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Autor Thema: Vorsicht bei vorgezogenen Weihnachtseinkäufen!!!  (Gelesen 3220 mal)
Frequenzwaschl
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« am: 21.November.2020, 09:46:48 »

Dere

Nur zur Info für Gehaltsempfänger, Lohnempfänger, Pensionsempfänger usw.

Die Steuersätze für Weihnachts- & Urlaubsgeld wurden empfindlich geändert, betroffen sind auch Remunerationen und Sonderzahlunge.
Anscheinend wurde der Freibetrag mit begünstigter Versteuerung für Sonderzahlungen usw. geändert oder gestrichen.
Das heurige Urlaubsgeld wird nachverrechnet, da die Besteuerung auch rückwirkend für das ganze Jahr 2020 gilt.
Unter Umständen können so mehrere 100 Euros weniger beim Dezembergehalt+Weihnachtsgeld ausbezahlt werden.

Mein Tipp, warten bis das Geld am Konto ist und dann erst zuschlagen.

73 Helmut

( irgentwie finde ich, daß die Steuereform von heuer dadurch ad absurdum ist )
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« Antworten #1 am: 22.November.2020, 19:01:45 »

Wer Geld ausgibt das er noch nicht am Konto hat, macht sowieso was Grundlegendes falsch.
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Selbst ich kann ihrer Logik bisweilen nicht folgen


« Antworten #2 am: 24.November.2020, 15:27:36 »

Dere

Nur zur Info für Gehaltsempfänger, Lohnempfänger, Pensionsempfänger usw.

Die Steuersätze für Weihnachts- & Urlaubsgeld wurden empfindlich geändert, betroffen sind auch Remunerationen und Sonderzahlunge.
Anscheinend wurde der Freibetrag mit begünstigter Versteuerung für Sonderzahlungen usw. geändert oder gestrichen.


( irgentwie finde ich, daß die Steuereform von heuer dadurch ad absurdum ist )

Hallo Helmut,

wie kommst Du auf das ? Ich war immer der Meinung das ich da immer ganz genau bei den Medien zugehört habe aber Deine Info habe ich nicht erhalten in keinster Form.
BG Alfred
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« Antworten #3 am: 25.November.2020, 11:46:07 »

Sers Alfred

Grund des Post´s war ein Schreiben der pensionsaustellenden Stelle meiner Frau die darauf hinwies.
Ich wollte mich diesbezüglich schlau machen, konnte aber weder bei Finazamt noch AK sowie Gewerkschauft keinen Hinweis finden.
Da das Schreiben allerdings von hoch offizieller Stelle ist ...............?.

73 Helmut
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« Antworten #4 am: 25.November.2020, 14:36:42 »

Dere

Teilentwarnung

Die  gestzliche Regelung des Einkommenssteuergesetz von 1988 wurde heuer tatsächlich geänder, betroffen sind am stärksten allerdings nur Treuegehälter, Dienstjubileumszahlungen usw.
Jemand der ganz normal seine 14 Gehälter, Lohn, Pensionszahlungen erhält dürfte nur minimal oder auch gar nicht betroffen sein.

73 Helmut
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Selbst ich kann ihrer Logik bisweilen nicht folgen


« Antworten #5 am: 25.November.2020, 20:55:27 »

Dacht ich mir doch  Wink Wink Habe schon an mir gezweifelt hihi.

BG Alfred
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