Ich habe einige Tage überlegt, ob es mir Wert ist, auf dieses Thema noch zu antworten. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass die nachfolgende Leserschaft durchaus noch das Recht auf eine eine anderen Meinung hat.
In meinem ersten Beitrag habe ich darauf hingewiesen, dass der
Begriff "Notfall" durchaus einer Definition unterliegt - nicht mehr und nicht weniger.
@Schmiedinger
Sorry, auch wenn es der Funkerseele weh tut, aber für Notwehr, Nothilfe, Notfällen, Unterlassene Hilfeleistung u.s.w. ist einzig das Strafrecht und nicht das TKG zuständig. Aus dem Grund sind die diesbezüglichen Formulierungen im TKG wohl auch absichtlich derart schwammig gehalten, dass man diese nur als "fromme Wünsche ans Christkind" verstehen kann und braucht.
Ich sehe durchaus keine Diskrepanz zwischen dem Strafrecht und dem TKG. Es geht nicht darum, ob und was man im Falle eines Notfalles macht, sondern darum, was ein Notfall an sich ist. Das TKG beschreibt den Bereich Telekommunikation bei Notfällen. Außerdem ist die Übertretung des TKG auch mit Verwaltungsstrafen belastet - zum Thema fromme Wünsche. Es obliegt aber Dir, ob Dich das "kratzt" oder nicht.
Gesetze haben, zumindest für Juristen, verständlich formuliert zu sein. Sonst werden sie vom VfGH aufgehoben. Und dazu gehört auch eine klare Terminologie.
...
Also auf den Punkt gebracht. Diese Textpassagen drücken möglicherweise irgend ein Wunschdenken irgendwelcher Frequenzenschützer aus, würden aber in Konkurenz zum Strafrecht nicht mal ansatzweise Ernst zu nehmen sein.
Es wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, Deinen wertvollen Input bei der Gesetzgebung einzubringen. Es wird gerade das neue TKG verabschiedet, nicht dass da etwas übersehen wird ...
Nehmen wir nur mal den Punkt "(2) Notfall ist ein Ereignis, bei dem die Sicherheit menschlichen Lebens zumindest gefährdet erscheint" als Beispiel raus.
Alleine die Formulierung "gefährdet erscheint", also "scheinbare Gefährdung" führt den ganzen Sermon schon ad absurdum. Denn was ist eine "Gefährdung" ? Ein Raser der mit 35 durch eine 30er Zone brettert stellt mit hoher Wahrcheinlichkeit schon eine "echte" Gefährdung für die Sicherheit menschlichen Lebens dar.
Nein ist es nicht, erst wenn eine Person mit lebensgefährlichen Verletzungen auf der Straße liegt. Aber die Interpretation der Gesetztestexte obliegt letztendlich den Gerichten und nicht Dir oder mir (oder bist Du vielleicht Richter? Dann nehme ich diese Aussage zurück).
Wie gesagt, diese Informationen schreibe ich für nachfolgende Leser, Du, lieber Schmiedinger, bist offensichtlich sowieso über diese Thematik umfassend informiert.
Außerdem dürftest Du mich mit jemandem in Deinem
Bekanntenkreis verwechseln - ich bin weder eine Funkerseele noch bin ich Funkpolizist oder Frequenzschützer.
@Dookie: Schön, dass Ihr Euch einig seid, die Geschichte zeigt uns aber, dass die Mehrheit nicht immer Recht hat.
Für mich ist dieses Thema somit beendet.
Thomas