Warum stellst das BB nicht so ein, das es (wie auch anderswo) möglich ist einen Betrag etwa 30 Minuten zu editieren, und danach heißt es 'was liegt des pickt'? nach Ablauf der Änderungsfrist ist es weder möglich einen Betrag zu ändern, noch ihn zu löschen. Sollte jemand Beleidigungen usw schreiben kann das dann immer noch ein Moderator oder Administrator machen. So haben wir das zB seinerzeit beim Uboot (mehrere Millionnen Jugendiche waren da drauf) gemacht, und es hat wunderbar funktioniert. Beim Absenden/Speichern Knopf war der Hinweis darauf: 'Änderungen 30 Minuten möglich, willst Du absenden?'
Anmerkung: das mit dem geistigen Eigentum (!?) mag stimmen, aber der Betreiber, Administrator hat das Recht Beträge zu löschen, nur verändern darf er sie nicht. Löscht man also einen Betrag kommt an die Stelle des Betrages der Hinweis, das ein Betrag aufgrund Verstoßes gegen die BB Regeln entfernt wurde, basta. Das funktioniet so, das der betreffende Beitrag nicht gelöscht wird, sondern vom Administrator dahingehend Geändert wird das dann da steht:
*** Beitrag wegen Verstoßes gegen die Boardregeln und/oder entfernt ***
Damit bist Du rechtlich auf der sicheren und richtigen Seite. Nach heutigen Regeln (siehe EU Verordnung usw) bzw Gesetzgebung eines BB, Sozialen Netzwerkes usw ist es sogar die Pflicht der Adminstration Beträge zu löschen wenn die: Beleidigungen, Drohungen, Radikale Inhalte, Falschmeldungen, Fake News usw enthalten

nur mal so ...
Inhalte können gelöscht werden, wenn sie gegen Gesetze oder Plattformrichtlinien verstoßen.
Wichtige rechtliche Grundlagen: NetzDG, DSGVO, Digital Services Act (DSA) der EU
gesetzlichen Grundlagen:
Gesetz Relevanz
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Regelt die Löschung von Hassrede und rechtswidrigen Inhalten auf Plattformen.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Schutz personenbezogener Daten, inklusive Löschungspflichten.
Urheberrechts-Diensteanbieter Gesetz (UrhDaG) Verhindert unrechtmäßige Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke.
Digital Services Act (DSA) 2024 EU-weite Regelung für Löschungsverfahren.
Infos zum DSA
https://www.bmj.gv.at/themen/EU-und-Internationales/Digital-Services-Act.htmlDas Gesetz über digitale Dienste (DSA) gilt für alle Online-Vermittler und -Plattformen in der EU, beispielsweise Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores und Online-Reise- und Beherbergungsplattformen.
Ergänzend dazu können auch strafrechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen, insbesondere bei Beleidigung (§ 116 StGB), Üble Nachrede (§ 111 StGB), Verleumdung (§ 297 StGB) oder Bedrohung (§ 107 StGB) usw.
*** Klugsch...modus AUS ***
sorry - aber ich hab die größte BB Jugendkommunity Europas ca 10 Jahre lang als Systemoparator betreut