophon bzw. der Mikrofonanschlußbuchse zugeführt
werden müssen.


6
Richtung / Paarfrequenzabstand
(Direction / Separation)




7
Sendeleistung / Leistungsdichte
(Transmit power / Power density)
max. 4 W (FM); max. 4W (AM); max. 12 W (SSB)
Richtantennen nicht gestattet


8
Kanalzugangs- und Belegungsvorschriften
(Channeling access and occupation rules)




9
Genehmigungsverfahren
(Authorisation regime)
Generelle Bewilligung



10
Wesentliche Zusatzanforderungen
(Additional essential requirements)




11
Frequenzplanungsannahmen
(Frequency planning assumptions)
ECC/DEC/(11)03
Die Verwendung von Relaisstellen, bei denen Aussendung und Empfang auf verschiedenen Frequenzen erfolgen, ist nicht gestattet.
Informativer Teil
(Informative part)
12
Vorgesehene Änderungen
(Planned changes)




13
Referenzen
(Reference)
EN 300 135-2; EN 300 433-2



14
Notifikationsnummer
(Notification number)
2013/xxx/A



15
Anmerkungen
(Remarks)



 
 
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« Antworten #121 am: 27.März.2014, 06:24:37 »

Na also!  Cheesy  Cheesy  Cheesy

Ab Jänner 1978 war der CB in Österreich erlaubt (12K AM und 0,5W), ich war ab April 78 dabei und jetzt, 36 Jahre später diese quasi "USA-Möglichkeiten", von denen wir seinerzeit alle geschwärmt haben. Jetzt müssten nur noch all die CBer von damals wieder auf´s Band!  Wink


Danke Tramp2 für die Info!
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« Letzte Änderung: 27.März.2014, 07:56:46 von Omega 9 » Gespeichert
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« Antworten #122 am: 27.März.2014, 07:33:45 »

Leider GEIL! ...spät aber doch  Smiley Jetzt sollte das Hobby doch wieder interessant sein und belebt werden ...
Ich bin noch einer aus 1978 und hab noch pro Gerät und Kanal meine Gebühren vom Lehrgeld bezahlt auch das gilt auch für meine Funkfernsteuerung  Wink

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« Antworten #123 am: 27.März.2014, 07:41:28 »

@ Ganymed
Hihi, das war bei mir genauso! Ich glaube das waren 60.-- Schilling pro Monat für 12 Kanäle. Da bekam ich sogar so ein oranges CB-Lizenzheftchen. Aber durch die unerwartete Explosion der CB-Anmeldungen hat das die Post dann wegen dem Verwaltungsaufwand bald aufgegeben und den CB-Funk anmelde- und gebührenfrei gemacht.

Aber die neue Regelung sollte irgendwie in die Medien, damit es die Leute (gerade auch die ehem. CBer) auch mitbekommen!

Vy73!
« Letzte Änderung: 27.März.2014, 09:17:57 von Omega 9 » Gespeichert
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« Antworten #124 am: 27.März.2014, 08:30:55 »

alter verwalter! damit ist die steinzeit wirklich beendet? haben wir tatsächlich den schritt zur modernisierung gemacht? kaum zu glauben !  Cheesy
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« Antworten #125 am: 27.März.2014, 10:50:17 »

Auch ich war damals On Air mit einem Kurier 5000 noch mit Steckquarzen und den  Obolus von Ös 5.-- pro Kanal und der Bewilligung bei den Autopapieren.

Jetzt kann man nur hoffen, das die Freigabe auch offiziell in den Medien erwähnt wird.
« Letzte Änderung: 27.März.2014, 19:37:18 von AT4NFM » Gespeichert

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« Antworten #126 am: 27.März.2014, 11:13:27 »

@Omega9

Auch hier in Schweden ist es ruhiger geworden auf CB.

Speziell in den LKWs sind Funkgeräte in einem anderen Frequenzband installiert, welche die Kommunikation unter den Fahrern und zu den Strassendiensten ermöglichen.

Hier auf dem Lande (in meiner Umgebung) wird PMR  von Landwirten eingesetz ( Traktor zu Traktor) .

Im 2 m Bereich sind 7 Kanäle  für das Jakt Radio (Jagd) freigegeben.  Kann man mit dem Freenet in DE vergleichen.
6 Kanälen sind für Kommunikation untereinander und  1 Kanal für die Hundepeilsender
freigegeben.
Hier für gibt es speziell adaptierte GPS Empfänger welche einen 2 m RX eingebaut haben und somit den Standort des jeweiligen Hundes anzeigen.

So ist die Situation hier in Schweden.


 
« Letzte Änderung: 28.März.2014, 09:06:09 von AT4NFM » Gespeichert

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« Antworten #127 am: 27.März.2014, 12:04:20 »

AM-FM-SSB in Österreich , am 24.03.2014.  Anbei :CB Funkschnittstelle FSB-LN001

Frequenznutzungsverordnung,

 
  BGBl. II Nr. 63/2014
 24.03.2014
 Frequenznutzungsverordnung 2013 - FNV 2013
 
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 Erteilung genereller Bewilligungen
 
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Österreich
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Funk-Schnittstellenbeschreibung
(Radio Interface Specification)
Diverse Funknetze
FSB-LN001
Entwurf 5.6.2013
Nr
Parameter
Beschreibung (Description)
Bemerkungen (Comments)
Normiativer Teil
(Normiative Teil)
1
Funkdienst
(Radiocommunication Service)
Beweglicher Funkdienst



2
Verwendungszweck / Anwendung
(Application)
CB-Funk



3
Frequenzband
(Frequency band)
26960,0 kHz - 27410,0 kHz
folgende Frequenzen dürfen nicht verwendet werden: 26,995MHz; 27,045MHz; 27,095MHz; 27,145MHz; 27,195MHz


4
Kanalbelegung
(Channelling)
10 kHz



5
Modulation / belegte Bandbreite
(Modulation / Occupied bandwidth)
8K00A3E-- 8K00F3E-- 8K00G3E-- 2K70J3E-
Der Betrieb der HF-Sendearten F3D, F2B, G3D, G2B, A3D, A2D, J3D
und J2D ist nur zusätzlich zur Sprachübertragung zulässig, wobei die
NF-Signale dem Mikrophon bzw. der Mikrofonanschlußbuchse zugeführt
werden müssen.


6
Richtung / Paarfrequenzabstand
(Direction / Separation)




7
Sendeleistung / Leistungsdichte
(Transmit power / Power density)
max. 4 W (FM); max. 4W (AM); max. 12 W (SSB)
Richtantennen nicht gestattet


8
Kanalzugangs- und Belegungsvorschriften
(Channeling access and occupation rules)




9
Genehmigungsverfahren
(Authorisation regime)
Generelle Bewilligung



10
Wesentliche Zusatzanforderungen
(Additional essential requirements)




11
Frequenzplanungsannahmen
(Frequency planning assumptions)
ECC/DEC/(11)03
Die Verwendung von Relaisstellen, bei denen Aussendung und Empfang auf verschiedenen Frequenzen erfolgen, ist nicht gestattet.
Informativer Teil
(Informative part)
12
Vorgesehene Änderungen
(Planned changes)




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Referenzen
(Reference)
EN 300 135-2; EN 300 433-2



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Notifikationsnummer
(Notification number)
2013/xxx/A



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Hast du einen Link mit dem Gesetzestext wo man das nachlesen kann, ich finde dazu nämlich nichts. Danke LG
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Vladimir
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« Antworten #128 am: 27.März.2014, 12:10:14 »

Nun ist geschafft was mein Ziel war wie ich CBAT gegründet habe! Danke alle die damals an mich geglaubt und mitgeholfen haben! Besonderen Dank an Draco und die Funkfreaks die von Beginn an Treue zu CBAT offen gezeigt haben und meinen Traum weiter leben lassen!!! Dank auch an alle die mich verspottet haben. Ihr seht was ein kleiner Idiot bewegen kann wenn es Menschen gibt die an ihm glauben und mithelfen!
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« Antworten #129 am: 27.März.2014, 12:19:19 »

Hier gefunden:
http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/marktueberwachung/fsb/aenderungen/fsb_LN.pdf

Kaum zu glauben, wovon früher jeder geträumt hat und es strengstens verboten war damit zu funken ist nun Wirklichkeit geworden.
Echt toll mal neue Möglichkeiten legal auszuprobieren, die Mühlen mahlen langsam aber stetig!

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« Antworten #130 am: 27.März.2014, 22:15:21 »

Das Bundesgesetzblatt findet man hier:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_II_63/BGBLA_2014_II_63.pdf
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« Antworten #131 am: 28.März.2014, 06:07:25 »

@ AT4NFM

Danke für die Info´s betreffend CB in Schweden!

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« Antworten #132 am: 28.März.2014, 07:42:30 »

... wir sind die Letzten in Europa

Österreich: AM/SSB im CB-Funk freigegeben

Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat am 24. März 2014 die Modulationsarten AM und SSB im CB-Funk freigegeben. Die entsprechenden Verordnungen wurden im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bisher war in Österreich nur die Modulationsart FM erlaubt.

Die technischen Parameter für den CB-Funk sind in Österreich in der sog. Funk-Schnittstellenbeschreibung FSB-LN001 festgelegt.

Die zulässigen Sendeleistungen betragen 4 Watt in den Modulationsarten AM bzw. FM und 12 Watt in der Modulationsart SSB. Die in der bisherigen Schnittstellenbeschreibung enthaltene Leistungsangabe in "ERP" ist ersatzlos entfallen.

Die zulässige Bandbreite beträgt 8 kHz in AM/FM und 2,7 kHz in SSB.

Richtantennen sind nach wie vor nicht erlaubt, ebenso die Verwendung von Relaisfunkstellen, bei denen "Aussendung und Empfang auf verschiedenen Frequenzen erfolgen". Bei Datenübertragungen müssen die NF-Signale wie bisher "dem Mikrofon bzw. der Mikrofonanschlussbuchse zugeführt werden".

Mit der nunmehr erfolgten Freigabe von AM und SSB hat Österreich als letztes deutschsprachiges Land die "CEPT/ECC-Decision" für den CB-Funk in nationales Recht umgesetzt. In der Schweiz war die Umsetzung pünktlich am 1. Oktober 2011 erfolgt, in Deutschland am 7. Dezember 2011.

Die neue österreichische Funk-Schnittstellenbeschreibung FSB-LN001 ist im Internet unter http://tinyurl.com/FSB-LN001 zu finden (dort Seite 1 im PDF).

- wolf -

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« Antworten #133 am: 31.März.2014, 12:00:47 »

!!ACHTUNG FERNMELDEBEHÖRDE UND FUNKÜBERWACHUNG WEISS NICHTS ÜBER SSB 12W!!

War heute um sicher zu gehen das die neu norm auch stimmt ,bei der Fernmeldebehörde für Oberösterreich und Salzburg am Linzer Freinberg.
Ich wurde zum Leiter der Funküberwachung geschickt der weiss freilich nichts von der neuen Norm Wörtlich sagte er zu mir Vergiss den ganzen blödsinn. da er schon mehrere anfragen bezüglich ssb Erhalten hat.

Also sicher ist sicher

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« Antworten #134 am: 31.März.2014, 12:08:56 »

keine sorge, es ist offiziell & wurde bereits in der entsprechenden schnittstellenbeschreibung veröffentlicht. das die in Linz davopn nichts wissen (wollen) verwundert nicht, bringt es doch zusätzliche arbeit mit sich.zudem zieht das fernmeldebüro wien gerade von hochstädtplatz in wien1200 nach 1030 wien (ich glaube radetzkystrasse) um, da kann schon mal eine info verlorengehen ...
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« Antworten #135 am: 31.März.2014, 12:11:49 »

Achso ok dann brauch ich mir keine Sorgen machen
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« Antworten #136 am: 31.März.2014, 12:23:27 »

"!!ACHTUNG FERNMELDEBEHÖRDE UND FUNKÜBERWACHUNG WEISS NICHTS ÜBER SSB 12W!!"

...ÜBER 12 Watt ist ja gar nicht erlaubt  Wink

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« Antworten #137 am: 31.März.2014, 20:31:48 »

Gail dan planen wir mal eine bergfunkaktion wo wir das feiern und offisziell testen.
Lasse mir was einfallen.
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« Antworten #138 am: 01.April.2014, 12:36:12 »

Hab Heute im Fermeldebüro Wien Nachgefragt und das als Antwort bekommen *freu*

Sehr geehrter Herr  Kampelmüller!

 

Hier gilt die Verordnung „Generelle Bewilligung“

Stand März 2014, Anlage, Tabelle 2:

 

http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/recht/aut/verordnungen/downloads/genbew/201464_anhang.pdf

 

Entspricht die Funkanlage den in der „generellen Bewilligung“ genannten Punkten und allen

technischen Details der LN001, so ist der Betrieb in Ö generell bewilligt,

dass heißt Sie benötigen keine individuelle

Bewilligung gem TKG (Bewilligungsbescheid).

 

mit freundlichen Grüßen

Hans-Christian Krasa

 

Mag.iur. Hans-Christian Krasa

Leiter / Head of Office

Fernmeldebüro für Wien,
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« Antworten #139 am: 05.April.2014, 15:13:20 »

Hallo bin seit langer Zeit mal wieder hier.
Habe das mit der ssb Zulassung in OE im web gelesen.
Einige Fragen bleiben für mich aber weiterhin offen.
1. Sind Feststationen erlaubt ( Heim Stationen mit Rundstrahler ), Richtantennen sind ja verboten.
2. Die HF Leistung, ist da die Trägerleistung an der Antenne gemeint,
denn je nach Antennengewinn geht die Leistung schon mal an die 10 Watt bei AM,
bei SSB schon mal mehr als die 12 Watt.
Und im allgemeinen habe die nur das Notwendigste Freigegeben, von 80 Kanälen keine Spur.
Sehr dürftig und Österreichisch sind die Informationen schon.

ps. Nachtrag

Gibt es überhaupt eine Funke die nur über 40 Kanäle verfügt und mit AM-FM und SSB ausgerüstet ist und über
die jetzt erlaubte HF Leistung verfügt.
Multinormgeräte sind ja weiterhin Verboten.
Funken darfst jetzt mit 12 Watt ssb aber eine Funke für das jetzt erlaubte gibt es meines Wissens nicht, zumindest nicht
für das jetzt in Österreich erlaubte.
Also von einem Fortschritt hier in Österreich was CB Funk angeht sehe ich nicht wirklich.
Eure Euphorie in Ehren aber die Bonzen in Wien wissen schon wie sie unser Hobby erschweren können.
Wenn man gesetzeskonform bleiben will, bleibt einem nichts anderes übrig und mit 0,5 Watt FM weiterhin zu Dudeln,
solange es keine geeigneten Funkgeräte für Österreich gibt. Ja, es gibt welche aber "leider" mit 80 Kanäle,
die in Österreich aber weiterhin verboten sind. Frequenznutzungsverordnung wird da geschrieben, es heißt dann noch lange nicht
das man das auch Praktisch-Technisch gesehen machen kann.
Die Frequenznutzungsverordnung so wie sie veröffentlicht wurde ist nicht das Papier wert auf dem sie steht.

73 skydiver

« Letzte Änderung: 06.April.2014, 10:15:21 von skydiver » Gespeichert

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