Hallo, Brüssel sei Dank, vorbei ist's bald mit der Anonymität des CB Funks.
Die EU hat klammheimlich in der Telekommunikationsreform (
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/12/04/better-connectivity-eu-adopts-telecoms-reform/) vom 4.12.2018 zusätzlich zur Registrierungspflicht der Telephonwertkarten auch eine Registrierungspflicht für CB Funkgeräte beschlossen. Das BMVIT hat schon reagiert (
https://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/politik/wertkartenregistrierung.html)
Steht auch schon in der Gesamte Rechtsvorschrift für Identifikationsverordnung, Fassung vom 01.04.2019 (
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010545)
Registrierungsstelle wird die Bundesnetzargentur werden, die dafür eine eigene Abteilung ins Leben ruft.
Registrierungsformulare liegen noch nicht auf, die Registrierung hat aber schon mit Stichtag heute begonnen und soll in einem Jahr am 1.4.2020 abgeschlossen sein.
Laut meiner Rückfrage bei der Bundesnetzargentur werden schon jetzt Registrierungen per Mail angenommen.
Die Mails dürfen noch Formlos sein, müssen aber Namen, Adresse, Skip, Typenbezeichnung des Funkgerätes (mit Seriennummer), Art der Anlage (Heimstation, Mobilstation oder Handfunkgerät sowie Sprach- oder Digitalfunk, Gateway etc), weiters ist ein Scan eines Lichtbildausweises erforderlich.
PMR und LPD dürften vorerst noch frei bleiben.
Weiters ist noch unklar ob es zu einer verpflichtenden Führung eines Logbuches kommen wird. Dies dürfte in einer Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe heute Abend diskutiert werden.
Lt. Bundesnetzargentur bleibt der CB Funk aber kostenlos (vorerst?)
Günter
Edit: Im Betreff Aprilscherz vorangestellt