Was mich besonders interessiert ist folgendes:
Wenn ich ein "Profi Gerät" besitze das auch im CB-Bereich senden und empfangen kann und ich drossle meine Ausgangsleistung auf die erlaubten 4W WARUM darf ich dieses dann nicht für CB verwenden???
Ich denke das mein Yaesu sicher weniger Störungen und/oder Oberwellen produziert als irgend eine China-Kiste...
Irgendwie beißt sich hier der Fuchs in den Schwanz bei den Regeln oder sehe ich das falsch?
Gruß Peter
Wo kein Kläger, mein Freund..
Wenn Du Deine AFU-Kiste so sensibel und genau einstellst, dass Du vom Hub, der Sendeleistung nicht auffällst, wirds sehr, sehr unwahrscheinlich, dass Du heimgesucht wirst.
Wenn Du allerdings den Hub nicht richtig eingestellt hast, auf 3 Kanälen gleichzeitig gehört wirst und das noch in Italien - beim Nachbarn die Wohnbeleuchtung regelmäßig ins Flackern anfängt (jetzt natürlich ordentlich übertrieben gesagt) - dann kanns sein, dass jemand bei Dir vorstellig wird, den Du dann zu erklären hast, was es sich mit Deiner Yaesu-Kiste auf sich hat und wo jetzt genau Deine Lizenz wäre..
Das ist auch die Grundidee der Lizenz: Mehr Rechte, mehr Pflichten und eine Pflicht ist, dass man sich grundlegend auszukennen hat, um niemandem zu stören bzw zu gefährden. Daher ist es Dir mit Muskelgeräten nicht gestattet auf der CB-Frequenz zu senden. Machen das doch welche? NICHT GERADE WENIG und ich war (wie oben beschrieben) einer davon. Hab ichs übertrieben? Besuch hab ich keinen bekommen, trotz IC-7300, trotz Loop-Antenne (was ja gewissermaßen eine Richtantenne auf einem Rotor war) Trotz stellenweise 70-100 Watt Sendeleistung, wenn es darum ging, vom Niederländer noch gehört zu werden. Ich hab mich aber auch dementsprechend versucht zu verhalten: Funkdisziplin - Hub einstellen. Und wenn ich nicht gerade mit Paule aus Amsterdam (Name frei erfunden - Redaktion :-)) gesprochen hab, waren auch keine 100 oder 70 Watt nötig - mit so einer Leistung kannst mittels Mag-Loop nämlich Tauben grillen - oder den Nachbarn einen netten Sonnenbrand aufbrennen (AUCH WIEDER ÜBERTRIEBEN GESAGT - wobei, bei den Tauben nicht "hab ich gehört")..
Also es macht durchaus Sinn, dass gewisse Geräte für 11m nicht zulässig sind (rein rechtlich). Ich kenn einige AFunker, die in ihrem Funkbereich noch eine 11-Meter-Maschine stehen haben - falls doch mal Besuch käme, könnte man dann sagen, da steht meine 11-Meter-Kiste. Dass die dann vieleicht doch mit der AFU-Maschine auf 11m Betrieb machen (ja wenns mich fragts, warum nicht). Aber Gesetz ist Gesetz, und Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeit - und das kann teuer werden. Also lieber vorsichtig verhalten und niemanden schaden.
Letzlich ist es MEHR VERANTWORTUNG die man einem AFunker übergibt, er darf weit mehr, muss sich seinen VORRECHTEN aber bewusst sein und sich entsprechend verhalten - und wisst ihr was: Ich find das auch gut so. Im CB-Funk wird in Wahrheit über vieles heutzutage hinweggesehen - benehmen wir uns vorzeigbar - dann bleibts vielleicht auch weiterhin so!